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Autor Thema: Petitionsausschuss Brandenburg: Datschen zur Hälfte von Rundfunkbeitrag befreit  (Gelesen 13521 mal)

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Petitionsausschuss:
Datschen zur Hälfte von Rundfunkbeitrag befreit




Potsdam (dpa) Besitzer von Datschen müssen nur noch für ein halbes Jahr den Rundfunkbeitrag zahlen, wenn ihre Wochenendhäuser für dauerhaftes Wohnen nicht zugelassen sind.

Mehr unter
http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1314829/


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Da musste ich ein bisschen Senf dazugeben... ;)

Zitat
Der "Rundfunkbeitrag" erodiert... Petitionen ohne Ende - Druck beginnt zu wirken

Ein "bisschen" Hohn ist es ja, angesichts 100 Petenten und den andernorts dutzendfach mehr Petenten mit z.T. weit schwerwiegenderen Forderungen:
ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter !
ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10800.0.html

BRANDENBURG http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB
BERLIN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE
SACHSEN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-SN
THÜRINGEN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
ZUSATZ http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-D

Wieso wird im Falle der Datschen nicht ebenfalls einfach weiter die "Typisierungskeule" geschwungen, so wie in allen anderen Fällen ja auch?!?

Ein fauler Kompromiss zudem, denn ein halber Beitrag zusätzlich zur eigenen Wohnung ist immer noch mehr als 0 Mehrbeitrag - insbesondere auch für Datschenbesitzer, die einfach nur im Grünen sein wollen - ohne Medien-HalliGalli.

Fraglich ist auch, wie/ wann/ wo das nun bundesweit einheitlich festgeschrieben wird - noch ist es nur Brandenburg, was sich zu dieser neuerlichen Klientel-Regelung "durchgerungen" hat, durch (Zitat)
"Vermittlung des Petitionsausschusses" hier nun einmal "Vernunft über Bürokratie" siegen zu lassen.
 
*Dieses* unhaltbare System des grundrechtswidrigen sog. "Rundfunkbeitrags" erodiert jedenfalls so, wie es von Anfang an dazu bestimmt war...
 
PS: Diese "generöse" Entscheidung der Rundfunkanstalten und der Brandenburger Landespolitik dürfte vermutlich in Zusammenhang stehen mit dem Urteil am VG Potsdam vom 19.08.2014, das bzgl. solcher Fälle die "Härtefallregelung" ins Spiel gebracht hatte - ein Wink mit dem Zaunpfahl...
...und ein Zeichen, dass sich die Landespolitik dem Druck - einschl. Urteile - auf Dauer nicht entziehen können wird.
[/i]


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Die Datschenbesitzer sind die klassischen Stammwähler der jetzigen Regierung in Brandenburg. Da wird Frau Fortunato (Die Linke) als Vorsitzende des Petitionsausschuss so kurz vor der Wahl ein Einsehen gehabt haben. Man will schließlich nicht alle Wähler verprellen...


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...aber eine Anfrage bei Ihr unter Bezugnahme auf die ebenfalls "typisierte" Gruppe der - im Gegensatz zu der nun "ent-typisierten" Gruppe der Datschenbesitzer - sozial Benachteiligten
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/06/offener-brief-die-vorsitzende-des.html
wäre doch durchaus denkbar ;)


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@ Bürger

das wäre einen Versuch wert. Ich sollte mal wieder die Feder spitzen ;) und an Frau Fortunato einen offenen Brief schreiben, weswegen nun die Gruppe der Datschenbesitzer in den Vorzug einer ermäßigten Beitragsszahlung kommt, während andere Bevölkerungsgruppen das Nachsehen haben...


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[...]weswegen nun die Gruppe der Datschenbesitzer in den Vorzug einer ermäßigten Beitragsszahlung kommt [...]
...und zwar augenscheinlich ohne ungewisse und spießrutenlaufartige Bemühung der "Härtefallregelung"!

Wirkt jedenfalls alles wie der krampfhafte Versuch einer beschwichtigenden Nebelkerze.
Wird aber nicht ausreichen, die erhitzten Gemüter zu beruhigen ;)

Eigentlich sollte man das als Anlass nehmen, diesen Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf obige Abhilfe des Petitionsgegenstandes gleich mit dutzend anderen klientelgesteuerten Petitionen zu schwemmen... ;)

Wüsste nicht, was gegen eine Abhilfe z.B. von betroffenen Nichtnutzern spräche.

Oder gegen die Abgabe für Betriebsstätten, die ja üblicherweise auch nur 8h am Tag und übers Jahr gesehen somit auch nur zu 1/3 "teil-genutzt" werden".

Nur so mal als Gedankenspiel... ;)


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G
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Die Mauer bröckelt schon ....
#6: 29. August 2014, 09:42
das ist doch mal was... Sicher auch politisch motiviert, nach der Wahl wird die Gebühr wieder erhöht.

Interessant ist auch, wer schon wieder festlegt, was eine Wohnung ist und wie die augestattet sein muss, damit man dort wohnen kann. Ich denke manche Datschen sind schöner wie so manche Wohnung. Im Priizip braucht es nur einen Strom- und Wasseranschluss. 

"bürger" schreibt sehr gut. Gleich mehrere Petitionen hinterher. Die nächste Gruppe sollte die Besitzer von Ferienwohnungen, zumindest die Einpersonenhaushalte. Wahrscheinlich wird man ein Gericht bemühen das feststellt, dass eine Person nicht gleichzeit in zwei Wohnungen den sog. Vorteil nutzen kann.

Konkret: Wie stellt man eine Petition? Eine Sonderregelung für Haushalte, die bewusst den Vorteil nicht nutzen.


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