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ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
Bürger:
EINTRAGEN.....MITMACHEN.....WEITERSAGEN.............................................
SACHSEN BERLIN BRANDENBURG THÜRINGEN BADEN-WÜRTT.HESSENBREMEN
ZUSATZ
(bundesweit) NIEDERSACHS.BAYERN ... ...
..............................................INFORMIEREN.....ENTSCHEIDEN.....HANDELN
(zur Erinnerung: Rundfunk = Ländersache; Bundestag nicht zuständig; unterzeichnen kann/ darf/ soll aber jeder...
...auch aus anderen Bundesländern; auch "anonym" bzw. ohne öffentliche Anzeige der persönlichen Daten möglich)
Liebe Leute - auch oder gerade nach Urteilen wie dem in Rheinland-Pfalz, in Bayern oder "Massenverfahren" wie dem in Potsdam geht es weiter...
...neben dem finanziellen und dem juristischen Weg gibt es auch noch den politischen und aufklärerischen ;)
Petitionen sind - trotz aller Unkenrufe - ein geeignetes Mittel, die Öffentlichkeit über facebook und das Internet hinaus zu erreichen, Leute aufzuklären - und den nicht nachlassenden Akzeptanzschwund und somit auch Legitimationsverlust des sog. "ö.r. Rundfunks" der Politik unnachgiebig und permanent aufs Brot zu schmieren...
PETITIONEN 2014/ 2015
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ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter !
ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT!
Wahlfreiheit an der Teilnahme & Finanzierung
Umfassende inhaltliche & strukturelle Reformen
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online "offline"-Unterschriften-Sammelbogen (PDF)> direkt eintragen + weiterverteilen> selbst ausdrucken > sammeln > hochladenSACHSENhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-SN"offline"-Sammelliste Sachsen (bis 09.12.2014)THÜRINGENhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH"offline"-Sammelliste Thüringen (bis 10.01.2015)BRANDENBURG http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB"offline"-Sammelliste Brandenburg (bis 10.01.2015)BERLINhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE"offline"-Sammelliste Berlin (bis 10.01.2015)BADEN-WÜRTT.http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW"offline"-Sammelliste Baden-Württ. (bis 02.06.2015)HESSENhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-HE"offline"-Sammelliste Hessen (bis 08.07.2015)BREMENE-Petition Bremen"offline"-Sammelliste Bremen (bis 12.03.2015)NIEDERSACHS.http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-NI"offline"-Sammelliste Niedersachs. (bis 13.10.2015)BAYERNhttp://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BY"offline"-Sammelliste Bayern (bis 20.10.2015):::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ZUSATZ http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-D "offline"-Sammelliste "Zusatz" (bis Mo 22.12.2014)(bundesweit)
Kritik der Bürger | Landesrechnungshöfe | Medienpolitiker | Staatsrechtler | Datenschützer endlich ernst nehmen !
Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik endlich aufarbeiten !
Bürger am Reformprozess beteiligen !
Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des ö.r. Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des ö.r. Rundfunks.
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Ergänzend auch noch:
AVAAZ http://bit.ly/PetiGEZ2014
ONLINE-BOYKOTT http://rundfunk-protest.de
ZAHLUNGSSTREIK www.ZAHLUNGSSTREIK.net
ZahlungsVERWEIGERUNG.....
GrundrechtsVERTEIDIGUNG.......
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Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren"
c/o Teegadrom Louisenstr. 44 01099 Dresden
mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren@web.de
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
"Runder Tisch" (fast) jeden Donnerstag ~20 Uhr
----------------------------------------------------------------------
Info-Flyer (PDF, A6, 4/4, beidseitig)
Info-Faltblatt (PDF, A4, s/w, beidseitig, 3-fach-Faltung)
Bürger:
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ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
--- Zitat von: Haunted am 26. August 2014, 21:05 ---Nachricht der openPetition per Mail erhalten:
--- Zitat ---Betreff: Petition in Zeichnung
Werte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Eine Hauptforderung unserer Petition ist die Forderung "Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages".
Wer sich nicht sicher ist, was diese Forderung zur Folge hat, sei an dieser Stelle auf den Paragraphen 15 des Vertrages hingewiesen.Zitat:
"§ 15
Vertragsdauer, Kündigung
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen. Wird der Staatsvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, kann die Kündigung mit gleicher Frist jeweils zu einem zwei Jahre späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Kündigung ist gegenüber dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz schriftlich zu erklären. Die Kündigung eines Landes lässt das Vertragsverhältnis der übrigen Länder zueinander unberührt, jedoch kann jedes der übrigen Länder den Vertrag binnen einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Kündigungserklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen."
Selbst nach einer Kündigung des Staatsvertrages von einem der unterzeichnenden Bundesländern, bliebe also ein Jahr Zeit, eine breite gesellschaftliche Debatte darüber zu führen, wie ein zukünftiges Rundfunksystem aussehen könnte. Vor allem sozial ausgewogener! Ist es plausibel, das gerade Bürger mit schmalen Einkünften, einzig die Möglichkeit zur Befreiung von der Beitragspflicht haben, in dem sie einen Antrag auf ALG II stellen? Zumal einige als Kleinselbstständige oder Pendler noch mehrfach bezahlen müssen? Zum Beispiel wirklich staatlich unabhängig! Denn momentan hat selbst die teilweise bescheinigte Verfassungswidrigkeit noch in keinem Rundfunkrat zu irgendwelchen Konsequenzen geführt! Zum andern mit einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages! So unterblieben von vornherein die ständigen Erweiterungen der "Grundversorgungsfelder"beim öffentlich rechtlichen Rundfunk.
Für ein solches Rundfunksystem ließe sich eine breite Akzeptanz unter der Bevölkerung finden! Bereit jetzt haben wir die Unterstützeranzahl der letztjährigen Petition dank Eurer Unterstützung in der Hälfte der Zeit übertroffen! Doch insgesamt betrachtet, benötigen wir dafür dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen werden und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden! Teilt die Petitionen "ARD, ZDF, ... so GEZ nicht weiter!"-die Ihr auf OpenPetition für die Regionen Sachsen, Brandenburg Thüringen und Berlin findet, via Facebook,Twitter,Google +, oder per Mail über Freunde . Ladet Abrisszettel bei OpenPetition herunter und befestigt sie an markanten Punkten. Das Openpetitions Quorum beträgt beispielsweise für Sachsen 16 000 Stimmen, denn seit 8.August heißt es auf OpenPetition:
Zitat: "openPetition bringt Petitionen ins Parlament"
"Wir zeigen, wie die zuständigen Politiker zu einer Petition stehen. Ab jetzt bringt openPetition stark unterstützte Petitionen direkt zu den Entscheidungsträgern und fordert von ihnen eine Stellungnahme ein. Dafür gibt es ab jetzt Quoren.
Wir finden: Wenn eine relevante Zahl von Menschen ein Anliegen unterstützt, das sie betrifft, müssen die gewählten Volksvertreter sich damit beschäftigen und einen Beschluss fassen. Deshalb bringt openPetition die am stärksten unterstützten Petitionen ab sofort ins zuständige Parlament oder die zuständige Volksvertretung. Die Stellungnahmen der gewählten Entscheidungsträger veröffentlichen wir auf unserer Plattform."
Zitat Ende
Es liegt als noch ein gutes Stück Weg vor uns, doch sind wir zuversichtlich, mit Eurer Unterstützung auch wirklich in Sachen medienpolitischer Entwicklung etwas bewegen zu können.
Packen wir es an! Mit herzlichen Grüßen Frank Kutschera, verbleibend für die Petition ARD, ZDF,... so GEZ nicht weiter!" noch 108 Tage
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Bürger:
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Nachricht der openPetition per Mail erhalten:
--- Zitat ---Liebe Mitstreiter,
nach der gestern erfolgten Übergabe der Petition an den Sächsischen Landtag habe ich heute folgende Pressemitteilung an diverse Presseorgane verschickt.
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren der Presse!
Am 18.12.2014 übergab die Dresdner Bürgerinitiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“
dem sächsischen Landtag eine Petition mit der Forderung, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zu kündigen.
Hintergrund ist die Jahrzehnte andauernde Verschleppung erforderlicher Reformen des dualen Rundfunksystems.
Bundesweite Unterstützer: 12.527 -> davon Unterstützer in Sachsen: 6.631
Bis zur Beantwortung/ Bearbeitung unserer Petition behalten wir uns vor, weitere Unterlagen nachzureichen.
* Kritisch wird insbesondere der Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Handlungsfreiheit gesehen.
* Die eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages steht, trotz Forderung des sächsischen Landtags im Jahre 2000 und 2008, bis heute noch aus.
* Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist sozial ungerecht, da er besonders einkommensschwache Bürger benachteiligt. Eine Befreiung ist nur in Verbindung mit ALGII-Antrag oder Bafög-Antrag möglich.
* Auf die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich fehlender Staatsferne des ZDF-Staatsvertrages reagiert die Politik mit der Maßnahme, weitere Vertreter des Staates in die Kontrollgremien zu entsenden. Mit dem Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) ist Anfang August erneut ein Politiker in den ZDF-Fernsehrat eingezogen. Auch Sachsen geht im MDR Rundfunkrat mit schlechten Beispiel voran, wie die Entsendung des CDU Politikers Steffen Flath eindeutig belegt.
* Die Feststellungen der Landesrechnungshöfe zu Prüfergebnissen der ö.r. Rundfunkanstalten legen ein teilweises Versagen der Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat nahe, so dass an der fachlichen Kompetenz und Qualifikation dieser Kontrollgremien erhebliche Zweifel angebracht sind.
* Die Änderungen des 15.Rundfunkänderungsstaatsvertrages richten sich nicht gegen angebliche "Schwarzseher" (jener Personenkreis, der laut Forderungsausfallquote im KEF-Bericht keine Beiträge zahlte, obwohl Geräte vor dem 01.01.2013 angemeldet waren), sondern macht 2,5 Millionen Selbstständige zu Mehrfachzahlern. Für 700.000 Radio-/ PC-Nutzer verdreifacht sich der Beitrag und rund 800.000 Menschen mit Beeinträchtigungen, die bisher freigestellt waren, müssen nun ein Drittel des Beitrags bezahlen. Eine Akzeptanzverbesserung, die ja Ziel des neuen Staatsvertrages für den ö.r. Rundfunk war, ist somit in weite Ferne gerückt.
Aus diesen Gründen fordert unsere Bürgerinitiative eine intensive Auseinandersetzung des Sächsischen Landtages mit unserer Petition.
Weitere Petitionen mit gleichem Inhalt sind in Berlin, Brandenburg, Thüringen und Baden Württemberg in Zeichnung.
Für weitere Fragen steht unsere Bürgerinitiative gern Rede und Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera
mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren@web.de
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
--- Ende Zitat ---
Kurzlinks zu den noch laufenden Petitionen:
ZUSATZ http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-D (bis 22.12.2014!)
(an die Ministerpräsidentenkonferenz, die Hauptverantwortlichen)
..und im Weiteren dann auch noch die Anfang Januar auslaufenden:
THÜRINGEN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
BRANDENBURG http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB
BERLIN http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE
Ergänzung:
BADEN-WÜRTT. http://bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BW
--- Ende Zitat ---
Bürger:
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ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
Eine kleine - wie soll ich sagen - Provinzposse scheint sich da im Sachsenländle abzuspielen.
Wir dürfen gespannt bleiben... ;)
(Die Chancen stehen nicht gerade schlecht, denn laut den Grundsätzen zur Petitionsbehandlung ist diese Art "Misshandlung" ein echtes Unding...)
16.01.2015 Neuigkeiten zur am 18.12.2014 übergebenen Petition
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/66-neuigkeiten-2015
auch nachzulesen bei den Neuigkeiten zur Petition unter
https://www.openpetition.de/petition/blog/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
--- Zitat ---Sehr geehrte Mitstreiter für ein gerechteres Rundfunksystem!
Am 18.12.2014 übergab ich unsere aktuelle Petition im Sächsischen Landtag. Bereits am 07.01 erhielt ich ziemlich überraschend folgendes Schreiben:
--- Zitat ---Rundfunkgebühren ab 2013
Sehr geehrter Herr Kutschera,
Ihr Schreiben vom 18.12.2014 an den Ministerpräsidenten sowie die Abgeordneten des Sächsischen Landtags einschließlich der beigefügten Unterschriftensammlung wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsausschuss weitergeleitet. Ihre Ausführungen wurden zur Kenntnis genommen und Ihrer, unter dem Aktenzeichen 05/03939/9 Drucksache 05/14151, abgeschlossenen Petition zugeordnet.
Von einer Wiederaufnahme Ihrer Petition wird abgesehen, da keine neue Sach- und Rechtslage eingetreten ist, die zu einem anderen Petitionsergebnis führen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
--- Ende Zitat ---
So einfach möchte es der Petitionsdienst also gern machen. Kann man zwar menschlich betrachtet nachvollziehen, doch im Interesse der Allgemeinheit können wir natürlich die Defizite der Medienpolitik nicht einfach auf sich beruhen lassen! Und so ging heute auf dem Postweg folgendes Schreiben an sämtliche Fraktionen des Sächsischen Landtages + ein separates Anschreiben an den Petitionsausschuss:
--- Zitat ---Sehr geehrte Abgeordnete des Sächsischen Landtags!
Mein Name ist Frank Kutschera, geboren am 30.04.1965 in Dresden, wohnhaft in 01099 Dresden Bautzner Straße 43 . Ich bin eines der Mitglieder der im Februar 2013 gegründeten Bürgerinitiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren“ und beschäftige mich seit 2004, ausgelöst durch die PC Rundfunkgebührenpflicht, mit Medienpolitik.
Ziel unserer Bürgerinitiative ist ein umfassend reformierter ö.r. Rundfunk mit klarer Definition des Grundversorgungsauftrages und der Freiwilligkeit an der Teilnahme und damit natürlich auch legitimierten Finanzierung des ö.r. Rundfunksystems.
Zur Erreichung dieses Zieles wurde benannte Petition mit der Hauptforderung „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages“ am 18.12.2014 im Sächsischen Landtag von mir persönlich übergeben.
Am 06.01.2015 erhielt ich dazu von einer Frau Z. ein Schreiben. Uns ist nicht ganz klar,
1. Welche Funktion und Aufgaben Frau Z. im Petitionsausschuss ausübt, bzw. wer sie zu dieser Antwort legitimierte?
2. Wie eine Petition, welche an den Ministerpräsidenten und die Abgeordneten vom Sächsischen Landtag der 6. Legislaturperiode gerichtet ist, einer Petition die an die Vertreter der 5. Legislaturperiode gerichtet war, rückwirkend zugeordnet werden kann?
In jedem Fall hatten die Fraktionen der SPD (jetzt Regierungskoalitionspartner) und die Fraktion Die Linke, Bedenken bei der Ablehnung ähnlich lautender Petitionen während der abgeschlossenen 5. Legislaturperiode.(Siehe im Anhang beigefügten Dokument) Auch die Fraktion der in der 6. Legislaturperiode neu ins Parlament gewählte AFD, hatte noch keinerlei Gelegenheit sich mit unserer Petition auseinander zu setzen. Daher fordern wir die Fraktionen des Sächsischen Landtags dazu auf, die Prüfung unserer aktuellen Petition durch den Petitionsausschuss zuzulassen. Bei den Grundsätzen zu Regelung von Petitionen findet man unter Punkt 5 „Verfahren zur Vorprüfung“ den Passus, welcher uns in unserer Kritik an der „Nichtbearbeitung“ unserer Petition bestärkt:
Zitat: “Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in derselben Legislaturperiode auf eine Petition hin schon behandelt worden ist, ohne dass wesentliche neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden“
Im Umkehrschluss folgern wir daraus, dass eine Prüfung unserer Petition in der 6. Legislaturperiode durchaus sehr wohl angebracht ist! Auch zu diesem Vorfall würden wir uns über eine Stellungnahme der Fraktionen sehr freuen.
Zu unserer Petition und in der Vergangenheit abgelehnten, ähnlichen Petitionen, geben wir den Fraktionen des Sächsischen Landtages folgendes zu bedenken:
Die Parlamentsdokumente des Sächsischen Landtags sind leider ein Beleg für die dringende Reformbedürftigkeit des Dualen Rundfunksystems. Ist der ö.r Rundfunk staatsfern? Das Bundesverfassungsgericht vertrat im März 2014 die Auffassung, das die Anzahl der Staatsvertreter auf 33 % zu begrenzen sei, um diese Anforderungen zu erfüllen. Korrekturen bisher- Fehlanzeige ! Es gibt auch keine eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages wie beim BBC, obwohl bereits im Jahre 2000 und 2008 vom sächsischen Parlament gefordert. Im Jahre 2008 wurde dies sogar von der damaligen Koalition aus CDU und SPD gefordert, welche auch jetzt Regierungsverantwortung trägt. In der Begründung zur aktuellen Petition wird detailliert auch auf zahlreiche Prüfberichte der Landesrechnungshöfe verwiesen, welche Zweifel am funktionieren der Kontrollgremien Rundfunkrat und Verwaltungsrat aufkommen lassen. Wie erklären sich die Abgeordneten des Parlaments sonst die Kritik der Landesrechnungshöfe oder auch fachlich fundierte Vorschläge zur Reform der Arbeit der Gremien durch den anerkannten Medienexperten und MDR Rundfunkratsmitglied Herrn Heiko Hilker? (Beigefügt als Anlage)
Eines der Ziele der Medienpolitiker „die Akzeptanzverbesserung des ö.r.Rundfunks erreichen “ wurde durch die derzeitig gültige Reglung mit Sicherheit verfehlt. Die Wahlbeteiligung lag bei der letzten Landtagswahl gerade mal noch bei 49,2 %. Eine der Ursachen liegt mit Bestimmtheit auch an der verfehlten Medienpolitik der letzten Jahrzehnte. Unsere Bürgerinitiative ist daher bereit, mit allen Fraktion des sächsischen Landtags im Interesse einer zukunftsfähigen Medienpolitik für die gesamte Bevölkerung das Gespräch zu suchen. Hiermit möchten wir offiziell dafür um einen Termin bitten.
Zur Ablehnung der 2013 übergebenen Petition: „Für ein demokratischeres Rundfunksystem“, Übergabe erfolgte am 11.07.2013, würden wir gern gleichfalls einige Gegenargumente nachreichen. Unseren großen Fundus an gesammelten Gutachten, medienpolitischen Versäumnissen der letzten Jahrzehnte, stellen wir gern interessierten Fraktionen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Kutschera
Anlage 1 Petition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)
Anlage 2 Abweichende Meinung der Fraktionen zu Beschlüssen des Petitionsausschusses
Anlage 3 12 Gedanken zu erforderlichen Reformen zur Arbeit der Gremien
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Bürger:
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ARD, ZDF ...so GEZ nicht weiter! --- PETITIONEN 2014/ 2015 !
Die Provinzposse im Sachsenländle scheint sich fortzusetzen ;D
Wir dürfen gespannt bleiben... ;)
20.02.2015 Der „ rote Daumen“
http://www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/66-neuigkeiten-2015
auch nachzulesen bei den Neuigkeiten zur Petition unter
https://www.openpetition.de/petition/blog/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt
--- Zitat ---Werte Mitstreiter!
Der „rote Daumen“ im Monat Februar gebührt dem Sächsischen Landtag!
Man ist ja so einiges gewohnt in Bezug auf Ignoranz den Bedürfnissen der Bevölkerung gegenüber. Jedoch die Zuordnung einer an die 6. Legislaturperiode gerichteten Petition zu einer an die abgelaufene 5. Legislaturperiode gerichteten Petition, ist wohl an Dreistigkeit kaum zu überbieten...
...indem man am 11. Dezember 2014 einen kleinen Passus in der Geschäftsordnung vom Petitionsauschuss änderte:
Aus „Alt“ in der Geschäftsordnung...:
--- Zitat ---c) Das Referat Petitionsdienst führt eine Vorprüfung insoweit durch, ob die Petition behandlungsfähig oder nicht behandlungsfähig ist. Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn
1. sie keine Namensunterschrift tragen oder der Absender unvollständig oder unleserlich ist,
2. sie in ungebührlicher Form eingebracht sind oder schwere Beleidigungen enthalten,
3. sie Sinnwidriges zum Gegenstand haben,
4. der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in derselben Legislaturperiode auf eine Petition hin schon behandelt worden ist, ohne dass wesentliche neue Gesichtspunkte geltend gemacht werden,
5. ihr Inhalt oder Verlangen auf die Verwirklichung einer strafbaren Handlung gerichtet ist,
6. sie erst nach Erledigung des einschlägigen Teiles des Staatshaushalts durch das Plenum des Landtages einlaufen,
7. sie für eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. im Namen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingelegt werden. Ausnahmen ergeben sich aus Nummer 3 Absatz 1 Satz 3 dieser Grundsätze.
Soweit die Vorprüfung die Nichtbehandlungsfähigkeit einer Petition annimmt, entscheidet der Ausschuss hierüber nach Erläuterung der die Unzulässigkeit begründenden Tatsachen.
--- Ende Zitat ---
...machte die Geschäftsordnung vom Petitionsausschuss am 11.12.2014 „Neu“:
--- Zitat ---c) Das Referat Petitionsdienst führt eine Vorprüfung insoweit durch, ob die Petition behandlungsfähig oder nicht behandlungsfähig ist. Als nicht behandlungsfähig sind Petitionen in der Regel zu beurteilen, wenn:
1. sie keine Namensunterschrift tragen oder der Absender unvollständig oder unleserlich ist,
2. sie in ungebührlicher Form eingebracht sind oder schwere Beleidigungen enthalten,
3. sie Sinnwidriges zum Gegenstand haben,
4. der gleiche Gegenstand vom Landtag oder von einem Ausschuss in den letzten 5 Jahren schon als Petition behandelt worden ist, es sei denn, es werden neue Gesichtspunkte geltend gemacht,
5. ihr Inhalt oder Verlangen auf die Verwirklichung einer strafbaren Handlung gerichtet ist,
6. sie erst nach Erledigung des einschlägigen Teiles des Staatshaushalts durch das Plenum des Landtages eingehen,
7. sie für eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. im Namen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts eingelegt werden. Ausnahmen ergeben sich aus Nummer 3 Absatz 1 Satz 3 dieser Grundsätze.
8. sinnvolle Antragsmöglichkeiten bei den zuständigen Behörden bzw. Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe bestehen.
9. die Zuständigkeit nicht beim Freistaat Sachsen liegt.
10. mit der Behandlung in die Unabhängigkeit der Richter eingegriffen würde.
Soweit die Vorprüfung die Nichtbehandlungsfähigkeit einer Petition annimmt, hat der Ausschuss hierüber zu beschließen.
--- Ende Zitat ---
Auf die Art verkleinert man den Berg der zur Lösung anstehenden Probleme natürlich gewaltig. Nur steht zu befürchten, dass in Zukunft kein Teppich mehr groß genug ist, den Berg „Versäumnisse in der Medienpolitik“ wirkungsvoll zu kaschieren.
Zu dieser Erkenntnis kommen wir durch nachstehendes Antwortschreiben auf unsere Beschwerde über die Zurückweisung und „Nichtannahme“ unserer Petition „ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT! (Sachsen)“.
In Sachsen ist man der Beschwerden und dem Ansinnen einer umfassenden Reform des Dualen Rundfunksystems vollends überdrüssig geworden. Bedenkliche Anzeichen für zunehmenden Verfall jeglichen politischen Anstandes. Doch lest selbst:
--- Zitat ---Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom
Unsere Zeichen 05/03939/9
Rundfunkgebühren ab 2013
Sehr geehrter Herr Kutschera!
Ihr Schreiben vom 15.01.2015 ist bei dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags eingegangen und liegt dem Petitionsdienst zur Beantwortung vor.
Nach Prüfung des Vorgangs kann ich lhnen Folgendes mitteilen:
Ihr Schreiben vom 18.12.2014 einschließlich der beigefügten Unterschriftenlisten ist in der Poststelle des Sächsischen Landtags eingegangen und wurde zuständigkeitshalber an den Petitionsdienst weitergeleitet.
Es erfolgte ein inhaltlicher Abgleich zwischen dem abgeschlossenen Vorgang unter dem Aktenzeichen 05/03939/3 und Ihrer erneuten Zusendung. Wie Ihnen mit Schreiben vom 06.01.2015 mitgeteilt wurde, enthielt Ihr Schreiben vom 18.12.2014 keinen neuen Sachvortrag. Ihre Forderung nach der Kündigung des 15. Rundfunkstaatsvertrages sowie der von Ihnen sogenannten Zwangsfinanzierung war bereits Gegenstand der abgeschlossenen Petition. Die grundsätzliche Sach- und Rechtslage zu dieser Thematik ist ebenso unverändert, so dass eine erneute Behandlung Ihres Petitionsanliegens zu keinem anderen Ergebnis führen kann.
Die Wiederaufnahme eines Petitionverfahrens kommt nur dann in Betracht, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die dem Ausschuss bei Erstbehandlung der Petition noch nicht bekannt waren und die eine inhaltlich andere Beurteilung des Sachverhaltes zulassen.
vgl. hierzu beiliegenden Auszug der Verfahrensgrundsätze - 6. Wahlperiode.
Insofern wurde Ihr Schreiben einschließlich Unterschriftenlisten zu den Akten genommen.
Ich bedauere Ihnen in der Angelegenheit nicht weiter behilflich sein zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Referatsleiterin
--- Ende Zitat ---
Nun denn, den weiteren „Sachvortrag" behalten wir uns natürlich weiterhin vor.
In Brandenburg, Thüringen, Berlin unterzieht man übrigens die inhaltsgleichen Petitionen zumindest einer Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
vom Frank
PS: am 28.2.2015 werden wir ab Vormittag bis in die zeitigen Abendstunden von 9-21 Uhr beim Bundesweiten Protesttag gegen andauernden Reformstau des ö.r. Rundfunksystems mit einen Infostand am Dr.-Külz-Ring (Dresden) an den Start gehen. Interessenten sind herzlich eingeladen.
--- Ende Zitat ---
Pikant an diesem Vorgang ist unter anderem (aber nicht ausschließlich)... ;)
09.12.2014 Ende der Zeichnungsfrist
11.12.2014 Neufassung der Geschäftsordnung
Wir werden uns dazu bei nächster Gelegenheit positionieren... ;)
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