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Autor Thema: VDGN: Rundfunkbeitrag: Wir lassen nicht locker!  (Gelesen 9848 mal)

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VDGN: Rundfunkbeitrag: Wir lassen nicht locker!
Autor: 21. August 2014, 17:54
VDGN: Rundfunkbeitrag: Wir lassen nicht locker!



Zur Ablehnung von neun Klagen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam

Zur gestrigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam über neun Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erklärt der Vizepräsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer e.V. (VDGN), Eckhart Beleites:

Mehr auf:
http://www.vdgn.de/news-single/article/rundfunkbeitrag-wir-lassen-nicht-locker/


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R
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Da wollten die vom RBB den VDGN wohl ein wenig einlullen, indem sie ihnen auf halbem Wege entgegen kommen.

Man muss sich das mal im einzelnen vor Augen führen: Grundsätzlich ist für Wochenendunterkünfte ab einer bestimmten "Wohn"-Fläche Rundfunkbeitrag zu zahlen. Und siehe da, wenn es gerade nützt, wird dieses Prinzip wieder aufgeweicht. Es scheint auch so zu sein, dass der Datschen-Besitzer für den gleichen Zeitraum der für die Datscha beitragspflichtigen Sommermonate auch noch für seinen Hauptwohnsitz berappen darf.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
So werden wohl auch große Firmen zum stillhalten gebracht, nur nicht öffendlich!
 


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Was mich ärgert, ist die Untergrabung des Vertrauens in unseren Rechtsstaat durch solche Urteile wie in Potsdam. So hatte der Datschenbesitzer, ein älterer Herr in seinem Plädoyer ausdrücklich erklärt, er sehe den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als eine sinnvolle Sache an.

Nur eben zweimal einen Beitrag zu zahlen, auch saisonal, sei für ihn als Rentner mit kleiner Rente zu viel. Wenn solche Klagen dann durch die Gerichte abgewiesen werden, ist die Folge ein Vertrauensverlust in unseren Staat. Das ist höchst problematisch. Die Kritik am Rundfunkbeitrag ist ja nicht destruktiv, sondern konstruktiv, wir möchten ja nicht diesen Staat "abschaffen" sondern auf eine Fehlentwicklung hinweisen und hier wäre es gut, wenn die Gerichte endlich wieder den Bürger mit seinen Interessen respektieren würden.


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