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Autor Thema: Potsdam: Klage gegen allgemeinen GEZ-Beitrag abgelehnt  (Gelesen 35159 mal)

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Argument Steuer vs. Beitrag

Vor diesem Hintergrund wird es langsam schwer eine Klage zu schreiben. Sicher ist die Frage Anbindung an die Wohnung zentral, Steuer vs. Beitrag... Nur diese Argumente sind ausgetauscht und die Gerichte haben entschieden. Nun geht das Spielchen los, dass ein Gericht das Urteil des anderen zitiert. Auf diese Weise lassen die Gerichte die eindeutigste Argumentation ins Leere laufen. Nachdem der Richter zum Auftakt auf das Urteil vom bayr. VGH verwiesen hat, dürfte klar gewesen sein, dass er die Frage Steuer ja/nein schon für sich beantwortet hatte. Die Frage von Prof. Koblenzer, ob das Urteil schon in der Mappe liegt, war mehr als berechtigt.
Die augenscheinlich vollkommen fehlende Auseinandersetzung der Verfassungsgerichtshöfe Rheinland-Pfalz und Bayern mit der Rechtsprechung des BVerfG bzgl. klarer Abgrenzungskriterien eines "Beitrags" ist von Prof. Koblenzer eindringlich und überzeugend dargelegt worden.
Auch das VG Potsdam hat sich mit diesen Abgrenzungskriterien selbst nach den Ausführungen Prof. Koblenzers in keinster Weise auseinandergesetzt - zumindest nicht in der mündlichen Urteilsverkündung.
Es hat sie insofern auch nicht widerlegt... meine lieben Damen und Herren Mitforisten und Mitleser ;)
...wohl, weil sie auch nicht zu widerlegen sind.
Was für ein solches Gericht jedoch kein Anlass zu sein scheint, etwaige Gewissenskonflikte davonzutragen...

Mein Fazit:
Das Argument Steuer vs. Beitrag ist seitens der Kläger klar belegt worden.
Das Argument Steuer vs. Beitrag ist seitens des Gerichts in keinster Weise angemessen behandelt worden.


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Argument "Vorteil"

Daher überlege ich die Strategie etwas zu ändern. Nach dem Motto keep it simple. Im Extremfall eine Frage: Worin besteht der Vorteil, den ich durch die Möglichkeit des Empfangs des öRR haben soll? Bisher wurde seitens der Gerichte nur postuliert, es gäbe diesen. Der Vorteil wurde noch nie definiert. Auch nicht wie dieser durch die bloße Möglichkeit des Empfangs entstehen soll. Da kann das Gericht keine Paragraphen zitieren oder auf andere Urteile verweisen. Eine einfache banale Frage mit erheblichen Konsequenzen.
Ja, genau auch diese "einfache banale Frage mit erheblichen Konsequenzen" wurde - von wem auch sonst? - durch Prof. Koblenzer (der ja mit genau dieser Frage schon im Musterverfahren am VG Freiburg seine Erfahrungen sammeln durfte) ebenfalls explizit eingebracht und haarscharf argumentiert...
...ebenfalls mit den klaren rechtlichen Anforderungen, dass es bei einem "Beitrag" eben nicht ausreiche, die "Leistung" bzw. einen "allgemeinen Vorteil" und diese/n dann vielleicht "irgendwo" zu beschreiben oder zu postulieren, sondern dass diese/r eben *explizit* in dem Gesetz selbst stehen müsse. [Korrekt notiert...?]
Er hatte dann noch freudig der Anwältin des RBB dazu grauliert, dass sie mit ihren "Argumenten" genau *seine* Argumente geliefert habe - nur eben sozusagen von hinten herum"... ;)

Mein Fazit:
Das Argument "Vorteil" ist seitens der Kläger klar belegt worden.
Das Argument "Vorteil" ist seitens des Gerichts in keinster Weise angemessen behandelt worden.


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Mein Fazit-Fazit ;)
Die Klägerseite hat alle wichtigen Argumente fundiert belegt.
Das Gericht hat alle wichtigen und fundierten Argumente nicht widerlegt.



Das war nur "Aufwärmen".
Jetzt gibt es vielleicht noch die eine oder andere Zwischenrunde.
Der "Endkampf" findet vor dem BVerfG statt...
...eine Retour auf Europäischer Ebene nicht ausgeschlossen.


Und bis dahin ist vermutlich-möglicherweise-eventuell-ganz-sicher-oder-doch-nicht irgendeine "Evaluierung" der jetzigen Regelung erfolgt, eine "Zwischenlösung", ein...zwei...drei weitere Klientel-Lösungen wie die der Datschenbesitzer... bis hin zur kompletten Verwässerung des ohnehin zum Scheitern verurteilten


Kleine persönliche Randnotiz noch ;)
So betreten, gefühls- und inhaltsleer die Gesichtsausdrücke der in die Ferne (sorry, kleines Wortspiel - musste sein) blickenden Richterschaft zur Urteilsverkündung waren...
...so war ihnen doch anzumerken, dass da keine richterliche "Überzeugung" dahinterstand.

Es war:
Ein Offenbarungseid.


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Aufgrund des Umfangs separat eingestellt...
...und sehr interessant zu lesen ;)

Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachters
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.html


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Hallo Bürger danke für die Übersicht der Verhandlung. Hab schon gesucht und nicht viel gefunden. Hab nur so reagiert weil da eben nix weiter stand :D...Gibt es da auch ein Video zu? Weil es ja sicher eine öffentliche Verhandlung war?

Ich muss sagen, das ist allerhand was sich die Richter rausnehmen, waren es richtige Richter (wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Richter) oder Hobby-Richter (Hauptberuflich Lehrer etc...)...Es gibt da Unterschiede siehe dazu. Richtergesetz und ZPO:

- § 309 Erkennende Richter
- § 78 Anwaltsprozess
- https://www.youtube.com/watch?v=30peLR8vkFM - Beispiel wie einfach ein Richter eine Klage aus der Welt schafft. Es wird einfach auf eine Begründung abgesehen...usw...

Was soll dieses Posting? Das war kein Zivilprozess nach ZPO, sondern ein Verwaltungsgerichtsprozess nach der VwGO - also erst mal dort lesen bevor Behauptungen aufgestellt werden. Es gab 3 Berufsrichter und 2 ehrenamtliche Richter. Anwaltszwang gibt es erst in der zweiten Instanz.

Das eine Verhandlung öffentlich ist heisst nicht, dass auch Bild und Tonaufnahmen zulässig sind.

Danke. Ich weiß man muss das unterscheiden, dachte mit es kann nicht schaden auch das weitere Spektrum in Betracht zu ziehen und auf etwas anderes anzuwenden.


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