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Autor Thema: Festsetzungsbescheid: zu viel gefordert > Widerspruch darauf begründen?  (Gelesen 3137 mal)

b
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

folgender hypothetischer Fall: Person A zieht zum 1.3.2013 in eine neue Wohnung. Da sie am 1.3. auch ihren neuen Job beginnt, meldet sie sich einige Tage vorher beim Einwohnermeldeamt in der neuen Stadt an. Nun kommt nach vielen anderen Briefen und Zahlungsaufforderungen der Festsetzungsbescheid, in dem Beiträge ab 2/2013 gefordert werden.

Könnte Person A dies als Argumentationsbasis für den Widerspruch verwenden, da A in 2/2013 nachweislich nicht in dieser Wohnung gewohnt hat? Der Mietvertrag, in dem der Beginn des Mietverhältnis zum 1.3.2013 festgelegt wird, liegt vor und könnte theoretisch als Anlage dem Widerspruch beigefügt werden.

Sollte A einen ausführlichen Widerspruch oder einen knapp gehaltenen Widerspruch nur in Bezug auf diesen Fehler schreiben?
Oder würde Person A sich mit dieser Begründung/ mit der Vorlage des Mietvertrages irgendwie selbst schaden?

Gibt es zu einem solchen Fall hilfreiche Beiträge hier im Forum?

Danke schon einmal für die Hilfe!


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  • Beiträge: 721
Diese "Gesetze" wurden mit Hilfe gekaufter Verfassungsrichter konstruiert, um Unrecht zu legalisieren. Nicht nur das man zahlen soll, wenn man nicht nutzt, nein sogar wenn man nicht wohnt. Es kommt alleine darauf an, ob man "gemeldet" ist. (besonders offensichtlich wird die Diskrepanz zwischen Rechtsbewusstsein und zurechtgebogener "Gesetze" bei einer Zweitwohnung, man kann schlecht in zwei Wohnungen gleichzeitig sein, trotzdem zahlt man 2x).
Es ist also wahrscheinlich unerheblich, ob Person A in der gemeldeten Wohnung wohnt(e) oder nicht...
Unglaublich, das sich so viele Millionen Menschen in Deutschlands (zähneknirschend) ohne Gegenwehr abzocken lassen.
Dies ist keine Rechtsberatung sondern die Meinung von Person Z und anderen "Beitragsschuldnern"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2015, 19:17 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

b
  • Beiträge: 2
Danke für die Antwort 20MillionenEuroTäglich.

Hat sich Person A also zu früh gefreut einen "Fehler" im Bescheid zu finden. Wird wohl doch eine lange Nacht.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Meinem bisherigen Verständnis nach ist die sog. "Beitragsschuld" grundsätzlich erst einmal an die Vermutung der "Inhaberschaft"/ des "Bewohnens" der Wohnung geknüpft, wobei diese Vermutung jedoch u.U. auch widerlegt werden könne - z.B. mit entsprechenden Nachweisen wie Mietvertrag o.ä.

Allerdings stellt sich bei einem Monatsbeitrag von 18€ die Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen Auseinandersetzung bzgl. lediglich eines Monats...
...und hier im Forum und in der Angelegenheit geht es ja ums GANZE - also um die GRUNDSÄTZLICHE Rechtswidrigkeit der Forderung ansich.

Daher die Empfehlung:
Nicht nur um den einen Monat "streiten"...
..sondern gegen die grundrechtsverletztende Art und Weise der Forderung ansich *kämpfen*.
Dazu sind wir hier.

Zu diesem Zweck bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Gutes Gelingen ;)


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 2.243
Moin moin,

das EMA übermittelt i.a.R. diese Daten an den BS (hier mal SWR):

Zitat
(1) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkbeiträge nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dürfen dem Südwestrundfunk oder der von ihm beauftragten Stelle aus Anlass der An- oder Abmeldung oder des Todes volljähriger meldepflichtiger Personen folgende Daten übermittelt werden:

1.    Familiennamen,
2.    Vornamen,
3.    frühere Namen,
4.    Doktorgrad,
5.    Tag der Geburt,
6.    gegenwärtige und letzte frühere Anschriften,
7.    Tag des Ein- und Auszugs,
8.    Familienstand,
9.    Sterbetag.

Datensätze, für die eine Auskunftssperre nach § 34 Abs. 8 oder Abs. 9 Nr. 2 MG besteht, dürfen nicht übermittelt werden; im Übrigen gilt § 1 Abs. 3.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um den Beginn und das Ende der Rundfunkbeitragspflicht sowie diejenige Landesrundfunkanstalt zu ermitteln, der der Beitrag zusteht. Der Südwestrundfunk und die von ihm beauftragte Stelle haben durch organisatorische und technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur berechtigte Bedienstete zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung Kenntnis erhalten und dass nicht mehr benötigte Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, gelöscht werden.

(3) Zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs der Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 31. August 1991 (GVBl. S. 369), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Staatsvertrages vom 18. Dezember 2008 (GVBl. 2009 S. 113), in Verbindung mit § 14 Abs. 11 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Quelle

Somit würde ich  in einem fiktiven Fall - auch wenn es Mühe macht - dies mit BS klären: heisst Widerspruch mit (zunächst) eben nur diesem einen Grund einlegen; dieser sollte/müsste positiv beschieden werden !

Auf den darauf folgenden, korrigierten Festsetzungsbescheid wie oben beschrieben weitermachen...also so viel wie möglich "Sand in's Getriebe schütten!"

Nur meine  bescheidene Meinung  ;)

Gruß
Kurt

edit: VORHER aber die Anmeldebestätigung des EMA's checken - um ein "Eigentor" auszuschliessen  !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. März 2015, 01:21 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G

Gast

Wird im Widerspruch nur der Grund 'falscher Abrechnungszeitraum' angegeben und dieser auch gefügsam belegt und es folgt im besten Fall der gewünschte positive Widerspruchsbescheid, so dürfte zeitnah ein korrigierter Bescheid eintreffen.

Meine bescheidene Meinung zum Thema ist also, dass es nicht schaden sollte wenn A gleich die gesamte Palette an Gründen anführt.

Einerseits leistet A dadurch etwas Vorarbeit, andererseits könnte A die Hoffnung haben durch das Kundtun einer entschlossenen Meinung (unabhängig von der Notwendigkeit, da ja sowieso durch den falschen Abrechnungszeitraum der Bescheid aufgehoben gehört) etwas nachrangig behandelt zu werden.

BTW: Willkommen im Forum bonusm.  :)


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