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Autor Thema: Was passiert demnächst : Zweiter Widerspruchsbescheid .. na und ..??  (Gelesen 2889 mal)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Person A sieht so keinen richtigen Sinn in einer Klage , würde es lieber so lange wie nur irgendwie möglich hinauszögern wollen und eine Entscheidung dazu in weiter Ferne wünschen .
Person A hat bereits den Erhalt des 1. Widerspruchsbescheides ignoriert und dementsprechend reklamiert.
Person A hat nun daraufhin einen weiteren Widerspruchsbescheid erhalten , wird diesen wahrscheinlich wieder nicht erhalten haben ....
ok , für viele hier etwas unverständlich und nicht der empfohlene Weg dieses Forums.
Ist dieser Weg ein Außenseiter oder sinnvoll ausbaubar ? 
Widerstand wird bisher gezielt verhindert / behindert , warum also nicht gezielt anders ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2014, 04:36 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

s
  • Beiträge: 516
Das ist so ziemlich das dümmste, was man machen kann.


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  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Über private Mitteilungen kommen da aber komischerweise ganz andere Meinungen rüber.


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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Das ist so ziemlich das dümmste, was man machen kann.

@ss32
Kennst du den Spruch "der dümmste Bauer erntet die größten Kartoffeln"
Warum sollte man denn mit der Konstellation von tokiomotel nicht auch zu seinem Ziel kommen können.
Man muss sich nicht immer an irgendwelche bürokratischen Vorgaben (wie beim Bauer mit Düngung oder strengem Zeitplan ) halten.
Wenn wie hier scheinbar nichts mehr mit normalem gesundem Verständnis geht , kann/sollte man es durchaus auch etwas außer der Reihe tanzen lassen können.
Irgendwann ist das gute Maß der Verträglichkeit am Limit angelangt.
Auch ein dummer Fehlzünder kann den nötigen großen Knall bewirken.
Es wird langsam Zeit , auch gern mit vermeintlich dummen Sachen nachzuhelfen , zumindest Aufmerksamkeit zu erregen.
Schon allein mit der Versendung von Bescheiden in 0815 Briefen werden wir doch schon für dumm verkauft. Darin kann es um Forderungen in beträchtlicher Höhe gehen. Vor allem wenn es um diesen sch...unerwünschten Beitrag geht, müssen diese  sch... Bescheide auch dementsprechend nachweisbar zugestellt werden. Immerhin entscheidet noch der Empfänger hoheitlich was er empfangen will und was er durchfallen lässt !!
Primitive Werbung , dummdreiste Abzocker und BEITRAGSSERVICE gehören dazu !!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. August 2014, 19:55 von mickschecker«
You can win if you want

B
  • Beiträge: 22
Ich finde den Weg von Person A interessant und bin gespannt, wie die Geschichte weitergeht.
Was war zwischen 1. Beitragsbescheid und Reklamation, d.h. was hat Person A zur Reklamation veranlasst? GV?
Eventuell weiter nach hinten verlängern hätte Person A die Geschichte, indem sie den Beitragsbescheid schon ignoriert hätte.


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.586
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dieses Thema wurde u.a. auch hier schon eingehend behandelt:

Widerspruch einlegen - ja oder nein?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10671.0.html

Aufgrund der Themenverwandtheit und der dortigen abschließenden Behandlung wird auch dieser Thread hier der Übersichtlichkeit wegen mindestens vorübergehend geschlossen.

Ich zitiere mich noch kurz:
Jeder mag so verfahren, wie er es für richtig hält.
"Versuch macht kluch" ;) (ehrliche Berichte dann bitte gern im Forum)
Es hingegen zu "empfehlen" oder gar "anzuraten" ginge zu weit.

Danke für Euer Verständnis.


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