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Autor Thema: Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.  (Gelesen 38882 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Videos wie "10 Punkte Plan gegen die GEZ" und andere Videos bei YouTube und anderswo u.a. auch bzgl. Diskussion/ "Aufklärung" von in der Tür stehenden Gerichtsvollziehern etc. - erstellt von Organisationen oder Individuen, die sich nicht selten mit Begriffskombinationen wie "Heimat" und "Recht" schmücken, zielen zumeist ab auf "Deutschland ist kein souveräner Staat, Gesetze gelten nicht, und, und, und …"

Diese Thesen sind lt. Forumsregeln hier nicht gewünscht, weil die Rechtslage eine andere ist und wir uns explizit davon distanzieren.

Wir bemühen uns, das Forum qualitativ aufzuwerten, um mehr Bürger, auch aus Politik, Wirtschaft, Medien, Justiz und Verbänden für uns zu gewinnen. Nur so wird unsere Unterstützerzahl größer. Daher müssen wir vermehrt auf Qualität, Professionalität und Seriosität setzen.

Man kann vor diesen und vergleichbaren Videos nur ausdrücklich warnen...

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"Gesetz"/ "Bundesgesetz"/ "Landesgesetz"/ "Vertrag"...
...und die argumentative Irreführung


Zitat
Der Vortrag im Video [Anm.: hier insbes. "10 Punkte Plan gegen die GEZ"] leidet an schweren Mängeln...
...wie allerdings auch der sog. "Rundfunkbeitrag"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".


Liebe Leute, lasst uns bitte nicht durch mangelhafte Argumentationen in die Irre leiten!!!

Schon der erste Satz bei der Startzeit 7min 37s
entlarvt die augenscheinlich nicht haltbare Argumentation, denn dort sagt der "Kollege"
Zitat
"[...] ein Gesetz ist es aber auch nicht, denn ein Gesetz ist offiziell beim Bundesjustizministerium als Gesetz aufgeführt. Da kann man einfach auf www.gesetze-im-internet.de [...] sich die Gesetze mal raussuchen und da wird man den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definitiv nicht finden. Es ist kein Gesetz [...]"

Das ist eine irreführende Aussage, denn - wie er schon sagt und auch unter www.gesetze-im-internet.de nachzulesen ist - sind dort nur *BUNDESgesetze* gelistet:
Zitat
"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle *BUNDESrecht* kostenlos im Internet bereit. [...]"

Dort ein Gesetz nicht zu finden, ist also allenfalls ein Indiz dafür, dass es kein *BUNDESgesetz* ist.

Und das ist es nämlich auch nicht ;)
Rundfunk ist nämlich "LÄNDERsache" und insofern "LANDESrecht" und also nicht "BUNDESrecht".

Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist zwar selbst kein Gesetz, jedoch ist dessen
Inhalt wortgleich durch Zustimmungsgesetz in den Rang eines *LANDESgesetzes* gehoben worden.

Der "(Staats-)Vertrag" wurde zwischen den Ministerpräsidenten der Bundesländer/ Freistaaten abgeschlossen und per Zustimmungsgesetz durch die Landesparlamente zum Rang eines gültigen LANDES-GESETZes erhoben.
Die unmittelbaren Konsequenzen sind damit (leider) denen eines über den üblichen parlamentarischen Weg zustandegekommenen Gesetzes gleichzusetzen.

Die Fundstellen sind auf der Rückseite der "offiziellen" BeitragsBESCHEIDe gelistet unter "Rechtsgrundlagen":
Die Gesetz- und Verordnungsblätter der Bundesländer (Gbl./ GVBl./ GVOBl., etc.), siehe Beispiele unter
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=6636.0

Kann man alles mögen oder nicht - ist aber so ;)

Diese nicht schlüssige Argumentation liest und hört man leider immer wieder und es ist nicht einfach, diesen Mythos den Leuten aus dem Kopf zu schlagen ::)

Den ganzen der Rest der Argumentation mit "Beitragsservice = Firma" usw. kann man sich ebenfalls ersparen...


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Prozedere der "Staatsverträge"


Zitat
Auch wenn diese Info vom "Verursacher" stammt, aber dieser bestimmt letztendlich den Rahmen, innerhalb dessen wir die Angelegenheit prüfen und angehen können und müssen:

Deutscher Bundestag - Wissenschaftliche Dienste
"Staatsverträge zwischen den Bundesländern"

Seite 1
Zitat
"[...] Auf Länderebene wird der Staatsvertrag nun mit dem Entwurf eines Zustimmungsgesetzes in die Landesparlamente eingebracht. Diese können das Gesetz beschließen oder ablehnen. [...]"
> Das ist beim sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" durch Zustimmung der Landesparlamente geschehen. Leider.

Seite 2
Zitat
"[...] Staatsverträge enden u.a. durch [...] Kündigung. [...] Das ursprüngliche Zustimmungsgesetz wird mit der Kündigung gegenstandslos und muss nicht gesondert aufgehoben werden. [...]"

https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf
https://www.bundestag.de/dokumente/analysen/rechtspflege2


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"[...] dass der RBStV kein Gesetz ist,
sondern lediglich eine Information von ARD, ZDF, DRadio"

...ist eben *FALSCH*


Zitat
Dass es ein *grundrechtswidriges* Gesetz incl. eklatanter Form- und Verfahrensfehler ist, bleibt davon unberührt. Nur hilft eben da die Argumentation des Video-Vortrags nicht weiter.
Welchen Status der sog. "Beitragsservice" hat, ist insofern irrelevant, dass dieser nur die "ausgelagerte Schreibabteilung" ist. Die (theoretisch vollstreckbaren) BeitragsBESCHEIDE = Verwaltungsakte werden offiziell von den Landesrundfunkanstalten als sog. "Anstalten des öffentlichen Rechts" erlassen - wenn auch behelfsweise über die Schreibabteilung "gedruckt und versendet". Auch hier hilft obige Argumentation, dass BS eine "Firma" sei, also nicht weiter.
Aber auch hier gilt: Die eklatanten Form- und Verfahrensfehler bleiben davon unberührt...
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10569.0

Säumniszuschlag auf Erstbescheid/ Ausgangsbescheid/ "Primärbescheid" unzulässig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=10570.0

Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" ist ein handwerklich miserabelstes Machwerk, dass in dieser Form beseitigt bzw. grundlegendst umgearbeitet gehört.
Irreführende Argumentationen sind dabei aber nicht hilfreich.
Der RBStV ist schon innerhalb des selbstgesteckten Rechtsrahmens (Verwaltungsrecht, nicht Handelsrecht o.ä.) sträflichst und unhaltbar.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit
Originalunterschriften (Seite 23-25)...
http://www.ard.de/download/682716/15__Rundfunkaenderungs__staatsvertrag.pdf
https://web.archive.org/web/20190420102626/https://www.ard.de/download/682716/1

...hier noch mit lesbaren Namen der
unterzeichnenden, damaligen Ministerpräsidenten (Seite 23-25)
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e226/Fuenfzehnter_Rundfunkaenderungsstaatsvertrag.pdf

Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11179.0

Beispiel
Ratifikationsurkunde Schleswig-Holstein
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=710200995730496&set=p.710200995730496&type=1


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Der RBStV ist auch kein "Vertrag zu Lasten Dritter" im eigentlichen Sinne...


Dieser "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV) ist auch kein "Vertrag zu Lasten Dritter" im eigentlichen Sinne.
Diese (wenn auch vielleicht logisch anmutende) Argumentation greift bei diesem Konstrukt leider nicht.
Wir haben es hier außerdem mit Verwaltungsrecht und nicht mit BGB, Vertrags- oder Handelsrecht zu tun.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass hier Typisierungs-Normen falsch angewendet und die Gesetzgebungskompetenz (Zwecksteuer im Gewand eines "Beitrags") sehenden Auges überschritten wurde.
*DAS* ist es, was bekämpft gehört...

Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg56434.html#msg56434

Wenn es interessiert, sich näher damit auseinanderzusetzen bzw. auch einer anwaltlichen Unterstützung etwas Zuarbeit zu leisten, dann ggf. mal die etwas abweichende Information nachlesen unter
Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg84019.html#msg84019
in welcher den Staatsverträgen zumindest eine "Doppelnatur" unterstellt wird.

Es steht aber zu befürchten, dass zur Untersetzung dessen ein ausgewiesener Verwaltungs- und Staatsrechtsexperte vonnöten wäre, der dieses vertrakte System tatsächlich bis in die letzte Ritze durchleuchtet...

Jedenfalls sollte die (allenfalls noch zu prüfende) Auffassung, dass es mit einem "öffentlich-rechtlichen Vertrag" ggf. gleichzusetzen wäre, NICHT dazu verleiten, dass man einfach auf Ignorier-Modus geht, nach dem Motto: "Hab ich nicht zugestimmt - interessiert mich nicht"...
...denn dann kommt unweigerlich irgendwann die Zwangsvollstreckung.
Man KANN die Auffassung, dass es einem "öffentlich-rechtlichen Vertrag" ggf. gleichzusetzen sei zwar vielleicht vertreten - dann aber UNBEDNIGT auf dem regulären RECHTSWSEG i.Z. eines WIDERSPRUCHs usw. ;)

...solange die Unrechtmäßigkeit dieser Gesetzgebung nicht (höchstinstanzlich) bestätigt ist, gilt diese vorerst als weiterhin "(rechts-)gültig"...
...und wird dann auch auch nach dieser vorgegangen - zum Leidwesen der Betroffenen - notfalls eben bis zur Zwangsvollstreckung
Die Rechtsmittel schützen i.d.R. bis zum Ende des Verfahrens davor... ;)

Hierzu dann bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0


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Fundstellen des LANDESgesetzes


Zitat
Wer sich die Mühe macht, und als Suchbegriff mal "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Fundstellen" verwendet, wird schnell "fündig" bzgl. der Veröffentlichung dieses *LandesGesetzes*... ;)

Nur auszugsweise...
Hamburg:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrHArahmen&st=lr

NRW:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N

Sachsen-Anhalt:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&psml=bssahprod.psml&feed=bssah-lr&docid=jlr-RdFunkBeitrStVtrSTrahmen

Fündig wird man insbesondere, wenn man in die Suchmaschine "RdFunkBeitrStVtr" eingibt und dazu noch eines der Länderkürzel ;)
BW = Baden-Württemberg
BY = Bayern
BE = Berlin
BB = Brandenburg
HB = Bremen
HH = Hamburg
HE = Hessen
MV = Mecklenburg-Vorpommern
ND = Niedersachsen
NW = Nordrhein-Westfalen
RP = Rheinland-Pfalz
SL = Saarland
SN = Sachsen
ST = Sachsen-Anhalt
SH = Schleswig-Holstein
TH = Thüringen


Noch schneller lassen sich die Zustimmungsgesetze finden mit dieser Suchwortkombination
"Zustimmungsgesetz 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag [Bundesland]"


für Niedersachsen findet man so z.B. sehr schnell

"Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Vom 29. Juni 2011*"
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-RdFunk%C3%84ndStVtr15GNDpStVtr-Artikel1&doc.part=X&doc.price=0.0
Fundstelle: Nds. GVBl. 2011, 186
Dokumenttyp: "ZustimmungsGESETZ"

siehe auch Zusammenstellung unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19862.0

Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang ;)
Abstimmungsverhalten im Ratifizierungsprozess
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11179.0


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FAZIT


"Staatsverträge" zwischen den Bundesländern
kann man also verstehen wie eine Art
"Abkommen" zwischen den Bundesländern,
damit eben eine bundesweit einheitliche Regelung auf Landesebene überhaupt stattfinden kann. Dies ist in einem föderal organisierten Staat prinzipiell erst einmal nichts "Anrüchiges", "Verwerfliches", "Rechtswidriges" oder gar "Illegales".

Dieser "Staatsvertrag" ist dann durch jedes einzelne Parlament per ZustimmungsGESETZ im Wortlaut in ein offiziell geltendes LandesGESETZ "transformiert" worden.

Ob dies auch ansonsten alles formal richtig verlaufen ist, steht auf einem anderen Blatt und ist insofern auch Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung.
Eine diesbezügliche Klärung kann nur auf juristischem Wege erfolgen.

Ledigliche Unmutsbekundungen, "mir doch egal"-Haltungen oder "sich bockig auf die Hinterbeine stellen" hilft hier nicht weiter, solange dieses LandesGESETZ in seiner jetzigen Form nicht vollständig oder in wesentlichen Teilen gerichtlich als rechtswidrig beurteilt wurde.


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html

Inwiefern dies in obigen Einzelbeitrag noch einfließen kann und soll, werden die kommenden Tage und Wochen zeigen.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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