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Pressemitteilung zum Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam

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Uwe:
Informationsfreiheit für alle!

Pressemitteilung zum Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam,
Termin am 19.08.2014, 10.00 Uhr



PRESSEMITTEILUNG

In einem öffentlichen "Massenverfahren" sollen am 19. August 2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam alle derzeit dort anhängigen Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag  gleichzeitig mündlich verhandelt werden. Dahinter steht die alles entscheidende Frage: Darf der Bürger  seine Meinung zur politischen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks frei äußern, indem er diesen gezielt nicht nutzt und keine Beiträge an diesen entrichtet. Oder wird er gegen sein Gewissen gezwungen, am Rundfunk teilzunehmen, indem er diesen finanziert.

mehr auf:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/pressemitteilung-zum-massenverfahren.html

alabaster:
Hallo,

alle Klagen wurden abgelehnt. Eine Schilderung von einem Teilnehmer findet Ihr hier:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/massenhinrichtung-der-beitragskritiker.html

Gruß, alabaster

GenugGEZahlt:
Hallo Mitstreiter,

ich hatte zwar gehofft, dass sich das Gericht tatsächlich mit den Argumenten auseinandersetzt und nach gesundem Menschenverstand und Recht entscheidet. Aber wenn man in der Pressemitteilung den Passus "es wird niemand gezwungen TV zu schauen" und aus diesem Grund keine Verletzung irgendwelcher Grundrechte resultiert, ist doch bereits alles klar. Im Namen der GEZ ergeht folgendes Urteil...

Der geehrte Richter soll sich am Ende des Monats doch mal an die Ausgabestellen der "Tafeln" stellen und erklären, das der Beitrag von knapp 18 Euro keine nennenswerte wirtschaftliche Belastung dar. Da hätte ARD/ZDF mal was interessantes zu berichten.

Dem guten Mann ist völlig entgangen, dass z.B. Religionsfreiheit auch bedeuted, dass mich keiner zwingen darf, bei der Verbreitung von religiösen Ansichten zu unterstützen und damit passiv mitzuwirken. Doch genau das muss ich mit dem Beitrag... 

Das Urteil zeigt, dass es hier nicht um Recht und Gesetz geht. Die Gesetzeslage ist klar, die Kunst der Gerichte besteht nur darin, fadenscheinige Begründungen zu finden, die das Ganze rechtfertigen. Ich denke die Politik verdient einen Denkzettel!

Egal, ich mache weiter.... Klagen(!)

robbig:
Ja, alles prallt ab, und das war bei einer anderen Verhandlung auch schon so, an dem richterlichen Argument: weder Würde noch Religionsfreiheit werden verletzt, DENN SIE MÜSSEN ES JA NICHT ANSEHEN.

Ich für meinen Teil habe es so gemacht, daß ich nach wie vor alle Argumente, all den Betrug, die Verletzung der Menschenwürde und auch religiöser Gefühle ausführen werde, aber als Begründung dafür, so etwas nicht finanzieren zu müssen.

Das liest sich dann so:

"In all diesen Gegebenheiten kann ich keine allgemeine Nützlichkeit oder Notwendigkeit der ÖRR für die Bevölkerung herauslesen. Alles, was die ÖRR zu bieten haben, bekommt man auch anderswo, daher ist auch der Zwang, die Kosten zur Finanzierung dieser Sender den Bürgern aufzubürden, nicht gerechtfertigt."

Dann geht es nämlich nicht mehr um Steuer oder sie-müssen-ja-nicht-gucken, sondern daß für so einen ganz und gar nicht unverzichtbaren Mist niemand zur Finanzierung gezwungen werden darf.

Ich kaufe mir beim Bäcker freiwillig ein schönes Brot und der Semmeldealer zwingt mich, ihm seine 2 Wochen alten Teile abzukaufen ?!?

Philemon:
Ich muss es mir nicht anhoeren: Wenn mich jemand beleidigt! Trotzdem ist es strafbar.

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