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Autor Thema: Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks  (Gelesen 1946 mal)

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  • Beiträge: 14
Widerspruchsbescheid des Westdeutschen Rundfunks
Autor: 07. August 2014, 17:44
Hallo Zusammen,
es hatte sich lange bei Person A nichts getan bezüglich der GEZ. Jetzt scheint sich was bei A zu tun.
Person A hat jetzt einen Widerspruchbescheid bekommen in dem steht das seine Widersprüche zulässig aber unbegründet sind.
A kann jetzt Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Macht es überhaupt noch Sinn ?
Muss A irgendtwas wichtiges beachten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2014, 00:36 von Uwe«

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  • Beiträge: 3.997
Das wichtigste ist die angegebene Frist, falls geklagt werden soll ist diese zwingend einzuhalten.
Sieht Person A das auch so, das der Widerspruch unbegründet sind? Was wurde im Widerspruch angeführt. Wurden gegen diese Punkte andere Klagen vor einfachen VG bereits negativ entschieden?

Falls Person A sich entschließt nicht zu klagen, wird der Bescheid rechtskräftig und muss wohl bezahlt werden, dieses Geld wäre dann dauerhaft weg. Wird die Klage eröffnet kann diese möglicherweise durch Fristverlängerung, wahrscheinlich auch mehrfach, aus dem Grund um sich umfassend der Klagebegründung hinzugeben, weil ja möglicherweise sich auch bei anderen Klagen neuere Punkte ergeben, damit diese eigene Klage bessere Aussicht auf Erfolg insgesamt hat, etwas oder auch sehr stark in die Länge gezogen werden. Verfahren vor überlasteten einfachen Verwaltungsgerichten könnten durch viele Klagen schon mal extrem in die Länge gezogen werden. Während der Klage ruht soweit ich das bisher verstanden habe, die Zahlungen an die Rundfunkanstalt bis die über die Klage selbst entschieden ist. Wird die Klage negativ entschieden, kann das Ganze vor dem OVG fortgesetzt werden, falls nicht zuvor auch durch andere Gerichte eine andere Regelung gefunden wird.

Aus meiner Sicht macht also jede nur mögliche und möglichst individuelle Klage Sinn, weil dadurch das System insgesamt verzögert wird. Auch wenn die Richter die Klagen einfach abwürgen und sich die Punkte nicht anhören wollen sich also Ihr Urteil bereits vorher bilden. Gegen diese Richter, welche so verfahren sollte an sich ein Befangenheitsantrag eröffnet werden, denke ich zumindest.

Persönlich muss das aber jeder für sich selbst entscheiden ob und über welchen Zeitraum er klagen wird.


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