Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten. Muss Person A reagieren?  (Gelesen 1645 mal)

H
  • Beiträge: 4
Hallo liebe Community,

Person A hat den Beitragsbescheid mit Rechtshilfebelehrung erhalten.
Muss Person A mit Widerspruch reagieren, da es kein Mahnbescheid ist?

Lieben Dank
Marek


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2014, 14:25 von Uwe«

H
  • Beiträge: 4
OK, hab jetzt selber recherchiert: Widerspruch einlegen. Inhalt ist nicht mal so wichtig. Wichtig ist es ist ganz klar und deutlich zu erkennen, dass es ein Widerspruch. Evtl. online nach Widerspruchvorlagen suchen.

Meine nächste Frage ist: der Widerspruch wird von der GEZ2 nicht ernst genommen werden.

1. Bekomme ich dann wieder einen Mahnbescheid?

2. Kann ich dann weiter immer wieder Widerspruch einlegen? Quasi das ganze im Kreis drehen lassen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 22
Eine Alternative für die fiktive Person A wäre das hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben