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Autor Thema: Zwangsanmeldung erhalten aber bald umzug  (Gelesen 3143 mal)

k
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Zwangsanmeldung erhalten aber bald umzug
Autor: 11. Juli 2014, 08:27
Erstmal hallöchen an alle!

Bin neu hier und möchte gerne euch eine situation von person A schildern um meinungen nachzufragen :)

Wie der titel schon sagt hat Person A die automatische bestätigung der anmeldung bekommen weil diese die ersten beiden briefe von denen ignoriert hat. aber der punkt ist dass Person A kurz vor einem großen umzug steht in einem monat. die neue wohnung liegt in ner völlig anderen stadt und einem völlig anderen bundesland. was meint ihr, kann die Person A den weiteren beriefverkehr von denen weiter ignorieren zumindest für die zeit vor dem umzug? Die möchte erstmal nur zeit gewinnen und nicht in dieser sache verwickelt sein denn es gibt echt viele andere dinge um die ohren wegen dem umzug.

schon mal vielen dank für tipps/hilfe! :)


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Es ist egal, wie Person A reagiert, die Beiträge werden ihn immer verfolgen, solange er in Deutschland lebt. BS bekommt die alte und neue Adresse vom Meldeamt mitgeteilt. Der Säumniszuschlag von 8 Euro ist sowieso schon fällig, schlimmer wird es also nicht. Person A kann abwarten, bis ein Beitragsbescheid kommt, dann widersprechen und klagen, wenn daraufhin der Widerspruchsbescheid kommt.


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k
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Es ist egal, wie Person A reagiert, die Beiträge werden ihn immer verfolgen, solange er in Deutschland lebt. BS bekommt die alte und neue Adresse vom Meldeamt mitgeteilt. Der Säumniszuschlag von 8 Euro ist sowieso schon fällig, schlimmer wird es also nicht. Person A kann abwarten, bis ein Beitragsbescheid kommt, dann widersprechen und klagen, wenn daraufhin der Widerspruchsbescheid kommt.

heißt das, dass die Person A bei der neuen Adresse brief bekommen würde, in dem hervorgeht, dass er bei der alten adresse "noch was offen" hat? was ist wenn der noch zu kommende beitragsbescheid an die alte adresse verschickt wird und die person A ist höchstwahrscheinlich bereits weg? Danke! :)


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Forderungen werden an die neue Adresse geschickt, Schulden verschwinden nicht durch Umzug. Wird ein Beitragsbescheid vom BS verschickt, muss ihn der Adressat tatsächlich bekommen, der Bescheid muss zugestellt werden. Wenn er an die falsche Adresse geht, hat ein Bürger keinen Nachteil.


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Hallo,

ich klink mal mit ein...

Selbe Situation: Person A hat seit 2013 Briefe mit einer Anmeldebitte erhalten, nun wurde Person A zwangsangemeldet mit dem Betreff "Bestätigung der Anmeldung".
Person A wird in diesem Schreiben nun aufgefordert, den seit 2013 fälligen und offenen Betrag in Höhe von knapp über 350 € zu begleichen.

Person A zieht zu Beginn des nächsten Monats Person B zusammen.
Besagte Person B hat bisher bei den Eltern gewohnt und somit noch nie Post vom Beitragsservice erhalten.

Person B will sich in der neuen gemeinsamen Wohnung nun beim Rundfunkbeitrag anmelden.

Wie verhält sich Person A? Soll diese Anfang kommenden Monats angeben, dass der Beitrag der Wohnung bereits durch das Konto von Person B unter Nummer #### bezahlt wird?

Person A will keine Schritte gehen, die vor Gericht enden und fragt sich nun wie er am besten vorgehen soll.

Vielen Dank


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Hallo,

ich klink mal mit ein...

Selbe Situation: Person A hat seit 2013 Briefe mit einer Anmeldebitte erhalten, nun wurde Person A zwangsangemeldet mit dem Betreff "Bestätigung der Anmeldung".
Person A wird in diesem Schreiben nun aufgefordert, den seit 2013 fälligen und offenen Betrag in Höhe von knapp über 350 € zu begleichen.

Person A zieht zu Beginn des nächsten Monats Person B zusammen.
Besagte Person B hat bisher bei den Eltern gewohnt und somit noch nie Post vom Beitragsservice erhalten.

Person B will sich in der neuen gemeinsamen Wohnung nun beim Rundfunkbeitrag anmelden.

Wie verhält sich Person A? Soll diese Anfang kommenden Monats angeben, dass der Beitrag der Wohnung bereits durch das Konto von Person B unter Nummer #### bezahlt wird?

Person A will keine Schritte gehen, die vor Gericht enden und fragt sich nun wie er am besten vorgehen soll.

Vielen Dank

was ist eig. die hauptsorge von person A? dass diese nicht einverstanden mit der Zahlungsentscheidung von person B ist? oder eig. dieser offene Betrag von 350€ an der alten adresse?


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Die Hauptsorge von Person A ist die, dass ihn der hohe Betrag weiterhin dann über das Beitragskonto von Person B verfolgt und es ggf. zu weiteren Konsequenzen und Drohbriefen kommen kann.


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Mit dem hohen Betrag hat Person B nichts zu tun. Der wird von A (auch an der neuen Adresse) angefordert, weil A bis zum Umzug der einzige Bewohner war.


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gloominess

Hallo zusammen,

bei mir ist eine ähnliche Situation entstanden:

Seit 2013 vom BS aller 3 Monate angeschrieben wurden - nicht reagiert, im Feb. 2014 Zwangsanmeldung gefolgt von Zahlungsaufforderungen erhalten.
Letzten Monat bin ich zum Partner in eine andere Stadt gezogen, Nachsendeauftrag wurde erteilt, heute traf nun endlich ein Beitragsbescheid ein!
Die Zahlungsschuld beläuft sich inkl. Säumniszuschlag auf mittlerweile 332 Euro.

Ich zweifle nun langsam was richtigerweise zu tun ist....BS aufklären über Umzug und gleichzeitig Widerspruch einlegen?  ???

Der neue Wohnort ist das Elternhaus vom Partner, demzufolge wurde er noch nie von BS angeschrieben.
Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass ich für beide Wohnungen "zwangsangemeldet" werde. Denn auch wenn ich der Meldebehörde sämtliche Auskünfte Dritten gegenüber verweigert habe, vermute ich es wird nicht lange dauern bis ich auch hier angemahnt werde mich anzumelden.
Da mein Herz mir sagt, diese riesengroße Ungerechtigkeit nicht zu unterstützen würde ich gern (oder nicht ganz so gern) den verwaltungsrechtlichen Weg über Widerspruch und Klage gehen.
Mein Kopf (und auch Google) sagt mir aber, dass bisher noch kein einziger Erfolg zu verzeichnen ist. Ich sehe die Chancen als ziemlich gering an.
Dennoch möchte ich nicht klein beigeben und kapitulieren.

Vielleicht kann mir ja jemand Tipps geben wie ich mich am besten verhalten soll?

VG gloominess


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Ich zweifle nun langsam was richtigerweise zu tun ist....BS aufklären über Umzug und gleichzeitig Widerspruch einlegen?  ???
Eine andere Möglichkeit wird es nicht geben. Aber erst gegen einen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen, erkennbar an der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.


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