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Autor Thema: Bernd Höcker vom 13.07.2014 - Klagebegründung  (Gelesen 8087 mal)

Uwe

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Bernd Höcker vom 13.07.2014 - Klagebegründung



Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringen Einkommens vorsieht, verstößt es gegen das Sozialstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 Satz 1.
Nach der Umstellung auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag kann jemand mit einem Arbeits-Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt, nicht mehr der Zahlungspflicht entkommen.
Auch nicht dadurch, dass er auf Medien ganz verzichtet. Selbst dann, wenn das Arbeitseinkommen knapp über dem Existenzminimum liegt, wäre der Erwerb selbst gewählter Medien (z.B. Presse oder Musik) nicht mehr mit dem vorhandenen Medienbudget möglich, wenn der Rundfunkbeitrag zwangsweise zu entrichten ist und diesen Etat bis zum letzten Cent auffrisst.

mehr auf:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#klagebegruendung


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Uwe

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Liebe GEZ-abschaffen-Freunde,

mittlerweile habe ich die Klage fristgerecht eingereicht und am 9. Juli auch begründet. Die Klage selbst habe ich nicht mit einem Newsletter angekündigt, weil ja kaum etwas Entscheidendes drinsteht; außer natürlich dem Klageantrag. Wer auch solche Ereignisse mitverfolgen möchte, sollte halt öfter mal auf meiner Webseite vorbeischauen...


Ich weiß jetzt nicht, wer tatsächlich noch überlegt, ob er gegen den Beitragsbescheid gerichtlich vorgehen soll, weil das ja sooo anstrengend und nervig ist. Eines muss aber jedem klar sein: Es geht dabei nicht nur um eine einmalig zu zahlende Summe die jetzt gerade auf dem Bescheid steht, sondern um lebenslängliches zahlen, wenn man sich nicht wehrt. Ein heute 18-Jähriger würde bei gleichbleibenden Beiträgen bis zu seinem 80sten Geburtstag 13.377,- Euro an die Monopolsender von ARD und ZDF zahlen müssen. Geld, für das es besseres zu kaufen gäbe! Selbst, wer schon ein Verfahren verloren hat, sollte deshalb beim nächst folgenden Bescheid neu zu kämpfen beginnen und dann die richtigen Maßnahmen treffen!

In Anbetracht dieser Dimension wundere ich mich, dass trotz meiner Informationsangebote im Internet und in meinen Büchern, Leute mit vollkommen unnötigen Fehlern ihre Verfahren verlieren und bereits den Vollstrecker im Haus haben. Ich kriege ganz oft Emails, in denen mir Fragen gestellt werden, die ich bereits in meinen Büchern explizit beantwortet habe (persönlichen Rechtsrat darf ich ohnehin nicht geben). Insbesondere in dem jetzt im Mai erschienen „Bernds Kampfbüchlein“ habe ich alle Fragen aufgegriffen, die ich in den letzten Monaten geschickt bekommen habe. Die Bücher sind sozusagen der „Bezahlteil“ meiner Web-Seite, in denen zusätzliche Informationen in übersichtlich strukturierter und gegliederter Form zu lesen sind. Dieser „Bezahlteil“ dient dabei einerseits meinem eigenen finanziellen Überleben und andererseits den Lesern, die damit hoffentlich erfolgreiche Ergebnisse erzielen.

Nochmal zum Thema „Kämpfen versus Resignieren“: Letzteres ist zwar einfacher (man braucht nichts zu tun außer das, was der Gegner von einem verlangt) und andererseits: Kämpfen erfordert Arbeit, Zeit und Energie. Sich aber in eine ungerechte Situation zwingen zu lassen, führt auf Dauer zu einer Verminderung der inneren Kraft und im schlimmsten Fall zu Depressionen. Oft sind Menschen, die nicht für ihre Sache kämpfen, für andere intuitiv als leichte Beute zu erkennen, was immer neue Angriffe provozieren kann. So entstehen „Opfertypen“. Resignieren, bzw. vor Situationen zu fliehen, kann tatsächlich zu einer schlechten Gewohnheit werden, ebenso demgegenüber, die tapfere und entschlossene Gegenwehr, zu einer guten Gewohnheit werden kann, wenn Ungerechtigkeiten drohen.

Das war’s mal wieder für heute!

Bis dann und herzliche Grüße

von Bernd Höcker


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2014, 16:08 von Uwe«
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k
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Ich finde es toll wie sich viele dem Regime entgegenstellen. Aber meine Hoffnung schwindet und will mir ein Urteil des BVerfG gar nicht vorstellen - habe da schon eine böse Vorahnung wie dies Ausfallen wird  :-[


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Ueberraschende Wendungen sind immer moeglich. In einer Sache, wo es so viele Beteiligte gibt, kann
man keine Prognosen stellen. Auch keine Trends.


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Ich bin ein "voluntatives Element",
(Richterdeutsch für
"ich hab meinen eigenen Willen")

R
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Seht das mal locker. Dass es noch keine Entscheidung des VG Freiburg gibt ist nicht nur ein kleiner Hoffnungsschimmer.

Bernd hat vollkommen recht. Auch wenn man einmal vergeigt hat, kann man immer wieder aufstehen. Wir sind noch nicht ausgezählt worden.

Bernds genannte Zahl von über 13.000 Teuro ist schon ein schlagendes Argument. Das ist ein guter gebrauchter Mittelklassewagen. Oder rechnet das mal in Bücher um oder in Videos/DVDs bei denen nicht so ein dämlicher Programmdirektor oder ein überbezahlter Intendant entscheidet wann was zu laufen hat.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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