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Autor Thema: Bestätigung der Anmeldung (Zwangsanmeldung) ignorieren?  (Gelesen 1708 mal)

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Hallo liebe Leute,

Das wurde bestimmt schon öfter gefragt und ich habe auch schon einige Beiträge gelesen, aber nirgendwo eine Antwort gefunden, die mir wirklich Klarheit gebracht hätte. Hier das Szenario:

Personen A und B lebten bereits zu GEZ-Zeiten in einer Wohnung, Person A zahlte Beitrag, Person B hatte sich aufgrund dessen bei der GEZ abgemeldet. Dann kam die Umstellung zum „Beitragsservice“ und Person B bekam neuerdings (wieder) Briefe, dass sie sich doch bitte anmelden möchte. Person B hat bisher auf keines der Schreiben reagiert, jetzt kam die „Bestätigung der Anmeldung“, also die Zwangsanmeldung (natürlich rückdatiert, so dass angeblich schon zwei Wochen vergangen sind) inklusive eines offenen Betrags von mehreren hundert Euro (seit 1. 1. 2013).

Person B hat keinerlei Interesse daran, dem Beitragsservice behilflich zu sein, aber auch kein Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Ich las in anderen Forenbeiträgen, dass man erst bei einem Bescheid mit Widerspruchsbelehrung aktiv werden muss (mit dem Hinweis, dann zu klagen, was Person B aber ja vermeiden will). Kann man denn den Widerspruch damit begründen, dass Person A bereits zahlt? Und ist damit die Sache erledigt? Oder soll Person B, wenn sie kein Interesse an einer Klage hat, lieber doch vorher das Klärungsformular (z. B. im Internet) ausfüllen?


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s
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Natürlich ist die Tatsache, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird, eine sinnvolle (und die einzige erfolgversprechende) Begründung für einen Widerspruch.

Aber welchen Vorteil hätte B davon, sich bis dahin totzustellen?
Ich sehe nur Nachteile: Gefahr der Fristversäumnis, Nachweisproblem, Portokosten.


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