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Autor Thema: Private Wohnung innerhalb der Betriebsstätte  (Gelesen 2916 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo,
ich bitte das Forum um Tipps und Meinungen zu folgender Frage:

Unternehmen A, ein kleinst-Unternehmen mit 2 Mitarbeitern und 1 Auto, besitzt ein Einfamilienhaus. Dieses ist die Betriebsstätte, für die Unternehmen A seit jeher GEZ-Abgaben bezahlt (seit 2013 natürlich günstiger, sprich nur noch 6 Euro im Monat).
Der Geschäftsführer von Unternehmen A und seine Frau wohnen in der Betriebsstätte, sie haben das Untergeschoss privat gemietet. Firmen- und Privatbereich sind keine getrennten Wohnungen, sie sind lediglich durch eine Treppe getrennt.
Der Geschäftsführer und seine Frau nutzen nur die firmeneigenen Geräte, weshalb auch nie die Notwendigkeit bestand, auch noch privat GEZ zu zahlen.

Nun wurden der GF und seine Frau angeschrieben und es hieß, unter ihrer Adresse sei nur eine Betriebsstätte angemeldet, sie müssten - nun auch rückwirkend zum Januar 2013 - auch privat GEZ zahlen, da sie unter dieser Adresse gemeldet seien.

Die Verbraucherzentrale berät den GF, er müsse das insofern korrigieren, dass er das Unternehmen abmeldet und sich NUR privat anmeldet. Das ist aber eine ungünstige Lösung, da dann monatlich 6 Euro für 1 Kfz (selber Beitrag wie jetzt mit komplettem Firmenbeitrag) und die Privatabgabe von 18 Euro fällig werden. Die Nachzahlung kommt also auf dasselbe hinaus.

Der GF hat folgende Überlegung: wenn eine Betriebsstätte innerhalb einer privaten Wohnung nicht extra bezahlt werden muss - gilt dann nicht umgekehrt das gleiche für eine private Wohnung innerhalb einer Betriebsstätte?  :)

Er möchte natürlich gern den geringen Betriebs-Beitrag beibehalten.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.252
Ich würde frech schreiben, dass es sich bei der Meldeadresse nicht um eine Wohnung im Sinne des RBStV handelt:

§3
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume
jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus,
einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Wohnung, betreten werden kann.

So wie ich es verstanden habe, handelt es sich bei dem Haus um ein Betriebsgebäude mit "Nebenräumen" ;)

Ist wahrscheinlich überhaupt nicht im Sinne des Beitragsservice, die werden wohl auch nicht locker lassen, aber faktisch sind die Privaträume keine "Wohnung".

Die Reaktion auf solch eine Antwort würde mich auch interessieren...


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 2
Super Idee!

Stimmt ja auch. Bei einer WG zahlt aus dem Grund schließlich auch nur einer, oder?  :D

Werde Rückmeldung geben, wie die Reaktion aussieht...


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