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Autor Thema: GEZ FAQ´s  (Gelesen 21788 mal)

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Re: GEZ FAQ´s
#15: 23. Mai 2009, 11:05
Außerdem wäre für die Rubrik "Rat und Tat" eine Art Vokabelheft möglicherweise sinnvoll:
-Was ist eine Zahlungsaufforderung/Zahlungserinnerung/Bescheid/Vollstreckungsankündigung


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Re: GEZ FAQ´s
#16: 10. Juni 2009, 00:23
Hallo,
Auf die erste Seite der Internetpräsens gehören Fakten, um viele Leute zu begeistern.

Weiterhin sollte überlegt werden, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Hierfür sollte die Möglichkeit gegeben werden, Adressdaten von interessierten Personen zu sammeln, welche sich an einer Sammelklage beteiligen würden.

Hier möchte ich die Fakten darlegen, welche aus meiner Sicht gegen die GEZ sprechen:

1. Wenn man seine Wohnung wechselt und sich ummeldet bekommt man nach einiger Zeit Post von der GEZ.
Datenschutz hin oder her. In unserem Land bekommt man normalerweise keine Post von Behörden, dass man doch in eigener Zuständigkeit prüfen soll, ob man ein Gesetz einhält.
Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!
Oder wurde ihnen schon mal schriftlich Mitgeteilt, dass Sie überprüfen sollen, ob Sie sich nicht hin und wieder rechtswidrig verhalten?
Die GEZ geht also davon aus, dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Wie würden Sie sich bei einem  Brief vom Ordnungsamt verhalten, wenn diese nachfragen, wie oft Sie in den letzten Wochen in geschlossenen Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren sind.

2. Laut Artikel 5 Grundgesetz habe ich das Recht mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Wichtig ist hier das Wort „ungehindert“. Der Gesetzgeber hätte schließlich dieses Wort auch weglassen können.

3. Was wäre, wenn mein Hobby das Sammeln von Radios wäre. Laut Artikel 2 Grundgesetz, hätte ich auch dazu das Recht, wenn ich nur so meine Persönlichkeit frei entfalten könnte. Und der GEZ dürfte das ebenfalls nichts angehen.

4. Laut Art 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Auch aus diesem Grund geht es der GEZ gar nichts an was ich dort mache.

5. Und das Wichtigste zum Schluss. Laut Artikel 19 Grundgesetz darf ein Grundrecht durch ein Gesetz nur eingeschränkt werden, wenn in diesem Gesetz der Artikel des eingeschränkten Grundrechtes benannt wurde.

In dem RgebStV konnte ich einen solchen Hinweis nicht finden.
Aus diesem Grund hat die GEZ kein Recht die Grundrechte des Grundgesetzes einzuschränken.

Dazu kommt noch, dass diese Webebriefe und Haustürgeschäfte sowieso rechtswidrig sind, zumindest wenn man diese nicht wünscht .


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Re: GEZ FAQ´s
#17: 12. Juni 2009, 08:59
Hallo Mirko,

Weiterhin sollte überlegt werden, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Hierfür sollte die Möglichkeit gegeben werden, Adressdaten von interessierten Personen zu sammeln, welche sich an einer Sammelklage beteiligen würden.

Sammelklagen sind vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen, außer, dass von Seiten des Gerichtes aus mehrere Verfahren zu einem verbunden werden. Grundsätzlich muss aber jeder selbst eine eigene Rechtsverletzung in seinem Grundrechten geltend machen, soll heißen, er muss selbst klagen. Zudem ist bisher die Haltung des BVerfG als sehr (!!) "rundfunkfreundlich" zu bezeichnen. Chancen hätten da wohl eher "Musterklagen" auf europäischer Ebene. An einem öffentlichen Rundfunkt wird man im Ergebnis aber nie ganz vorbeikommen, ist wohl auch nicht im Sinn der Sache.

Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!
 

Nein, die Briefe der GEZ sind keine Nötigung im Sinne des Strafrechts. Das die GEZ über die gesetzliche Pflicht des Gebührenzahlens "aufklärt", ist ein "Service" an den Bürgern. Gäbe es die GEZ nicht, würde der öffentliche Rundfunk bzw. dessen Finanzierung nicht funktionieren.

Der Vergleich mit dem Ordnungsamt hinkt etwas, da, gäbe es tatsächlich solche Briefe, man ohnehin keine Angaben zur Sache machen muss, da man sich nicht selbst belasten muss. Zudem "kontrolliert" das O-Amt mittels netter Kollegen ja den Straßenverkehr nach (Tempo- und Park)Sündern und anderen Vorgängen. Also es findet auch hier eine Kontrolle des Bürgers statt, nur eben anders als bei der GEZ. Kontrollen "vor Ort" sind auch in anderen Bereichen alltäglich, z.B: Zoll auf Baustellen, Lebensmittelkontrollen, Bauaufsicht, usw.

2. Laut Artikel 5 Grundgesetz habe ich das Recht mich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Wichtig ist hier das Wort „ungehindert“. Der Gesetzgeber hätte schließlich dieses Wort auch weglassen können.

"Ungehindert" heißt nicht kostenlos oder umsonst. Einen Fernseher, ein Radio, einen Rechner oder die Zeitung (!) usw., für all das, mit dem man sich "informiert/unterrrichtet", muss man vorab Geld bezahlen um sie nutzen zu können. Im Grunde macht die GEZ-Gebühr (abgesehen von der Art und Weise) den öffentlichen Rundfunkt ja auch erst möglich.

3. Was wäre, wenn mein Hobby das Sammeln von Radios wäre. Laut Artikel 2 Grundgesetz, hätte ich auch dazu das Recht, wenn ich nur so meine Persönlichkeit frei entfalten könnte. Und der GEZ dürfte das ebenfalls nichts angehen.


Sammelst du privat, kannst du in deiner Wohnung 1000te Geräte haben, du würdest immer nur für ein Gerät bezahlen, ab dem zweiten tritt die sog. Zweitgeräteregelung in Kraft.

4. Laut Art 13 GG ist meine Wohnung unverletzlich. Auch aus diesem Grund geht es der GEZ gar nichts an was ich dort mache.

Auch in deiner Wohnung mußt du dich an Recht und Gesetz halten. Die Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Grundsätzlich geht es die GEZ schon etwas an, ob du etwa zum Anmelden hast. Es geht auch den Staatsanwalt etwas an, wenn du z.B. Haschisch-Planzen kultivierst oder Diebesgut lagerst. Unverletzlichkeit der Wohnung soll bedeuten, dass dass Zutrittsrecht fremder Personen (vornehmlich der öffentlichen Hand) eingeschränkt ist, es also in der Regel einer richterlichen Anordnung bedarf, um die Wohnugn zu bertreten.

5. Und das Wichtigste zum Schluss. Laut Artikel 19 Grundgesetz darf ein Grundrecht durch ein Gesetz nur eingeschränkt werden, wenn in diesem Gesetz der Artikel des eingeschränkten Grundrechtes benannt wurde.

In dem RgebStV konnte ich einen solchen Hinweis nicht finden.
Aus diesem Grund hat die GEZ kein Recht die Grundrechte des Grundgesetzes einzuschränken.

Dazu kommt noch, dass diese Webebriefe und Haustürgeschäfte sowieso rechtswidrig sind, zumindest wenn man diese nicht wünscht .

Im Grunde schränkt jedes Gesetz die Grundrechte ein, hier sind aber konkrete Eingriff gemeint.

Die Briefe bzw. das Tun der GEZ ist weder ein Haustürgeschäft (Privatrecht), noch sind es Werbebriefe im dem Sinne. Im Gegenteil, "du" bist gesetzlich sogar verpflichtet dich anzumelden.


Es bedarf vielmehr einer grundlegenden Reform der Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks und des Rundfunksystems als solchen. Es bleibt abzuwarten und zu hoffen, dass dieses über 7000MioEUR-Monster >Öffentlicher Rundfunk< endlich aufgehalten wird. Der tägliche Gebührenwahnsinn....................


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Re: GEZ FAQ´s
#18: 23. Juni 2009, 23:39

Sammelklagen sind vor dem Bundesverfassungsgericht nicht vorgesehen, außer, dass von Seiten des Gerichtes aus mehrere Verfahren zu einem verbunden werden. Grundsätzlich muss aber jeder selbst eine eigene Rechtsverletzung in seinem Grundrechten geltend machen, soll heißen, er muss selbst klagen. Zudem ist bisher die Haltung des BVerfG als sehr (!!) "rundfunkfreundlich" zu bezeichnen. Chancen hätten da wohl eher "Musterklagen" auf europäischer Ebene. An einem öffentlichen Rundfunkt wird man im Ergebnis aber nie ganz vorbeikommen, ist wohl auch nicht im Sinn der Sache.
------------------------------------------------
Ich habe einen Link für eine Sammelbeschwerde gefunden. Es handelt sich um mehrere Kläger und einem Bevollmächtigten, welcher die Beschwerde führt

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html


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Re: GEZ FAQ´s
#19: 24. Juni 2009, 00:00
Bei diesem Brief handelt es sich um eine Nötigung!


O.K. über den Straftatbestand der Nötigung kann man streiten.
Zum besseren Verständnis dokumentiere ich kurz noch einmal meine Überlegung:

Wenn man sich in einer Wohnung neu anmeldet, bekommt man nach einiger Zeit Post von der GEZ.

Dieses ist meiner Ansicht nach jedoch nicht erlaubt (darum Nötigung --> besser gesagt ein Verstoß gegen den RGebStV).


Lt.  §4 (5 )RGebStV dürfen Briefe erst versendet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Rundfunkgerät vorhanden ist.
Dieser Brief wird übrigens auch versendet, wenn man zuvor noch nie angemeldet war.
Diese RTL Reportage ist sehr aussagekräftig, was den Datenschutz angeht: http://www.youtube.com/watch?v=7Fblq2UJ0s4
 


Weiterhin kann es meiner Ansicht nach nur eine Reform für die Rundfunkgebühren geben, wenn der komplette RGebStV gekippt wird.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2009, 00:15 von Mirko«

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Re: GEZ FAQ´s
#20: 25. Juni 2009, 09:58
Wenn man sich in einer Wohnung neu anmeldet, bekommt man nach einiger Zeit Post von der GEZ.
Dieses ist meiner Ansicht nach jedoch nicht erlaubt (darum Nötigung --> besser gesagt ein Verstoß gegen den RGebStV).

Wo steht geschrieben, dass die GEZ nicht um Auskunft/Anmeldung bitten (!) darf? Wo steht geschrieben, dass man nicht über seine (möglichen) gesetzlichen Verpflichtungen aufgeklärt werden darf? 

Im übrigen ist ein Verstoß gegen den RGSV nicht "automatisch" eine Nötigung nach dem StGB.

[quote author=Mirko link=topic=1011.msg6270#msg6270
Lt.  §4 (5 )RGebStV dürfen Briefe erst versendet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Rundfunkgerät vorhanden ist.

Das steht da nicht wirklich. Die "tatsächlichen Anhaltspunkte" begründen einen (durchsetzbaren) Anspruch auf Auskunft. Dieser Anspruch kommt nicht mit normalen Brief, sondern in Form eines Bescheides. Die 3er-Serie an Briefen der GEZ sind "nur" unverbindliche "nette" Schreiben.



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Re: GEZ FAQ´s
#21: 30. Juni 2009, 15:44
Hallo,
hier mal ein Auszug aus den FAQ den ich gerade beim lesen entdeckt habe:

Ich bin (noch) nicht mit meinem Lebenspartner verheiratet. Müssen wir nun beide GEZ zahlen?

Nicht selbstverständlich, aber: NEIN! Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften muss nur einmal GEZ gezahlt werden. Die Geräte des Partners (TV, Radio, Autoradio sowie neuartige Empfangsgeräte) sind in diesem Fall gebührenfrei. Bleibt abzuwarten, ob das in Zukunft so bleiben wird....


Ist das veraltet oder stimmt das so noch? Weil auf der GEZ Seite steht ja im Endeffekt, das wenn in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ein Partner GEZ anmeldet, zwar alle gemeinsam genutzten Geräte dabei sind, aber wenn die Partnerin z.B. ein eigenes Auto mit Radio fährt, dieses auch anzumelden und zu bezahlen ist?

Falls ich hier etwas falsch verstanden habe, bitte ich meinen Post zu entschuldigen.

LG Turbinchen


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Re: GEZ FAQ´s
#22: 30. Juni 2009, 15:55
Ist das veraltet oder stimmt das so noch?

Da stimmt so und habe ich dir in deinem Thread (autoradio) inkl. Urteil dazu auch so beschrieben.

Gruss
Spock


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Re: GEZ FAQ´s
#23: 30. Juni 2009, 16:06
An Mr. Spock
Sorry, bin noch in der Arbeit und habe mir dein Urteil für zuhause ausgedruckt...soweit war ich noch nicht mit lesen, da mir solche Urteile echt schwer zum lesen vorkommen  ???
Trotzdem nochmal danke und nix für ungut.

LG Turbinchen


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Re: GEZ FAQ´s
#24: 08. Oktober 2009, 14:24
Ausser den wirklich sinnlosen, verbal-agressiven Beiträgen einiger Trolle, die sich wohl leider bei einem so emotionsgeladenen Thema wie die GEZ, in einem Forum wie diesen woh kaum vermeiden lassen, bin ich echt froh, dass es diese Anlaufstelle gibt. Von daher erstmal danke für euren Einsatz und die Idee zu dieser Seite.

Was mir hier fehlt ist eine eigene Kategorie, in der Bücher und Literatur zur Medienkritik vorgestellt,  werden. Ich hab da schon hier und da auf Amazon und Ebay interessante Titel gefunden. Vielleicht hat der eine oder andere das Buch schon gelesen, oder denkt über den Kauf eines Titels nach. Über die Inhalte könnte dann dort gesprochen werden.

Literatur zu Medienkritik deshalb, weil es ja nicht immer nur primär um die Gebührenflicht gehen muss. Publikationen wie Jürgen Bertrams "Mattscheibe. Das Ende der Fernsehkultur", oder Walter van Rossums "Die Tagesshow. Wie man in 15 Minuten die Welt unbegreiflich macht " um nur zwei einer langen Liste zu nennen, liefern sicher ohne direkt auf die Gebührenpflicht einzugehen, genügend Stoff, dass onehin schon starke Fundament gegen das jetztige System, mit ein paar weiteren Steinen zu untermauern.

Was haltet ihr von der Idee?


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Re: GEZ FAQ´s
#25: 03. Februar 2010, 22:20
Wäre es evt. sinnvoll zum Thema Strafbarkeit noch was aufzunehmen?
Stichwort "Lügen, dass sich die Balken biegen".
Einfach behaupten, dass man keine Geräte hat ... und wenn's irgendwann mal drauf ankommt, einfach ergänzen, dass man gar nicht weiß, was ein Rundfunkempfangsgerät is ... ne europäische Rundfunkempfangsgeräterichtlinie oder eine ähnliche harmonisierte Norm scheint's ja nicht zu geben.
Da kann's ja jeder halten, wie er lustig ist ...  :D
Und wie das so mit der Nichtwissen-Taktik geht, schreibt Herr S. ja am 12.03.2009 (Seite 5) auf http://www.gez-zensur.de.vu/


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