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Autor Thema: Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?  (Gelesen 20530 mal)

k
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Überweisung in möglichst kleinen Beträgen?
Autor: 30. Juni 2014, 18:14
Hallo,

ich habe mich gerade neu angemeldet, denn den einzigen "Widerstand" sehe ich derzeit in Überweisung unter Vorbehalt.

Jetzt habe ich gehört, aber im Internet leider nichts genaues gefunden, man könne, bzw Einige würden dies tun:

Den sch**** Beitrag >:( in vielen kleinen Teilüberweisungen an die GEZ senden. Dies sei legal, aber der Verwaltungsaufwand, diese Kleinstbeträge dann zusammenzufassen sei enorm. So enorm, das, wenn alle (viele) dies so machen würden, die GEZ ein riesen Problem hätte.

Stimmt das? Ich habe mit der SuFu nichts gefunden.

Macht das jemand so? Und wenn ja, in welchen Teilbeträgen?

DANKE!


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g
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Wie wär's mit 17,98 - oder was sie gerade abzocken wollen - geteilt durch 30,5 Tage macht nach Adam Riese 59 Cent am Tag abbuchen zu lassen >:D.
Überlege gerade, ob mir das den Spaß Wert wäre...
Aber nein... keine Sorge, die Gelddruckmaschine bleibt dem Widerstand erhalten.


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k
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Wie wär's mit 17,98 - oder was sie gerade abzocken wollen - geteilt durch 30,5 Tage macht nach Adam Riese 59 Cent am Tag abbuchen zu lassen >:D.
Überlege gerade, ob mir das den Spaß Wert wäre...
Aber nein... keine Sorge, die Gelddruckmaschine bleibt dem Widerstand erhalten.

Was heisst, Du bleibst dem Widerstand erhalten? Zahlst Du gar nicht? Kann ich darüber irgendwo was nachlesen?

Ich würde denen nie eine Lastschriftermächtigung geben. aber wenn sie eine hätten würden sie wohl kaum 30 Kleinbeträge einziehen. Wenn schon, müsste ich selbst überweisen. Gibt es dafür ein tool oder sowas?


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R
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Anstatt sich mit einem solchen Firelfanz aufzuhalten sollte man gegen den Mist klagen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

k
  • Beiträge: 8
Anstatt sich mit einem solchen Firelfanz aufzuhalten sollte man gegen den Mist klagen.

Ich alleine gegen?
Oder gibt es eine Sammelklage?

Ich hab es ja nicht so dicke, dass ich mir eine Niederlage leisten kann, geschweige denn erst mal den Anwalt.

Daher will ich auch die 17,98 (?) nicht zahlen...


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Hierzu:

Zitat
Hab lange nicht gezahlt und hatte mächtig Schulden dadurch aufgebaut, nun zahl ich zähneknirschend, aber mache ihnen das so schwer wie möglich. Sollen die das doch auseinander klabüstern. Immer wenn ich jetzt Langeweile hab, spalte ich die Daueraufträge in noch kleinere Einzelüberweisungen. Es lebe der Verwaltungsaufwand.



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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

k
  • Beiträge: 8
Klasse! Also überweist DU monatlich und splittest dabei den Monatsbetrag in möglichst kleine Beträge? Genauso habe ich mir das vorgestellt. DANKE!


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Das geht doch wesentlich kleiner...?


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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  • Nichtnutzer von Nichtsnutzen
Das hatten wir doch vor längerer Zeit hier schon mal besprochen...
Zu den Kleinbeträgen noch im Verwendungszweck die "Mitgliedsnummer" in unterschiedlichen Schreibweisen mit Leerfeldern, Sonderzeichen o.ä. (zwischendrin, vorher, nachher) aufwerten. Interessant war auch das Ausschreiben der Nummer in Worten(!). Die Zahlungen sollten dann aber zur Mitte des 3-Monatszeitraums abgeschlossen sein; nicht, dass trotz Zahlung auch Mahnungen kommen!
Damit wäre aber zumindest die "gesetzliche" Frist eingehalten. Man muss sich halt einmal die Arbeit machen zur Anlage von Daueraufträge mit quartalsweiser Ausführung (ca. 30 Stück)

Aber als beste Alternative trotzdem: Besser gar nicht zahlen !

Sollte irgendwann der GV aufschlagen und Sachpfändungen vornehmen, kann man das mit den Kleinbeträgen gerne aufnehmen. Dann bekäme er eimerweise Kleingeld mit. Pro Monat 1798 Münzen a 1 Cent, das wären bis incl. Oktober 2014 39556 Münzen. 1 Münze wiegt 2,3 Gramm (Gesamt 91 Kilogramm Münzen) - ich hoffe, er hat vor Abholung genügend Fitness antrainiert. Ich schütte ihm das dann gerne in den Kofferraum. Denn: Die Eimer bleiben hier! Er sollte natürlich im eigenen Beisein den ordnungsgemäßen Erhalt bestätigen und wenn nötig nachzählen. Nicht, dass am Ende was fehlt! Beim nächsten Besuch weiß er dann hoffentlich Bescheid. Versuch macht kluch!

VG rave


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"Throughout history, it has been the inaction of those who could have acted; the indifference of those who should have known better; the silence of the voice of justice when it matters most; that has made it possible for evil to triumph."

'Where there is oppression the masses will rebel!'

Dazu sag ich nichts. Das wird man doch noch sagen dürfen!

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Das ist nicht zielführend. Darüber hinaus wollen die meisten Banken Gebühren für die Überweisungen. Ich würde ein Sparkonto eröffnen und monatlich 17,98 EUR einzahlen und mich mit dem System richtig anlegen. Das ist aber meine persönliche Meinung und nicht als Vorschlag zu verstehen.


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Meine verlangt keine Gebühren, also daran sollte es nicht scheitern. 30 Daueraufträge einmal angelegt und dann geht es von selbst, ich finde das eine tolle Idee. Inwieweit aber ist das okay, wenn man den Betreff absichtlich so verfälscht wie oben vorgeschlagen mit Sonderzeichen?


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Du kannst davon ausgehen, dass der BS solche Überweisungen automatisch verarbeiten kann. Das macht die Software und nicht ein Mensch. Daher fehlt mir der Glaube, dass dies irgendwas bringen sollte.


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Gast

Das ist doch wirklich mehr als albern. Scheinbar sitzt ja das Geld locker und es wird
auch kein Problem darin gesehen dem BS den geforderten Betrag zukommen zu
lassen (ob nun in Teilbeträgen oder im Gesamten). Wieso also seine eigene und die
Zeit anderer verschwenden und so ein Kicki-Facks veranstalten? Der RBSTV wird sich
dadurch sicher nicht in Luft auflösen!

Wie der Name des Forums schon sagt ist Boykott hier das Motto! Und das heißt: Einstellung sämtlicher Zahlungen und diese Handlungsweise samt Hintergründe verbreiten!


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Ich habe das Geld NICHT und ich zahle auch nicht. Ich frage nur für den Fall der Fälle. Denn für einen Gerichtsprozess/ Anwalt habe ich erst Recht kein Geld!


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Ich habe das Geld NICHT und ich zahle auch nicht. Ich frage nur für den Fall der Fälle. Denn für einen Gerichtsprozess/ Anwalt habe ich erst Recht kein Geld!

Wenn man das richtig macht, kostet die erste Instanz maximal kleines bis gar kein Geld. Auch wenn man verliert, setzt man ein Zeichen.


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