Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Bild.de: "ARD und ZDF verschicken 14,9 Mio. Mahnbescheide in 2013"  (Gelesen 55820 mal)

c
  • Beiträge: 168
Ich befürchte, hier wird typisch Bild ganz schön mit Begriffen geschludert.

Die 14,9 Millionen werden wohl eher die Zahlungserinnerungen sein, die man bekommt, wenn man auf die erste Zahlungsaufforderung, die ja noch vor dem Fälligkeitstermin kommt, nicht rechtzeitig zahlt. Das ganze geschieht noch, bevor überhaupt ein offizieller Beitragsbescheid der LRA erlassen wurde!

Eine echte Mahnung von der LRA und nicht ein unnützer Wisch vom Beitragsservice kommt ja erst, wenn man auch auf den Beitragsbescheid nicht bezahlt hat. Dann dürften seit dem Fälligkeitstermin bereits einige Monate vergangen sein. Nach dieser "echten" Mahnung kommt ja dann i.d.R. noch eine Vollstreckungsandrohung und dann wird es langsam unangenehm.

Aber selbst diese Zahlungserinnerungen bedeuten ja, dass einige Millionen Menschen mindestens einen Monat nach Fälligkeit noch nicht gezahlt hatten, auch wenn es sicher keine 15 Millionen sind. Allein bei mir dürften im lauf des Jahres mindestens 4 solcher Schreiben gekommen sein.

700.000 Vollstreckungsersuchungen sind bei 40 Millionen Teilnehmerkonten auch nicht viel, das sind gerade mal 1,75% ! Die Forderungsausfälle in der freien Wirtschaft sind da imho deutlich höher.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Ich nehme mal an, dass mit "Mahnbriefe" alle verschickten Briefe gemeint sind, wo nicht sofort der Antwortbogen fristgerecht ausgefüllt wurde und GEZahlt wurde.

Angenommen, eine fiktive Person F hat bis Mitte 2014 etwa 5 Mahnbriefe bis hin zur Zwangsanmeldung vom BS bekommen. 15 Mio. Briefe geteilt durch 5 = 3 Mio. Zahlungsverweigerer. Bei 40 Mio. Teilnehmerkonten wären das dann etwa 7,5 % Zahlungsverweigerer.

Da der Abgleich mit den Meldeämtern ja in 4 Chargen von 2013 bis 2014 verteilt stattfindet, und 2013 einige (z.B. die fiktive Person F) erst einen Brief bekommen haben, und andere ja erst 2014 erfasst werden, könnten es vielleicht auch 20 % Zahlungsverweigerer sein, also jeder fünfte...!?

8 Millionen Bescheide müssten verschickt werden, 8 Millionen Widersprüche müssten bearbeitet werden, 8 Millionen negative Widerspruchsbescheide müssten versendet werden. Und wenn alle dagegen klagen wären das 8 Millionen Klagen.

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2014, 02:20 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

R
  • Beiträge: 1.126
Was mich viel mehr in Rage bringt ist das: "Wer auf Briefe des Beitragsservice nicht reagiert, wird im Rahmen eines im November eingeführten neuen Einzugsverfahrens zwangsweise angemeldet."  >:(

Na und? Deshalb haben die die Kohle noch lange nicht? Was wollen die? Das gleiche wie die Finanzämter wenn es zum die Zahlung der KFZ-Steuer geht? KFZ kann man seit einiger Zeit nur noch anmelden, wenn dem Finanzamt die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer vorliegt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

t
  • Beiträge: 17
Hier mal ein Bericht dazu aus der heutigen Tagespresse.
Die GEZ schweigt über die genaue Zahl der Haushalte die im Rückstand sind ;)



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Es ist solange unmöglich, bis man es geschafft hat" Nelson Mandela

M
  • Beiträge: 32
Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen 2013
Quelle: rundfunkbeitrag.de/geschaeftsbericht-2013.pdf

Zitat
Die Anzahl der erstellten Mahnmaßnahmen ist im Zeitraum Januar bis Dezember 2013 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt erneut angestiegen, und zwar um 3,6 %.

Von Januar bis Dezember 2013 wurden rund 14,9 Mio. Mahnmaßnahmen erstellt (2012: 14,4 Mio.). Ein Anstieg der Mahnmaßnahmen ist hauptsächlich bei der Mahnstufe "Erinnerung" (rund 9,2 %) zu verzeichnen.

Auch die Mahnstufe "Mahnung" mit einem Zuwachs von rund 2,2 % und die Bescheide (rund 1,3 %) sowie die Vollstreckungsersuchen (rund 0,4 %) zeigen steigende Werte. Hingegen ist bei der Mahnstufe "2. Mahnung" ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum festzustellen (rund 3,2 %).

Für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge (bis Ende 2012 Rundfunkgebühren) veranlasst der Beitragsservice alle zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmaßnahmen, wie z. B. Pfändungen von Forderungen, Sachpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft, Eintragung in das Schuldnerverzeichnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Dieses Schwarzseher/Hörer-Geschwafel kann man bis in die 50er Jahre zurück verfolgen. So unternahm damals schon der NWDR Aktionen, um die Verweigerer zu diskreditieren. Mag sein, dass damals diejenigen, die nicht gezahlt haben und trotzdem die Sendungen im Radio verfolgten, einen größeren Prozentsatz ausmachten als heute die Rundfunkverweigerer. Aber die Hexenjagd auf die "Abartigen", die ja auf jeden Fall Rundfunk konsumieren ohne dafür blechen zu wollen, geht offenbar weiter, weil sich der ÖRR in seiner kleinen besch...enen Welt einfach nicht vorstellen kann, dass es derartige Freigeister gibt - und die dann auch noch in der Lage sind, dem Saftladen ordentzlich  zuzusetzen.

Aber anbei ein Artikel aus dem Spiegel aus den Anfängen des Rundfunk im Nachkriegsdeutschland:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-29191857.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Dieses Schwarzseher/Hörer-Geschwafel kann man bis in die 50er Jahre zurück verfolgen.

Wobei man konstatieren muss, dass in den 50er Jahren "Gerätebesitz" tatsächlich faktisch gleichgesetzt werden konnte mit "Empfang"/ "Nutzung" des sog. "öffentlich-rechtlichen Rundfunk", denn es gab ja nur diesen.

Spätestens aber seit Einführung der Privatsender und somit des dualen Systems in den 80ern - eigentlich aber schon mit Einführung der Videokassette in den 70ern - war der "kausale Zusammenhang" von "Gerätebesitz = Nutzung ör Rundfunk" schon nicht mehr zwangsläufig gegeben und das gerätebezogene Finanzierungsmodell eigentlich obsolet.

Dass beim jetzigen Abgabentatbestand "Wohnung" Zahlungsverweigerer mit "Schwarzsehern" bunt gemischt und in einem Atemzug genannt werden, das grenzt schon fast an Verleumdung.

Und dass ausgerechnet heute, wo die Technik zu sekundengenauer Abrechnung existiert, den Bürgern ein altertümliches Pauschalmodell übergeholfen wird, ist an Rückschrittlichkeit, Realitätsverweigerung und Dummdreistigkeit eigentlich kaum noch zu überbieten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

F
  • Beiträge: 204
...
Und dass ausgerechnet heute, wo die Technik zu sekundengenauer Abrechnung existiert, den Bürgern ein altertümliches Pauschalmodell übergeholfen wird, ist an Rückschrittlichkeit, Realitätsverweigerung und Dummdreistigkeit eigentlich kaum noch zu überbieten.

Die wissen eben ganz genau, dass für das gebotene Programm die Wenigsten freiwillig auch nur einen Cent zahlen würden. Aber irgendwie müssen sie sich ja ihre Lebensstandards erhalten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

T
  • Beiträge: 12
@fuuu

Richtig!

Ich frage mich, ob die Mitarbeiter von ARD, ZDF und Radio nachts eigentlich noch schlafen können. Ob sie sich selbst noch im Spiegel in die Augen sehen können. Immerhin besteht ihr Gehalt zumindest zum großen Teil aus GERAUBTEM GELD!

(Der Zwangsbeitrag ist nicht gestohlen - denn Stehlen geschieht heimlich. Unsere Regierung bestiehlt das Nutzvolk z.B. in Zusammenarbeit mit der FED mittels Inflation. Aber Inflation wird nicht durch Polizei, Zwangspfändung des Kontos und Gerichtsvollzieher erzwungen. Der Zwangsbeitrag für die ÖR wird aber, da es durch echte körperliche Gewalt im Falle des Widerstands geschieht, geraubt!)

Ich zumindest würde mich nicht gut fühlen, wenn mein Arbeitgeber mein Gehalt von anderen Bürgern zusammenrauben würde. Ich hätte ein schlechtes Gewissen. Ich würde mich auch fragen, wie niedrig und unfähig jemand sein muss, der solche Zwangsmaßnahmen nötig hat, um sein Produkt zu vertreiben. Das sind zweifellos Mafiamethoden!

Es wäre mir in höchstem Maße peinlich, zu wissen, dass ich in einer Art zwangsfinanziertem Staatsbetrieb arbeite, der nicht in der Lage ist, hochwertige Leistung anzubieten. (So etwa wie die Produktion des Trabbis eine miserable Leistung der DDR Staatsbetriebe war.) Dass die Gelder gewaltsam eingetrieben werden, ist ja geradezu der Beweis dafür, dass die Leistung minderwertig und unerwünscht ist!

Liebe Mitarbeiter der ÖR, Schauspieler, Schausteller, Possenreißer, Herolde, Parteigenossen:
Schämt ihr euch eigentlich nicht?




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
@fuuu

Richtig!

Ich frage mich, ob die Mitarbeiter von ARD, ZDF und Radio nachts eigentlich noch schlafen können. ...

Nee, die können nicht schlafen. Die kommen vor lachen nicht in den Schlaf. Und wir sind auch noch schuld daran...  ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bei ~40 Mio Haushalten wären das also über 1/3 der sog. "Beitragsschuldner"... ;)
Ein mehr als deutliches Signal, wie es um die Zwangs-"Akzeptanz" der sog. "Demokratie-Abgabe" bestellt ist!
Dass sich darunter - aufgrund der ins Blaue hinein und ohne jegliche Rechtsgrundlage erfolgten Zwangsanmeldungen - auch noch eine Menge Karteileichen verbergen können, sei erst mal nebensächlich.

Ich muss hier noch mal (auch mich selbst) korrigierend kommentieren:

Zitat
...man muss die Berichte von BILD, FOCUS u.a. wieder mal "entzerren" ;) denn im Geschäftsbericht steht weder was von "Mahnbescheiden", noch von "Mahnbriefen", sondern allenfalls was von "Mahnmaßnahmen"...
http://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e2613/Geschaeftsbericht_2013.pdf
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
(Beitragsservice Geschäftsbericht 2013, Seite 20, 3. Abs.)
...und das schließt z.B. auch einfache "Zahlungserinnerungen" ein.

Auch *vor* 2013 gab es schon ~14,5 Mio solcher "Mahnmaßnahmen".
Der Anstieg um ~500.000 ist aber dennoch ein klares Zeichen einer rapiden Abnahme der "Zwangsakzeptanz" ;)
Die angestrebte "Steigerung der Akzeptanz"?!? Absolute Fehlanzeige!

Das "strukturelle Vollzugsdefizit" - ein wesentliches Argument der Gegenseite für die Neuregelung - ist somit nicht behoben, sondern augenscheinlich eher verstärkt worden. Einer der Huptgründe für den Paradigmenwechsel in der Finanzierung ist somit entfallen.

Es sind also nicht "15 mio. Leute/ Haushalte/... die ihre Mahnbescheide bekommen haben" oder "nicht zahlen", da es zum einen außer den 40 Mio Haushalten ja auch noch x-Millionen Betriebsstätten gibt - und zum anderen viele "Zahlungspflichtige" durchaus mehrere o.g. "Mahnmaßnahmen" über sich haben ergehen lassen.

Anzumerken wäre aber noch, dass hunderttausende bis millionen "zahlungspflichtige Stätten" ja noch gar nicht mal angeschrieben wurden - der sog. Meldedatenabgleich geht noch bis mind Ende 2014.
Also auch 2015 werden noch Leute angeschrieben werden - und aus allen Wolken fallen ;)
Und bei Betriebsstätten wird es nicht einfacher, aufgrund ständiger Wechsel der Belegschaften usw.

Nicht immer gleich die Schlagzeile für bare Münze nehmen... ;)
...aber auf einem schlechten Pfad sind wir auch nicht ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2015, 02:35 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben