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Autor Thema: Widerspruch gegen Beitragsbescheid  (Gelesen 2796 mal)

s
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Widerspruch gegen Beitragsbescheid
Autor: 29. Juni 2014, 14:29
Hallo zusammen,

Person A hat vor fast 4 Wochen einen Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung vom Beitragsservice erhalten und möchte widersprechen. Folgendes Muster hat Person A im Internet gefunden. Kann Person A das so verschicken? Muss Person A noch die Beitragsnummer angeben?

Danke und liebe Grüße
 
"Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.2014 ein.

Bitte begründen Sie mir schriftlich, warum ich entgegen der bisherigen gesetzlichen
Beitragsbestimmungen zahlungspflichtig sein soll und warum ich aus Ihrer Sicht in
Zukunft als rundfunkpflichtig eingestuft werden soll.
 
Eine Begründung meines Widerspruchs kann erst nach einer Begründung der
Zahlungspflicht erfolgen. Bitte lassen sie mir eine Frist zukommen, bis zu welcher der Widerspruch von mir begründet werden muss.

Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung des Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO, bzw. die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches, bis über meinen Widerspruch vom 2014 gerichtlich entschieden wurde.
 
 
Mit freundlichen Grüßen"


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S
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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid
#1: 14. Juli 2014, 18:35
Hallo liebe Forummitglieder,

würde mich auch total interessieren, ob man das erstmal so schicken kann. Um dann später Argumente zu liefern. Hat jemand bisher Erfahrungen damit gemacht?

Liebe Grüße
Steffling


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Z
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Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid
#2: 15. Juli 2014, 21:19
Halt ich für nicht zielführend, denn im Bescheid berufen sie sich auf den Rundfunkstaatsvertrag und damit zusammenhängende Schweinerein.
Für einen formgerechten Widerspruch muß man schon darlegen, warum die Rechtsgrundlage oder die Höhe der Forderung nicht angemessen ist.
Ideen gibt es ja dazu viele hier im Forum, aber im Prinzip scheint es ja egal, welches Argument man bemüht, weil die Jungs und Mädels da sowieso nach Schema F vorgehen, so wie wir...


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T
  • Beiträge: 334
Re: Widerspruch gegen Beitragsbescheid
#3: 15. Juli 2014, 22:37
Die Idee, die Begründingslast umzukehren, kommt mir durchaus interessant vor. Denn gerade bei prinzipiellen Nichtnutzern von Rundfunk/Fernsehen wird ja noch zu klären sein, inwieweit die unwiderlegbare gesetzliche Vermutung der Nutzung legitim ist.

Einen interessanten Hinweis bietet auch der Beschluss des Saatsgerichtshofes (StGH) für das Land Baden-Württemberg vom 19. August 2013 (Aktenzeichen:65/13, 1 VB 65/13), wo es auf Seite 6 heißt:
"Die Inhaberschaft einer Wohnung stellt als solche jedoch noch nicht den Vorteil dar, den der Rundfunkbeitrag abschöpfen will. Vielmehr wird aufgrund der Wohnungsinhaberschaft vermutet, dass die Möglichkeit der Rundfunknutzung besteht."
http://archiv.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/602/Beschluss%201VB65-13.pdf

Nun dürfte es sich gerade bei den neuen Zwangsanmeldungen natürlich um Nichtnutzer handeln, die nach der alten Gesetzeslage definitiv nicht zahlungspflichtig waren. Insofern ist die Forderung an den "Service" der Rundfunkanstalten zu begründen, warum in diesen Fällen eine Rundfunknutzung vermutet wird, doch erstmal eine gute Strategie.

Gibt es denn irgendwelche Erfahrungen mit dieser Art von Widerspurch?



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