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Hartz IV bedeutet nicht immer GEZ-Befreiung |
Auch Hartz-IV-Empfänger sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Rundfunkgebühr befreit. Bekommen sie zusätzliche Sozialleistungen, müssen sie die Gebühren selbst zahlen. Dieses Urteil gilt auch, wenn die Empfänger benachteiligt werden, also die Gebühren höher sind als die Zuschläge.
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