| GEZ drohte Behinderten mit Gerichtsvollzieher |
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RHEINLAND-PFALZ. Behinderte Auszubildende erlebten im Neuwieder Berufsbildungswerk eine böse GEZ-Überraschung: Von 93 Euro Taschengeld, das ihnen die Agentur für Arbeit als Vergütung monatlich gewährt, sollten sie plötzlich auch noch 17,03 Euro an Fernseh- und Rundfunkgebühren bezahlen. Nur, wie sollen sie das Geld aufbringen, wenn das Einkommen kaum für den täglichen Bedarf reicht? Sollen benachteiligte Jugendliche etwa vor dem Radio und Fernseher ausgesperrt werden? Unverständnis und Ärger machen sich breit. Die Gebühreneinzugszen-trale (GEZ) kennt zunächst kein Pardon. Sie droht mit dem Gerichtsvollzieher und Bußgeldverfahren. Nach vielen Protesten lenken die Rundfunkanstalten jetzt aber doch ein. Alexander Preißer (24) leidet unter schwerer Muskelschwäche. Aber er ist ein Mann, der nicht schnell aufgibt. Als Vorsitzender der RehaVertretung in Neuwied hat er unzählige Briefe geschrieben - an die GEZ, an alle Ministerpräsidenten in Deutschland, ans Mainzer Sozialministerium und auch an den Petitionsausschuss des Bundestages. Doch die Antworten machen ihm und den bundesweit betroffenen Jugendlichen anfangs wenig Hoffnung. Grund: Nach dem achten Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist seit April 2005 die generelle Möglichkeit gestrichen worden, Personen mit geringem Einkommen von den Rundfunkgebühren generell zu befreien. Dass die Arbeitsagentur den in Internaten untergebrachten Azubis die Vergütung von 93 Euro nur nach einer Prüfung ihrer Bedürftigkeit zahlt, überzeugte die Gebühreneintreiber auch nicht. Sie verwiesen nur auf den Staatsvertrag, der - wie es im Amtsdeutsch heißt - eine solche Vergütung nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) nicht mehr als Befreiungsvoraussetzung berücksichtigt. Als unsere Zeitung von den Problemen erfährt, hat sie noch einmal den rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Ullrich Galle auf die drastischen Forderungen aufmerksam gemacht. Alexander Preißer kann ihm bei der Sprechstunde in Neuwied die Folgen schildern, die durch die plötzliche Lücke im Staatsvertrag entstanden sind: Sollen behinderte und bedürftige Jugendliche auch noch mit einer GEZ-Hypothek ins Berufsleben gehen oder vom Alltag noch mehr ausgegrenzt werden? Galle wird schnell aktiv und kann trotz Urlaubszeit die Wende erreichen. Der Justitiar des Südwestrundfunks (SWR), Hermann Eicher, kündigt Einlenken an. Da ohnehin der heutige Rundfunkgebührenstaatsvertrag zum 1. Januar 2007 wieder geändert wird, können die Bewohner von Internaten der Berufsbildungswerke „im Vorgriff” damit rechnen, von der Gebührenpflicht befreit zu werden. Das gilt für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, denen staatliche Leistungen wie zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld gewährt werden. Wer dies nachweisen kann, darf künftig gebührenfrei Radio hören oder den Fernseher einschalten. Preißer hat seine Ausbildung zum Industriekaufmann in Neuwied inzwischen erfolgreich beendet. Er will in Wiesbaden jetzt Informatik studieren. Aber eins steht für ihn nach seinem erfolgreichen und hartnäckigen Gang durch die Instanzen fest: Er bleibt mit der Reha-Vertretung in Kontakt - will aufpassen, ob sich die GEZ auch an die Zusage hält und nicht weiter versucht, mit harten Bandagen Gebühren einzutreiben. |


