|
|
|
|
GEZ(wangs)gebühr - monatlich zu zahlende Summe
5,76 EUR
17,98 EUR
Einfache Antwort: um die öffentlich rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten zu finanzieren! Die Hauptfinanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Zwangsgebühr (auch Rundfunkgebühr genannt). Die Grundlage dafür ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in der jeweils gültigen Fassung dessen Zweck es ist, die Bürger mit neutralen Informationen grundzuversorgen.
Nein, "selbstverständlich" nicht.... Wenn die GEZ erstmal Geld bekommen hat, gibt sie das nicht wieder her. Abmeldungen werden immer dann zum Ende des Monats gültig, an dem die Abmeldung der GEZ zugegangen ist. Aber berechnen Sie die Bearbeitungszeit der Abmeldung mit ein. Wer glaubt er könne am 15. eines Monats die Abmeldung per Einschreiben / Rückschein versenden und erwarten das zum Ende des gleichen Monats die Abmeldung sofort wirksam ist, wird schwer enttäuscht werden. Die GEZ benötigt etwa 3 - 4 Wochen für die Prüfung der Abmeldung. Nach der Prüfung bekommt man eine Abmeldebestätigung. Auch wenn diese Abmeldebestätigung erst im Folgemonat des Eingangs der Abmeldung erfolgt, so wird die Abmeldung dennoch rückwirkend zum Ende des Monats wirksam, an dem die Abmeldung der GEZ zugegangen ist. Wenn sich allerdings dieser Abmeldeprozess und der nächste Zahlungstermin überschneiden, kann es zu überhöhten Zahlungsaufforderungen bzw. Abbuchungen kommen. Das zuviel gezahlte Geld wird aber nach bestätigter Abmeldung innerhalb einer Woche von der GEZ zurück überwiesen.
Nicht selbstverständlich, aber: NEIN! Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften muss nur einmal GEZ gezahlt werden. Die Geräte des Partners (TV, Radio, Autoradio sowie neuartige Empfangsgeräte) sind in diesem Fall gebührenfrei. Bleibt abzuwarten, ob das in Zukunft so bleiben wird....
Leider ja. Bei einer WG mit 2 Personen kann man angeben, dass es sich um eine nicht eheliche Gemeinschaft handelt, so lange man die folgenden Merkmale erfüllt:
Kann man also die nichteheliche Gemeinschaft nicht darstellen, muss wirklich jeder für seine eigenen Geräte aufkommen und entsprechende Rundfunkgebühren entrichten.
Autoradio (private Nutzung)
Das Thema ist fast eine Wissenschaft für sich und ich bin mir sicher, dass es dort auch des Öfteren Änderungen gibt, daher verweise ich dazu direkt auf die entsprechenden Webseiten der GEZ. Zudem finden Sie hier auch den Link auf das entsprechende Antragsformular, denn eine Befreiung wird nur auf Antrag und nach genauer Prüfung gewährt.
Die Rundfunkgebührenbeauftragten arbeiten nicht für die GEZ, sondern für die Landesrundfunkanstalten.. damit ist ein häufiger Irrtum schon mal aufgeklärt, auch wenn es letztendlich keine Rolle spielt. Rechte haben diese Personen eigentlich keine... es ist wichtig, dass Sie sich dessen bewusst sind! Sie sind nicht verpflichtet den Rundfunkgebührenbeauftragten Auskunft zu erteilen, sie in Ihre Wohnung zu lassen o.ä. Machen Sie am besten von vornherein klar, dass Sie sich mit dem Thema auskennen und beherzigen Sie vor Allem den gez-boykott.de- Leitfaden bei einem Aufeinandertreffen mit diesen teils unangenehmen Personen, Lassen Sie sich nicht durch leere Drohungen einschüchtern und erteilen Sie bei Bedarf Hausverbot oder erteilen Sie der GEZ / der LRA gleich von Anfang an eine Absage in dem Sie das gez-boykott.de- Schild an Ihrer Haustür anbringen.
Um diese Fragen ranken sich diverse Gerüchte und keiner weiß genau aus welchen Kanälen die GEZ die Daten erhält, da mit Sicherheit einige dieser Kanäle ganz klar gegen die Datenschutzgesetze verstoßen. Aber kommen wir zu den Quellen, die logisch bzw. nachgewiesen sind: zu allererst einmal bekommt die GEZ die Daten von den Menschen, die sich freiwillig anmelden, sprich den Menschen, die gerne dazu bereit sind für die öffentlich rechtlichen Sender Geld zu bezahlen. Auf der anderen Seite sind es natürlich aber auch diejenigen, die entsprechend "ins Netz gegangen" sind durch z. B. GEZ- Fahnder. Des Weiteren ist es unverständlicherweise Weise zulässig, dass die Einwohnermeldeämter entsprechend die GEZ informieren. Um die Größenordnung nahe zu bringen hier ein Beispiel aus dem Jahre 2004: In diesem Jahr wurden durch die Meldebehörden 12,4 Mio. Datensätze an die GEZ übermittelt. Neben dieser Quelle mietet die GEZ ausserdem Daten von Adresshändlern an und gleicht diese dann mit den entsprechenden vorhandenen Daten ab. Die GEZ weiß somit ganz genau in welchem Wohnhaus in Deutschland wieviel Prozent der Mieter / Eigentümer nicht gemeldet sind. Mit den daraus resultierenden Listen werden dann die Rundfunkgebührenbeauftragte mit der Nachforschung und Ermittlung beauftragt.
Briefe verschicken ist eines der meistgeliebten Hobbies der GEZ. Alleine im Jahr 2002 versandte die GEZ 18,3 Mio. Briefe. Briefe werden meist an Personen verschickt, die noch gar nicht bei der GEZ gemeldet sind, die nur ein Hörfunkgerät angemeldet haben sowie generell an junge Erwachsene angeschrieben, weil es sich dabei um die Bevölkerungsgruppe handelt, die die Zwangsgebühr meist nicht einsehen und sich entsprechend nicht anmelden. Die Daten für diese Briefeflut ergibt sich wieder einmal auf den oben erläuterten Datenquellen. Der Sinn und Zweck dieser mailings liegt ebenso klar auf der Hand: gemeinsam mit den Werbespots sowie der Radiowerbung sollen die "Schwarzseher oder -hörer" eingeschüchtert und zur Anmeldung bewegt werden. Die berühmten 3 Briefe hat wahrscheinlich jeder schon einmal bekommen. Es handelt sich dabei um die mächtigste Waffe der GEZ. Die Formulierung in den Briefen werden immer bedrohlicher und dann, nach dem 3. Brief passiert nix! Bis es einige Zeit später, wenn die DV- Systeme der GEZ mal wieder Ihre Adresse ausspucken, wieder von vorne los geht. Glücklicherweise weiß sich inzwischen ein Großteil der Bevölkerung zu wehren und hinterfragt das System und lässt sich nicht einfach so einschüchern. Dies wird bzw. ist bereits ein generelles Problem für die GEZ, denn immer mehr Menschen weigern sich und finden durch diverse Foren im Internet, wie auch dem von gez-boykott.de, die entsprechenden Hinweise, wie man der GEZ am besten aus dem Weg geht.
Nein! Oder besser Ja... sie müssen nicht, aber Sie sollten, denn wenn bei der GEZ Zweifel aufkommen ist die Chance recht groß auf die Fahndungsliste für einen persönlichen Besuch zu kommen!! Vertreten Sie freundlich und bestimmend Ihre Position und lassen Sie sich nicht einschüchern.
Schriftlich, schriftlich und nochmals schriftlich! Kulanz und / oder Verständnis jeglicher Art sind bei der GEZ unbekannt. Achten Sie darauf, dass Sie niemals mit dem Rücken zur Wand stehen und Sie immer alles beweisen können. Unsere ausdrückliche Empfehlung ist daher die schriftliche Kommunikation. Versenden Sie Ihre Briefe an die GEZ ausschließlich per Einschreiben / Rückschein und haken Sie (wiederum schriftlich) nach, wenn Sie längere Zeit nach dem Versand noch immer nicht gehört haben.
Schlecht, denn die GEZ ist weder eine Firma, noch eine natürliche Person. Die GEZ ist nur eine Verwaltungsgemeinschaft, die nicht rechtsfähig ist. Die GEZ wiederum wurde quasi Inkassodienstleister und Verwaltungsinstrument der Landesrundfunkanstalten gegründet. Wenn also Beschwerden, Klagen etc. einzureichen sind, dann gegen die Landesrundfunkanstalten.
Um weitere Kosten zu vermeiden sollten Sie die GEZ kontaktieren und nach Möglichkeiten der Ratenzahlung fragen. In den meisten Fällen ist das kein Problem und Sie haben dann Zusatzkosten durch den Einsatz eines Gerichtvollziehers vermieden. |
|||||||||||||||||||||||
GEZ FAQ´s

