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Die 5 goldenen Regeln
Die 5 goldenen Regeln beim Aufeinandertreffen mit den LRA- / GEZ- Schergen PDF Drucken E-Mail

Was ist zu tun, wenn ein Gebührenbeauftragter vor der Tür steht?

Prinzipielles

Weihen Sie Ihre Mitbewohner (Eltern, Freunde, Verwandte etc.) ein, dass Sie keine GEZ zahlen möchten und dass keinerlei Infos betreffend Radio- und Fernsehgeräte an Fremde gegeben werden dürfen. Ihre Kinder sollten sowieso nicht mit Fremden sprechen und erst Recht nicht Fremden die Tür öffnen..... Die Kleinen sind natürlich ein unkalkulierbares Risiko, aber sollte ein Gebührenbeauftragter tatsächlich versuchen über die Kinder an Infos zu kommen, kann er eigentlich nicht mehr tiefer sinken und die daraus resultierende Zwangsanmeldung geht eher nach hinten los.

1.) Fernseher und Radio aus wenn es klingelt....

....oder zumindest stumm schalten. Achten Sie darauf, ob sich das Fernsehbild nicht evtl. in einem Spiegel oder einer Tür spiegelt, denn die Gebührenbeauftragten nutzen jede Chance um einen Blick in die Wohnung zu werfen.

2.) erst nachfragen, wer vor der Tür steht

Im Falle eines Gebührenbeautragten die Tür nur einen Spalt (um Blicke in den Wohnraum zu verhindern) aufmachen und nachfragen, wie man helfen kann.

3.) Die Standardfrage "Halten Sie Rundfunk- und / oder TV- Geräte bereit?

Wichtig ist, grundsätzlich freundlich zu bleiben, solange es der Gebührenbeauftragte auch ist. Die Frage nach der Existenz von Geräten einfach verneinen, noch einen schönen Tag wünschen und die Tür schließen.
Jeder Gebührenbeauftragte muss sich immer ausweisen können, wer mag, kann sich diesen Ausweis gleich vorzeigen lassen, damit der Gebührenbeauftragte auch gleich merkt, dass er / sie es nicht mit einem Anfänger zu tun hat. Hat der Gebührenbeauftragte keinen Ausweis dabei, Tür zu und Ruhe!

4.) Jetzt geht das Theater los....

Mit dieser Auskunft wird sich kaum ein Gebührenbeauftragter abfinden. Wahrscheinlich kommt nun erstmal der Satz, dass ca. 98% aller deutschen Haushalte Radio- und / oder Fernsehgeräte bereithalten und dass er vermutet, dass Sie sich vor der Gebühr drücken wollen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen ein! Sie sind nicht zur Auskunft verpflichtet! Immer freundlich aber bestimmt versuchen das Gespräch zu beenden mit der Information, dass es keinen Grund für eine weitere Störung gibt, da man keine Geräte hat!

5.) Ammenmärchen

Bei Drohungen oder Behauptungen, in denen das Wort Peilwagen vorkommt, gleich milde lächelnd die Tür schließen, denn das ist Schwachsinn. Wer von Ihnen meint er hätte schon einmal Peilwagen gesehen hat, hat sicherlich die grauen Busse der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation gesehen, die elektromagnetische Störfelder auffinden und eleminieren sollen.

Bei Drohungen a´la "Das wird für Sie schwere Konsequenzen haben" oder gar Beleidigungen prinzipiell den Gebührenbeauftragten gleich fragen, ob er eine Anzeige möchte....

Auch ein beliebtes Märchen ist das Rufen der Polizei um Zutritt zur Wohnung zu bekommen. Kein Richter der Welt wird aus diesem Grund einen Hausdurchsuchungsbefehl ausstellen. Juristen sprechen hier von mangelnder Verhältnismäßigkeit... und das nicht nur weil ein Hausdurchsuchungsbefehl ein extremer Eingriff in die Grundrechte des Menschen ist. Es ist schlichtweg absolut übertrieben, da das Bereithalten von nicht angemeldeten Geräten gerade mal knapp eine Ordnungswidrigkeit darstellt und eine eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ist in den Augen eines Richter eher wie mit Kanonen auf Spatzen schiessen, ergo abgelehnt.

Ein gez-boykott.de member hat es am passendstem ausgedrückt: Die Gebührenbeauftragten sind nicht mehr als Zeitungsdrücker und genau auch diese Rechte haben sie...

der inoffizielle 6. Punkt

Laden Sie sich das Anti- GEZ- Schild von dieser Website herunter und erteilen Sie der GEZ von Anfang an eine Absage! Anti GEZ- Schild

Worst case - Live und in Farbe erwischt.....Sie zahlen keine GEZ, werden aber live und in Farbe erwischt..... das ist schnell passiert, wenn es etwas stressig ist und man die Tür aufmacht, obwohl im Hintergrund der Fernseher oder Radio laut läuft. Okay, die Chancen stehen schlecht, aber nun heißt es Schadensbegrenzung!! Natürlich müssen Sie sagen, dass ihr die Geräte erst seit ca. einem Monat habt. Dass es nicht so ist muss die GEZ beweisen und das kann sie nicht!!! Lügen Sie bis sich die Balken biegen... das ist Ihr gutes Recht, denn die GEZ arbeitet, wie wir alle wissen, auch mit unlauteren Methoden.

 
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Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung
Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Leider wissen wir alle, dass auch in der Vergangenheit Gerichte schon des Öfteren Urteile contra der GEZ gesprochen haben, die dann jedoch leider wieder in höheren Instanzen gekippt wurden. Wie es sich bei diesem Urteil verhält bleibt abzuwarten. Es ist auf jeden Fall sehr schön zu wissen, dass es Richter / Gerichte gibt, die sich von der GEZ nicht beeinflussen lassen.
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