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Autor Thema: Urteil Verfassungsgerichtshof RLP - Im Namen des Volkes oder der Politik?  (Gelesen 9581 mal)

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Thema zum Urteil des Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz - Diskussion - Meinungen - Analyse - bitte beim Thema bleiben, dem Inhalt des Urteils


und die Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz

Pressemitteilung Nr. 11/2014 vom 13.5.2014

Im Namen des Volkes?
Zitat
b) Die Bereitstellung öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei ein Vorteil nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für den sog. nicht privaten – gewerblichen bzw. unternehmerischen – Bereich. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk diene der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung; ihm obliege die Sicherung der Meinungsvielfalt sowie Informationsfreiheit als wesentliche Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften. Wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft komme ihm hierbei eine im Vergleich zu anderen Medien herausgehobene Bedeutung zu. Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr sei eine freie wirtschaftliche Betätigung allein in einem demokratischen Umfeld möglich. An der gesellschaftlichen, insbesondere der politischen Meinungsbildung wirkten Unternehmen und ihre Verbände zudem passiv wie aktiv mit. Weitere Vorteile ergäben sich daraus, dass der Rundfunk eine wichtige Informationsquelle wirtschafts- und erwerbsrelevanter Informationen sei.

Ist mit Suggestivkraft die Vorgabe zur politischen Meinungsbildung in nur eine Richtung gemeint, oder einer Sichtweise z.B. der Atlantikbrücke, die Claus Kleber uns als Nachrichtensprecher in einseitig geführten Interviews zwischen den Zeilen schmackhaft machen möchte?

Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger. - welch eine Farce



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2015, 22:58 von Viktor7«

  • Beiträge: 26
Bei solchen Urteilen mit dem Zusatz"Im Namen des Volkes"kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Das ist eine zynische Verhöhnung des Volkes,denn wenn eben dieses Volk mitentscheiden könnte,wäre das Urteil sicherlich anders ausgefallen.




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Frage eines schwedischen Forengastes
Zitat:You pay TV fee? What sadistic country do you live in ?

  • Beiträge: 3.232
Zitat
Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger.
Das ist das Wunschdenken all derjenigen, die den örR verteidigen. Und die Ausrede des örR für den Zwangsbeitrag. Warum  die Gerichte und Politiker es nicht wahrhaben wollen, dass dieser Wunsch bei über 8 MRD. Euro jährlich nicht erfüllt wird, ist jedoch nicht zu verstehen. Wenn man nicht einverstanden ist mit dem, was örR abliefert, muss man die Zahlung verweigern können, da hilft auch keine Pressefreiheit. Eine Zwangsabgabe, die mit Lug und Trug legitimiert wird, ist sicherlich demokratiefeindlich. Dieser durch die Pressefreiheit geschützte verlogene Staatsfunk will allen ernstes unsere Meinung mitbilden. Kein Wunder, dass es in Deutschland immer weiter den Bach runtergeht. Das sieht aber die breite Masse der Bevölkerung anders, weil es denen egal ist, die Gehirnwäsche wirkt nunmal auf sehr subtile Weise. Erst eine Generation weiter werden die Befürworter des örR eine Minderheit darstellen, örR wird uns noch mindestens 10 Jahre lang weiterhin das Fell über die Ohren ziehen können. Auch wenn sich jetzt nur wenige am Boykott beteiligen, es wird sich auf lange Sicht rumsprechen, was für Probleme sich durch die Zwangsfinanzierung ergeben. Am Ende wird örR genauso mies dastehen wie die Atomkraftwerke es jetzt tun: ein Auslaufmodell kurz vor der Zwangsabschaltung.


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907

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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Zitat
Von einer funktionierenden, auf einer von politischen und finanziellen Interessen unbeeinflussten Meinungs- und Informationsfreiheit aufbauenden Demokratie profitierten nicht nur die Bürgerinnen und Bürger.

Eine Leistung ist nur dann individuell zurechenbar, wenn sie dem Abgabepflichtigen einen Vorteil vermittelt. Voraussetzung dafür ist, dass der Abgabenpflichtige im Hinblick auf die Leistung aus der Masse herausragt, weil die Leistung gerade ihm einen Vorteil verschafft oder die Leistung in seinem Interesse liegt.

Also doch keine Vorzugslast, sondern eine Sonderabgabe die die Allgemeinheit der Steuerzahler belastet.

Zitat
Die Erhebung einer Sonderabgabe setzt eine spezifische Beziehung (Sachnähe) zwischen dem Kreis der Abgabepflichtigen und dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck voraus.

  • Die mit der Abgabe belastete Gruppe muss dem mit der Abgabenerhebung verfolgten Zweck evident näher stehen als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler.
  • Aus dieser Sachnähe muss eine besondere Gruppenverantwortung für die Erfüllung der mit der außersteuerlichen Abgabe zu finanzierenden Aufgabe entspringen.
Eine gesellschaftliche Gruppe kann nur dann mit einer Sonderabgabe in Anspruch genommen werden, wenn sie durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder in der gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch besondere gemeinsame Gegebenheiten von der Allgemeinheit und anderen Gruppen abgrenzbar ist, wenn es sich also um eine in diesem Sinne homogene Gruppe handelt.
Quelle: wikipedia


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

F
  • Beiträge: 25
Das ist doch genau das Problem, ungeachtet der rechtlichen Vorgaben wird hier Recht und Gesetz so mit sinnentleerten Plattitüden verbogen, um die Urteile so den jeweiligen Interessen der Medienlobby des ÖRR anzupassen, dass vernünftige Argumentation ins Leere stoßen. Beim Lesen des Urteils kam mir nur ein Zitat von Kurt Tucholsky in den Sinn: „Das ist ihre Arbeit: Banalitäten aufzupusten wie die Kinderballons. Stich mit der Nadel der Vernunft hinein, und es bleibt ein runzliges Häufchen schlechter Grammatik.“ Das Dumme ist nur, Vernunft wird m.E. bei Gericht oft nicht zugelassen :-(


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Das Wort 'Suggestivkraft' bzw. die Wörter 'Aktualität und Suggestivkraft' stammen aus dem ZDF-Urteil (1 BvF 1/11 bzw. 1 BvF 4/11) des Bundesverfassungsgerichts vom 25.03.2014.

1. Die Rundfunkfreiheit dient der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk möglichst breit und vollständig Ausdruck findet. Die Ausgestaltung dieser Ordnung ist Aufgabe des Gesetzgebers, der dabei einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BVerfGE 12, 205 <262 f.>; 119, 181 <214>; 121, 30 <50>; stRspr). Die besondere staatliche Verantwortung für die Sicherung von Vielfalt in diesem Bereich hat ihren Grund in der herausgehobenen Bedeutung, die dem Rundfunk - und insbesondere dem Fernsehen - wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt, und sich insbesondere daraus ergibt, dass Inhalte schnell, sogar zeitgleich, übertragen und dabei Ton, Text und bewegte Bilder miteinander kombiniert werden können. Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben (BVerfGE 119, 181 <215>). Die Anforderungen an die gesetzliche Ausgestaltung der Rundfunkordnung zur Sicherung der Rundfunkfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG sind somit durch die Entwicklung von Kommunikationstechnologie und Medienmärkten nicht überholt (vgl. BVerfGE 121, 30 <51>).

Hier der Link zum kompletten Urteil:  http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Die Demokratie ist nur noch durch die Demokratie-Zwangsabgabe gesichert und da ist es nicht notwendig, dass die Bürgerinnen und Bürger öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen, es langt allein die (nicht) Nutzungsmöglichkeit, um nicht einmal einschalten zu müssen, was uns ARD, ZDF und Deutschlandradio an demokratischer Meinungsbildung und Informationsfreiheit vermitteln wollen. Wenn also - wie auch von den Gerichten wiederholt wird, was die Rundfunkanstalten ihnen vordiktiert haben - es nicht einmal notwendig ist, öffentlich-rechtilches Programmangebot wahrzunehmen und dennoch den Geldsack der ÖR-Rundfunkanstalten (ÖRRA) zu füllen, dann dient wohl genau dieses Geld dazu, dass die Exekutive, Legislative, Judikative und ÖRRA - als mediale Gewalt!? - die demokratischen Werte hochhalten. Und alle vier Institutionen glauben daran! Meine knapp dreißig Jahre Fernsehverweigerung haben mich kritischer und gebildeter gemacht und das Radio keinne demokratisierenden Einfluss auf mich gehabt. Ich scheine ja ein Einzelfall zu sein, darum muss ich mich dem typisieren, pauschalieren und generalisieren unterordnen. Das tue ich natürlich nicht!


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

b
  • Beiträge: 6
  • Scheiß Rundfunksteuer, WIR sind das Volk !
Das ist genau das Problem, finde die Verletzlichkeit des Systems und die Nadel der Vernunft kann zustechen......aber halt auch erst dann!

Schon im Dritten Reich wußten die "Macher" geschickt den Rundfunk und die Presse für sich einzusetzen.....und wer hats gefressen ? Doch alle die sich nicht informiert haben bzw. mit Scheuklappen und geschlossenen Ohren durch die Gegend gelaufen sind......nichts hören, nichts sehen, nichts wissen.......und die aktuelle "Regierung" tut alles dazu das dies nach Möglichkeit so bleibt! :(
Ich hab nur keine Ahnung wie diese Leute(incl. Richter) aufzuwecken sind.
Ich hab leider auch, was das rechtliuche angeht den Arsch zu weit unten, sonst wär ich ja nicht hier ......

Soweit ich weis hat der örR einen Informationsauftrag, verankert im RstV oder ?? Darin steht aber nirgends das dieser auch wahrheitsgemäß zu erfolgen hat, sprich wahrheitsgemäße Berichterstattung und nicht Lug und Trug !
Das wäre natürlich ein Angriffspunkt, aber beweise mal das die lügen; ich denk das ist nicht einfach.
Also zu welcher Meinungsbildung soll der örR beitragen ?? Meiner Meinung nach was die "Regierung" für die richtige Meinung hält, deswegen steht da ja auch meines Erachtens "öffentliche Meinung". Informationsfreiheit ist auch nur dahingehend gegeben, das ich an die Infos rankomme wo ich auch nur rankommen darf......und das ist eben oft nicht die Wahrheit; wer mit offenen Augen und Ohren durchs leben geht merkt das recht schnell.
Wo ist also hier eine Gerechtigkeit ? Aber Deutschland ist ja ein "Rechtsstaat"(Bundesrepublik Deutschland GmbH-seit wann kann eine GmbH ein Rechtsstaat sein?) und kein Gerechtigkeitsstaat.

Servus ReinSprung
Ich hab Deinem Beitrag nix hinzuzufügen! Ich bin da genauso! Du bist also nicht allein ! ;)

Grüße vom tom


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2014, 13:20 von Bürger«

F
  • Beiträge: 25
Das ist eben alles theoretisch. Die Rundfunkfreiheit dient angeblich der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Wenn ich aber aufgrund der Rundfunksendungen der Meinung bin, dass die Meinungsfreiheit missbraucht wird, in dem die dort wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft suggerierten Meinungen mich und andere einseitig manipulieren (wollen), habe ich nicht die Möglichkeit meine Meinung durch das Versagen meiner Beiträge demokratisch (mitbestimmend) auszudrücken. Ich muss per Zwangsabgabe diese Manipulation weiterhin finanzieren. Wenn man nicht mehr an Gott glaubt, kann man aus der Kirche austreten und bezahlt dann keine Kirchensteuer. Beim ÖRR muss man hingegen lebenslänglich zahlen und selbst wenn er mannigfaltig für Interessen missbraucht wird, die ich als Bürger nicht mittragen will. In einer freiheitlichen Grundordnung und Demokratien hat das Volk eine mitbestimmende Funktion, die ihr aber bei einer so fundamentalen Bedeutung wie der medialen Beeinflussung, wie sie auch vom Urteil postuliert wird (Breitenwirkung und Suggestivkraft), hier genommen wird. Oder um es mit Jean-Jacques Rousseau Worten auszudrücken: »Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.«  Aus meiner Sicht wird hier mit aller Gewalt ein enormes Machtinstrument (Propagandainstrument) durchgesetzt, welche eben wegen seiner Breitenwirkung und Suggestivkraft enorme Bedeutung hat und entsprechend der menschlichen Natur und ohne Möglichkeit der Bürger mit seiner Meinung und Beitragszahlung korrigierenden Einfluss zu nehmen unweigerlich zum Missbrauch führt. Die Überzahl von Politiker in maßgebliche Positionen im ÖRR, die ein Interesse daran haben nur die Meinungen der eigenen Partei als “die Richtige” zuzulassen und entsprechend einzuwirken, wurde bereits sogar vom Verfassungsgericht  für verfassungswidrig erklärt, eben weil zu viele Politiker zu viel Einfluss auf den Sender ausüben. Wie wenig es hier um freie und individuelle Meinungsbildung geht zeigt schon der Bericht im Spiegel: "Obwohl verfassungswidrig teilt der ZDF-Fernsehrat mit, dass die Anzahl der Politiker “vorerst nicht” reduziert wird. Jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand ist offensichtlich: dem eigentlichen Auftrag der objektiven Berichterstattung kommen die ÖR schon lange nicht mehr nach. Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtliches bzw. durch ein positives Gesetz (Art. 20 Abs. 4 GG) statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Also lasst uns gemeinsam dieses Widerstandsrecht ausüben und verweigert die Beitragszahlungen für ein System, dass nur der Machterhaltung und Geldbeschaffung weniger dient. Ich selbst habe eine Petition und Klage eingereicht und werde mich überall engagieren, wo es mir möglich ist. Das sind wir uns selbst und unseren Kindern schuldig!


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