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Autor Thema: Fällt der deutsche Rundfunk„beitrag“ in Bayern?  (Gelesen 88932 mal)

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Ich hatte mich heute früh schon gefreut, dass hier auch mal eine sachliche Diskussion zustande kommt, ohne dass gleich einer persönliche angriffen wird. Aber wie gesagt es war heute „früh“.

Ich sehe das nicht als Angriff, sondern nur als ein m.E. unzulässiges ad hominem-"Argument".


Sollte eine Medienabgabe kommen, sind wir bei der Kirchensteuer näher als bei der Lohn-, Einkommens- und ggf. Körperschaftssteuer oder dem Solidaritätszuschlag.

Die Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen rechts.  Gleich wie der örR, die Höhe der Kirchensteuer wird von den Länderparlamenten festgelegt, wie bislang auch der Rundfunkbeitrag. Die Kirchensteuer ist auch eine zweckgebundene Steuer die den Kirchen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt wird gleich wie der Rundfunkbeitrag. Hingegen sind  Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer oder Solidaritätszuschlag Sachen des Bundes. Überträgt man die Finanzierung des örR auf den Bund so bedarf es eine Verfassungsänderung was es nie geben wird zumal die Länder ihre Länderhoheit bei den örR nicht aufgeben werden.
 
Die Frage der Befreiung wegen nicht Inanspruchnahme des örR kann auch auf Länderebene geklärt werden, wenn genügen Argumentationspotential gegen die 90% Standardisierung vorgebracht werden.

Eine Grundgesetzänderung müsste es bei einer Steuerfinanzierung m.E. ohnehin geben - also eine entsprechende Zuständigkeit für die Länder (dies ist ja das Argument für die formelle Grundgesetzwidrigkeit der Haushaltsabgabe, die eben kein Beitrag, sondern eine Steuer - freilich unter Missachtung des Prinzips der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit).

Bei den Kirchen dürfte die Steuerhoheit auf die Weitergeltung der entsprechenden §§ aus der Weimarer Reichsverfassung zurückgehen, siehe Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 (6) WRV.

Der wesentliche Unterschied zwischen Kirchensteuer und Solizuschlag ist, dass man aus der Kirche austreten kann.



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Ich hatte mich heute früh schon gefreut, dass hier auch mal eine sachliche Diskussion zustande kommt, ohne dass gleich einer persönliche angriffen wird. Aber wie gesagt es war heute „früh“.

Ich sehe das nicht als Angriff, sondern nur als ein m.E. unzulässiges ad hominem-"Argument".

Wenn es um den Satz geht: "Vielleicht meinst Du, es sei sozial gerechter, weil es für Dich günstiger ist."

Dann Frage: wo ist da bitte ein Argument? Ich versuchte lediglich zu nachvollziehen, was da "gerechter" sein
sollte. Und der Versuch, die Hintergründe der Argumentation der Gegenseite zu nachvollziehen, ist völlig legitim.
Es geht doch um Sachlichkeit: die versteckte Prämissen  zu suchen.

Wenn Rundfunk wirklich für die Allgemeinheit wäre, wäre eine Steuerfinanzierung in Ordnung. Eine Steuerfinanzierung
solcher Sachen, die für die Allgemeinheit und nicht für den einzelnen wichtig sind, ist in der Tat gerechter.

Wir sollen aber nie vor den Augen verlieren, worum es geht: um Rundfunk, um Kochsendungen, um Sportsendungen,
Fußball, um Manipulation mit Nachrichten auf niedrigem Niveau, ...

Rundfunk ist weder für die Allgemeinheit noch für das Individuum wichtig. Und da gerade ist das ungerechte: der
Zwang, die Rundfunkfreiheit einiger ausgewählten Wichtigtuer zu finanzieren, auch gegen die eigenen Interessen,
Meinung und Gewissen. Deswegen ist der Vergleich mit Zigaretten völlig richtig: soll Tabakkonsum mit einer Steuer
wie der Solidaritätszuschlag finanziert werden? Gibt es nicht viel wichtigere Sachen, die man mit einer genau so hohen
Steuer finanzieren könnte?

Die Ausgabe von 7.5 Milliarden Euro für Rundfunk kann nur mit dem Willen jedes einzelnen Rundfunkkonsumenten legitimiert werden. Und wenn die Menschen in Deutschland 30 Milliarden für Tabak ausgeben wollen, dann ist das
auch legitim, auch wenn der Staat mit 30 Milliarden viele Probleme lösen könnte. Mit Zwang
ist weder das eine noch das andere legitim. Eine Entscheidung vom Staat, so viel Geld zu vergeuden, ist
unverantwortlich, und so ist diese Rundfunkabgabe. Es geht mit Steuern nur sehr beschränkt und nur mit einer
guten, echten, nachvollziehbaren Rechtfertigung, die ich nicht kenne.


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Ich stimme voll zu!

95% des Programms sind Brot & Spiele, Manipulation oder schlicht dafür da, den Machern die Taschen zu füllen.

Eine meiner Forderungen ist die Begrenzung des Budget auf ca. 750 Mio.


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Wenn es um den Satz geht: "Vielleicht meinst Du, es sei sozial gerechter, weil es für Dich günstiger ist."

Dann Frage: wo ist da bitte ein Argument?

Es ist kein Argument, deshalb die Anführungszeichen. Unabhängig davon, dass die Vermutung nicht zutrifft, ist es  für die Diskussion völlig egal, ob ich persönlich profitieren würde oder nicht.

(Im Übrigen: Ich habe seit Ende der 90er Jahre keinen Fernseher, würde also von einem Pay-TV System am meisten profitieren. Trotzdem halte ich eine Steuerfinanzierung eines erheblich reduzierten, reinen Info-Programms ohne Unterhaltung und Sportsendungen. Auch wenn ich persönlich davon nichts habe ohne Fernseher).


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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  • Beiträge: 2.177
Trotzdem halte ich eine Steuerfinanzierung eines erheblich reduzierten, reinen Info-Programms ohne Unterhaltung und Sportsendungen. Auch wenn ich persönlich davon nichts habe ohne Fernseher).

Die Frage ist, ob die mit aller Breitenwirkung und Suggestivkraft verbreitete "Information" der Tagesschauspieler und
Genossen so wichtig für die Allgemeinheit ist, dass sie eine Steuerfinanzierung rechtfertigt. Ich meine nicht. Sie ist
wichtig nur für den Verbraucher, der Rundfunk als Informationsquelle wählt.


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(Im Übrigen: Ich habe seit Ende der 90er Jahre keinen Fernseher, würde also von einem Pay-TV System am meisten profitieren. Trotzdem halte ich eine Steuerfinanzierung eines erheblich reduzierten, reinen Info-Programms ohne Unterhaltung und Sportsendungen. Auch wenn ich persönlich davon nichts habe ohne Fernseher).
Es wird nicht gelingen, Medien zu etablieren, die bar jedweder Einflußnahme sind, sei es durch den Staat oder die Wirtschaft. Gerade eine Steuerfinanzierung weckt Begehrlichkeiten bei unserer politischen Kaste, diese Medien zu Lobeshymnen ihrer Politik zu verpflichten, wie es aktuell über die Rundfunkräte geschieht.
Unabhängige Information bedürfen nach meiner Ansicht zweier Voraussetzungen:
1. Unabhängigkeit des Informierenden von dem Gegenstand der Information
2. Unabhängigkeit vom Verbreitungsweg der Information, was ebenso die Kosten einbezieht.

Gruß,
Roman


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Eine echte Steuer, die vom Finanzamt erhoben wird und nach Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berechnet wird und einen Teil der Einkommensteuer ausmacht, wäre durchaus gerecht.
Das Problem für die Rundfunkanstalten läge aber klar auf der Hand: Wenn der Finanzminister sagt, wir wollen endlich unsere Schulden loswerden und streichen mal 10% unserer Ausgaben zwecks Tilgung, dann haben die Rundfunkanstalten auch mal 10% weniger, weil die Steuereinnahmen erstmal in den großen Topf wandern und dann durch Parlamentsbeschluß verteilt werden.
Genau deshalb wollen die das so nicht.
Anders zum Beispiel eine KFZ-Steuer, sie wird für das Fahrzeug erhoben, die Einnahmen wandern aber auch in den großen Topf, es ist also nicht sicher, ob der Betrag einen "Gegenwert" für das Fahrzeug in Form von Straßenunterhalt oder ähnliches ausmacht.
Im Vergleich zum Rundfunk wurden im Dritten Reich Steuern pro Volksempfänger erhoben, natürlich nicht nur wegen der Geldeinnahmen, sondern auch, weil man wissen wollte, wer sich aus dem Medium auch andere Informationen holen könnte...


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Eine echte Steuer, die vom Finanzamt erhoben wird und nach Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berechnet wird und einen Teil der Einkommensteuer ausmacht, wäre durchaus gerecht.

Wir bewegen uns in Kreisen. Nein, es ist nicht gerecht!

Gerecht wäre es nur, wenn Rundfunk wirklich wichtig für die Allgemeinheit wäre, also keine Sache für das Individuum.

Sind die Kochkoprogramme, die Softoperas, die Tagesschauspieler u.s.w. wichtig für die Allgemeinheit? Was ist da
wichtig für die Allgemeinheit?!

Rundfunk ist nur für den wichtig, der ihn verbrauchen will. Genauso wie Tabak und Alkohol. Es ist Unrecht, dass
die Allgemeinheit für den Verbrauch von einzelnen zahlen soll, auch dann, wenn diese einzelnen die Mehrheit bilden.
Und das ist der jetzige Zustand mit dem steuerähnlichen Beitrag. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Wir sind in einem Rechtsstaat, und diese Argumente sollen doch eine Rolle spielen. Auch wenn eine Steuer nach Leistungsfähigkeit für manche milder wäre als die jetzige Wohnungssteuer, ist sie abzulehnen. Sonst wird die Tür für weiteren Missbrauch geöffnet.


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Tabaksteuer bringt es genau auf den Punkt. Es ist unverschämt, diese von Nichtrauchern zu kassieren. Ebenso, eine Rundfunksteuer von Nichtguckern/hörern.
So wenig, wie Rauchen gesellschaftlich notwendig ist, ist es der private ÖR Konsum.

Gruß,
Roman


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Tabaksteuer bringt es genau auf den Punkt.
Es ist unverschämt, diese von Nichtrauchern zu kassieren.
Ebenso, eine Rundfunksteuer von Nichtguckern/hörern.
So wenig, wie Rauchen gesellschaftlich notwendig ist, ist es der private ÖR Konsum.

Es gäbe noch einen weiteren passenden Vergleich...:

FERNSEH-ZWANGS-”GRUNDversorgung” für NICHTfernsehende ist wie
FLEISCH-ZWANGS-”Grundversorgung” für Vegetarier.

Ebenfalls
...absolut inakzeptabel.
...absolut unhaltbar.

Denn wer möchte behaupten, dass Medienkonsum (speziell Fernsehen) wichtiger wäre als Ernährung...?

"Fernseh-Fleisch" ist *nicht* mein Medien-Gemüse!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Mai 2014, 17:25 von Bürger«
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Eine echte Steuer, die vom Finanzamt erhoben wird und nach Leistungsfähigkeit der Steuerzahler berechnet wird und einen Teil der Einkommensteuer ausmacht, wäre durchaus gerecht.
Das Problem für die Rundfunkanstalten läge aber klar auf der Hand: Wenn der Finanzminister sagt, wir wollen endlich unsere Schulden loswerden und streichen mal 10% unserer Ausgaben zwecks Tilgung, dann haben die Rundfunkanstalten auch mal 10% weniger, weil die Steuereinnahmen erstmal in den großen Topf wandern und dann durch Parlamentsbeschluß verteilt werden.
Genau deshalb wollen die das so nicht.
...

Das ist genau das Argument der Gegner für ein steuerfinanziertes System. Aber das ist absoluter Unsinn, wie ein Blick auf die Kirchensteuer zeigt. Diese wird auch direkt an die Kirchen abgeführt.

Letztendlich geht es aber darum, auch dieses Modell zu vermeiden. Wir haben in Deutschland keine offentlich-rechtlich strukturierten und abgabenfinanzierten Printmedien. Diese müssen sich am Markt behaupten. Das stünde den dann hoffentlich EX-ÖR auch mal gut zu Gesicht. Wenn die wirklich so tolle Sachen machen, warum haben die dann Muffe, dass eine Marktbehauptung in die Hose geht?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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