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Autor Thema: Wohngemeinschaft - verzwickte Situation  (Gelesen 1688 mal)

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  • Beiträge: 2
Wohngemeinschaft - verzwickte Situation
Autor: 17. April 2014, 14:31
Hallo,

angenommen es gäbe eine WG, bestehend aus 3 Personen (A, B und C),wobei Person C Student (befreit) ist und die WG seit Oktober 2013 besteht. Person A hat vorher 3 Jahre alleine in einer anderen Wohnung gewohnt und jeden GEZ bzw BS-Brief ignoriert (manchmal sogar nicht einmal geöffnet). Person B hat vor 2 Wochen einen Brief erhalten, wo ihr mitgeteilt wurde, dass sie Angemeldet wurde. Sie regierte daraufhin und führte einige Telefonate mit dem BS, welche wohl darin resultieren, dass Person B jetzt zahlt.

Wenn Person A nun eine Zahlungserinnerung, welche eine Zahlung von 269,70€ rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 innerhalb von zwei Wochen fordert, erhalten würde, was wäre dann das schlauste für eine Person die dem BS nicht einen cent schenken möchte? (Person A ist sich nicht sicher eine Zwangsanmeldung oder sonstiges vorher erhalten zu haben)

Grüße



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2014, 15:26 von themob«

a

awawaw

Mein Neffe meinte zum Schwager in ähnlicher Situation...

Immer die gleichen Fragen... Solange kein Beitragsbescheid kommt..... ignorieren. Bei Beitragsbescheid das übliche Vorgehen Widerspruch - Klage ... Argument verfassungswidrig.


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themob

Person B = Zwangsanmeldung = hat Kontakt aufgenommen = Verifiziert und Bestätigt = ÖRR Sympathisant  >:D

Person A braucht nur auf die Beitragsnummer von Person B verweisen und das war es.

Person A außer Porto keinen weiteren Cent bezahlt. (Außer Person B kommt auf andere Gedanken)

Alternative wie mein Vorredner sagte:
Beitragsbescheid abwarten - Widerspruch (das bereits jemand zahlt ;D und das ganze Ding verfassungswidrig angesehen wird) mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - und nach Widerspruchsbescheid Klage

Person A + C könnten Person A noch auf ein Bier einladen zum Dank für die Entrichtung des Rundfunkbeitrag.
Damit ist für die Zukunft egal, ob Person C nach Ende der Befreiung noch die Voraussetzungen hat.

WG: Nur einer zahlt - wer, muss untereinander vereinbart werden, die Entscheidung hat ja Person B durch Kontaktaufnahme mit der Institution abgenommen  :)


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  • Beiträge: 2
Danke für die Antworten!

Muss Person A die Monate Januar - September 2013 dann trotzdem nachzahlen, auch wenn in Zukunft keine Zahlungen anfallen werden?


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themob

Das muss Person A bei B nachfragen. Zwangsanmeldungen wurden meist rückwirkend zum 1.1.2013 erhoben.

Für welchen Zeitraum "rückwirkend" bezahlt wurde kann daher nur Person B beantworten.

Person A seine Zwangsanmeldung bezieht sich ja auf die gleiche Adresse wie Person B.

Auch wenn die gerne mehr hätten, aber maximal ist 1 Beitrag fällig pro Haushalt.
Egal ob 10er Studenten WG oder für die alte Omi alleine mit 410 € Einkommen.

Einfach für Alle bedeutet auch sozial ungerecht für Alle (für die Mehrzahl zumindest)

In einer WG bezahlt nur einer.


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung

Immer die gleichen Fragen... Solange kein Beitragsbescheid kommt..... ignorieren. Bei Beitragsbescheid das übliche Vorgehen Widerspruch - Klage ... Argument verfassungswidrig.

ich finde, wir sollten alle sachlich bleiben und unerfahrene Forumbesucher ausfühlig über das Vorgehen informieren und nicht mit solchen Antworten abschießen. Natürlich ist es auch irgendwo nervig immer wieder die gleichen Fragen zu lesen und zu beantworten, aber das ist Sinn des Forums, vor allem GEZ-Boykott, außerdem genügt es als Antwort einen Link mit der Information beizufügen.
Wäre es Auto Forum, klar, jedoch wir wollen so viele wie möglich aufklären, damit dementsrechend viele Menschen gegen die ÖR  vorgehen und derren Bescheide widersprechen.
Wie noch nie braucht dieses Land viele Gegner der Zwangfinazierung, was sich daraus ergeben kann weißt du sicherlich selber.
 
In dem Sinne.

Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2014, 20:24 von dimon«

 
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