Was spricht denn dagegen, auf einem der mitgeschickten Formulare anzugeben, dass B schon für die Wohnung zahlt? Wenn dabei auch B's Beitragskontonummer genannt wird, sollte schnell Ruhe sein.
Folgendes spricht dagegen:
1. Den Beitragsservice geht es nichts an, wer mit wem wo wohnt.
2. Einige wollen sich nicht melden, andere müssen sich nicht melden, und einige müssten sich melden, wollen das aber nicht, weil sie dann bezahlen müssten. Um die Arbeit des Beitragsservice zu boykottieren, ist es hilfreich, wenn sich niemand auf diese Schreiben hin meldet. Gerade in diesem Punkt ist der RBStV dermaßen fehlerhaft, dass es deswegen schon Unrecht ist.
3. Wer sich meldet, könnte in Zukunft, wenn ein neues Gesetz gültig ist, Probleme deswegen bekommen. Fehler wiederholen sich manchmal. Schon heute hat man schlechte Karten vor Gericht, wenn der Beitragsservice sinngemäß schreibt: "Sie haben sich am 01.01.1970 mit einem Radio angemeldet."
4. Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass man sich anmelden muss als Mitbewohner.
5. Wenn ein Beitragsbescheid kommt, kann immer noch alles offengelegt werden. Es wird keine Nachteile geben, wenn man nicht reagiert.