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Autor Thema: Was machen wir, wenn die Runkfunkanstalten siegen?  (Gelesen 11485 mal)

s
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Ist es nicht so, dass man ernst nach Straßburg gehen falls die Sache vom Landgericht verloren ist, oder?
Wird vor dem Europäischen Gericht der Gegner nicht ARD-ZDF-Anstalt sondern ein Bundesland?
Normaler Weiße erhebt man die Klage in Straßburg gegen einen EU-Mitgliedstaat, oder? Funktioniert es auch gegen ein Bundesland?



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Unabhängig davon wie die Sache juristisch ausgeht, sollte der Zahlungsstreik verstärkt werden. Geld ist in diesem Dreckssystem das einzige schlagende Argument.

An ein Urteil pro Rundfunkbeitrag fühle ich mich nicht gebunden. Es ist, an VG, die subjektive Meinung eines einzelnen Richters. Beim Bundesverfassungsgericht sind es wohl 8 Richter. 

Ich bin einer Meinung mit Charles de Montesquieu (1689-1755):

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es Recht ist."

Der RBStV ist UNRECHT!!!

http://www.zahlungsstreik.net


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"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

i
  • Beiträge: 181
Ich gebe @Totalverweigerer Recht:
Desweiteren mischen die Parteien (CDU_SPD) schwer mit bei der Richterbesetzung des BVerfG.
Wir sind weit weg von einer echten Demokratie und umso mehr lohnt es sich für jeden einzelnen dagegen etwas zu tun. Ich habe nämlich auch keine Lust eines morgens in einer EU-Diktatur aufzuwachen. Ich nenne nur Zwangsbeiträge IHK und HWK; der Rentenbetrug und die Plünderung der Rentenkasse; ein Solidaritätsbeitrag welcher wohl nie mehr abgeschafft wird und längst schon zweckentfremdet wurde; ein kaputter Arbeitsmarkt. Da ist für mich der Beitragsservice (mit staatlich verordneter Gehirnwäsche) nur ein Teil davon.


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Der Witz ist ja, daß die VGn derzeit total unter den Boden kehren: Ein Beitrag muß einen persönlichen Vorteil für den Beitragsentrichter bieten. Wo bitte ist der persönliche Vorteil. Allein das schreit schon nach Rechtsbruch. Das ist eine der Abgrenzungen zu einer Steuer, nur eine Steuer muß nicht zweckgebunden sein muß. Und deswegen heißt es auch Solidaritätszuschlag und nicht Solidaritätsbeitrag bei der zusätzlichen Einkommenssteuerabgabe für Ostdeutschland.


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ich meine irgendwo gelesen zu haben, wenn alle Istanzen in BRD durch sind, gibt es immer noch die Möglichkeit beim europäischen Gerichtshof eine Klage einzureichen. Das wäre dann die letze Chance den RStV engültig zu kippen, falls vorher alle Klagen scheitern.

Der EUGH in Luxemburg oder der Europäische GH für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg haben unterschiedliche Zuständigkeiten und sind beide keine Berufungsinstanzen für deutsche Gerichte. Der EUGH ist eine Institution der EU, der EGMR eine Institution des Europarats (dort ist z.B. auch Russland oder die Ukraine Mitglied).

Direkte/unmittelbare Klagen vor dem EUGH sind nur gegen Rechtsakte der EU zulässig (liegt nicht vor), vor dem EGMR geht es nur um Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, s.a. FAQ des EGMR.

Der EUGH in Luxemburg könnte höchstens von nationalen Gerichten oder Staaten angerufen werden z.B. wegen Verletzung der Beihilfevorschriften der EU - aber nicht durch die Bürger direkt.

Ob Klagen vor dem EGMR (nach Ausschöpfen des Rechtsweges) Sinn machen kann jeder selber eingehend anhand der Europäischen Menschrenrechtskonvention prüfen. Ich sehe da wenig Möglichkeiten.

Sinnvoller ist es m.E., insbesondere vor den Landtagswahlen aber auch sonst, den eigentlichen Verursachern in den Staatskanzleien und Landtagen mit sachlichen und individuellen Schreiben auf die Pelle zu rücken. Ein weiteres Mittel ist "Abgeordnetenwatch".


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Das ist aber auch so, dass man vor jedem Gericht im EU-Gebiet die europäische Gesetzgebung verwendet.
Zwar kenne ich praktisch keinen solchen Fall - üblich wird vom Gericht Strafgesetz oder Zivilgesetz und manchmal Grundgesetz gerufen - hat aber Person ihren Widerspruch gegen den Gebührenbescheid auf der "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" gegründet. Jetzt wartet aber Person A schon 2 Monaten auf den Widerspruchsbescheid...


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six2seven

Zitat Itsfivetotwelve :
Da ist für mich der Beitragsservice (mit staatlich verordneter Gehirnwäsche) nur ein Teil davon.

Hallo,
..aber der wichtigste.

Wie könnte man sonst den " Verbraucher " ( schon diese Titulierung
zeigt die Wertschätzung die uns von OBEN entgegen gebracht wird ),
willenlos am Nasenring durch die Gegend ziehen.
Diese Propagandamaschine wird durch alle Instanzen ( besetzt mit
den richtigen Leuten !!!) bis aufs Messer verteidigt werden.

Es wird ein langer Weg, aber wer nicht kämpft, hat schon verloren.


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Das ist aber auch so, dass man vor jedem Gericht im EU-Gebiet die europäische Gesetzgebung verwendet.

Das werden die Verwaltungsgerichte vermutlich nur dann machen, wenn in der Klage die Verletzung der Beihilfevorschriften der EU explizit mit angeführt werden, s.a. Gutachten Geuer für den Verband der Zeitschriftenverlage (PDF), Seite 18f.
.



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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Meiner Meinung nach, falls jemand direkt in seiner Klage behauptet, dass er - als EU-Bürger - in seinen "europäischen" Grundrechten verletzt wird, muss es vom Verwaltungsgericht geprüft werden.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Ob Klagen vor dem EGMR (nach Ausschöpfen des Rechtsweges) Sinn machen kann jeder selber eingehend anhand der Europäischen Menschrenrechtskonvention prüfen. Ich sehe da wenig Möglichkeiten.

Bei dieser europäischen, finalen Instanz
habe ich wiederum persönlich viel Hoffnung. Z. Bsp.:


EMRK
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

- z. Bsp. die Ablehnung der Finanzierung des örR aus Gewissensgründen anerkennen zu lassen, ist denkbar


Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren

- ist wegen der Verbindung
Ferdinand Kirchhof als BVerfG-Mitglied und
Paul Kirchhof als Rundfunkbeitragserfinder
angreifbar


 Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

- Hellmut Enz geht gegen den Angriff auf die Religionsausübung bereits vor
( http://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitragspflicht/befreiung-rundfunkbeitrag/ )
Beim EMGR würden sie diesen Sachverhalt sicher auch verhandeln


Artikel 14 – Diskriminierungsverbot

- ist mein Empfinden,
dass Nichtkonsumenten in Deutschl. mit dem Rundfunkbeitrag belegt werden,
während die theoretische tatsächliche Nutzung außerhalb Deutschl. Wohnender ignoriert wird,
eine Diskriminierung der Nichtnutzer darstellt.


Sind nur Beispiele. Straßburg sollte doch bestimmt Möglichkeiten bieten...

Markus




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Zitat
Nehmen wir an, in Deutschland haben sich alle zuständige Gerichte mit RStV befasst und alle Klagen wurden abgewiesen. Was bleibt dann noch?

Was bleibt ist: massenhaft die Zahlung verweigern, so wie es die meisten (oder alle) hier im Forum tun. Dann bricht dieser Apparat automatisch zusammen, oder fängt an, sich durch Werbung zu finanzieren, was ich für viel wahrscheinlicher halte, schließlich ist es Staatsaufgabe uns Bürgen dieses gehirnwaschende TV von klein auf an einzutrichtern, siehe Film/Buch 1984).

Wäre die wirkungsvollste Strategie, bei der aber jeder am gleichen Strang ziehen muss.


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Das wird wohl ein Traum bleiben, daß da die meisten Bürger mitmachen. Die meisten wollen nur Ihre Ruhe und zahlen deswegen notgedrungen. Deswegen auch die Taktik der Einschüchterung und der Drohungen durch den Beitragsservice. Aber ich hoffe, daß hier alle im Forum weitermachen und immer mehr werden. Es wird Zeit, daß die Bürger anfangen die Demokratie ernstzunehmen, bevor es vielleicht zu spät ist.


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aber ein bisschen zurück zum Hauptthema: hat (vor)gestern das Verwaltungsgericht etwas entschieden?


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Der Beitrag ist doch schon ein Riesenerfolg fuer den Rundfunk, die haben rund 1,1 Milliarden zusaetzlich eingenommen weshalb ja der Beitrag um wahnsinnig grosszuegige 48 Cent zum naechsten Jahr gesenkt wurde. Die Begruendung dafuer ist aeusserst fadenscheinig und die von der KEF selbst vorgeschlagenen 73 Cent waren eigentlich auch schon weniger als nach den Zahlen geboten. Hier wird noch einmal die grenzenlose Gier der Rundfunkanstalten und ihrer Marionettenspieler den Politikern deutlich.

Die traurige Realitaet ist, dass Zahlungsverweigerungen einiger weniger nichts bringen, so lange die ueberwaeltigende Mehrheit da mitspielt und das ist der Fall. Hier hilft nur ein entsprechendes Urteil des BVerfG.


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Ja, das totschweigen in den Medien funktioniert. Ich bin mir fast sicher, da könnten 100.000 in Berlin demonstrieren --- es würde kein Bericht in den Großmedien außerhalb Berlins erscheinen. Zumal ja solch eine Demo gar nicht zugelassen werden würde.


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