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Autor Thema: Statt Abmeldung wurde nur eine Ummeldung durchgeführt  (Gelesen 4025 mal)

A
  • Beiträge: 3
Hallo liebe Gemeinde   :D

Nehmen wir mal folgenden Fall an :

In einer Familie stirbt der Vater ( Person A ). Dieser ist verheiratet mit Person B. Im Haushalt wohnt noch ein Sohn ( Person C ).
Person A und C zahlen schon seit vielen Jahren ( leider ) die GEZ Gebühren.   :(

Seit der Umstellung 2013 das nur noch einer im Haushalt zahlen muss hat sich noch niemand drum kümmern können einen der beiden abzumelden, da zu dieser Zeit Person A sehr sehr krank war und man anderes und viel wichtigeres zu tun hatte.   :-[

Nun ist leider der Fall eingetreten, das Person A verstorben ist.
Person C schickt nun ein Abmeldeformular mit Sterbeurkunde zum Kölner Verein.

Die Antwort war etwas merkwürdig. Da heißt es : Der Sterbeurkunde entnehmen wir, das Person A verheiratet war. In einer Ehegemeinschaft sind beide Partner für die Zahlung der Beiträge zuständig, unabhängig davon auf welchem Namen das Konto läuft. Deshalb haben wir das Konto auf Person B umgeschrieben.

Frage 1 : Darf die GEZ die Abmeldung einfach so in eine Ummeldung auf eine ganz andere Person vornehmen ohne sich vorher schlau zu machen ( oder Rückruf ), ob noch ein anderer im Haushalt bezahlt ?

Person C hat darauf gleich geantwortet und den Sachverhalt erklärt, das immer noch einer in diesem Haushalt die Gebühren bezahlen wird. Nochmals wird gebeten das Konto vollständig abzumelden. Weitere Lastschriften wurden untersagt und deutlich widerrufen !

Leider gab es bis heute keine Antwort und prombt wurde am 01.04. wieder vom Konto abgebucht !

In meiner Geschichte nehmen wir mal an, das Person C den Brief leider Normal verschickt hat und nicht genau belegen kann das dieser angekommen ist.   :o

Frage 2 : Was soll Person B und C nun machen ? Die Lastschrift zurückbuchen lassen, oder nochmals hinschreiben ( diesmal mit Einschreiben ) und Rückwirkend ( Sterbetag / Abmeldetag <- was von beidem ? ) Abmeldung erzwingen und Rückzahlung fordern mit Stichtag setzen ?
Frage 3 : Kann man eigentlich die doppelt bezahlten Beiträge ab 2013 noch irgendwie einfordern bzw. Gutschrift erhalten ?
Frage 4 : Was habt ihr noch so für Tips zum weiteren Vorgehen in dieser erfundenen Geschichte ?  ;)


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t

themob

Die Daten wurden von einer Sterbeurkunde als Grundlage für eine "automatische" Ummeldung benutzt. Da hätte ich datenschutzrechtliche Bedenken, dass dies erlaubt ist.

Der normale Weg wäre gewesen, der BS in K. meldet Person A ab und dabei anzufragen, wer den Beitrag für den Haushalt bezahlt. Gegebenfalls die Anfrage an Person B schriftlich stellt, mit dem üblichen Anmeldeformular. Darauf hätte Person B dann auf Person C als Beitragszahler hinweisen können.

Person C könnte der einfachheit halber sagen: Ich zahle seit 1.1.2013, ebenfalls wie Person A für diesen Haushalt. Doppelt bezahlte Beiträge können bis Dezember 2014 zurück gefordert werden.

§14 Abs 5 RBStV
Zitat
(5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31. Dezember 2014 geltend gemacht werden


Keine telefonischen Kontakte, keine Schreiben "ohne Nachweise" schicken.

Die Lastschrift zurückbuchen lassen. Die Einzugsermächtigung so schnell wie möglich bei der Bank widerrufen.

Person B mit Abmeldeformular abmelden, mit Hinweis das Person C bereits seit 1.1.2013 ebenfalls bezahlt.

Die Beiträge von Person A ab 1.1.2013 zurückfordern mit Begründung auf obigen § und dem Nachweis, dass Person C ja für den Haushalt bezahlt.

Person C müsste alles in Angriff nehmen, wäre aber unter den gegebenen Umständen wohl auch der bessere Weg.

Termin für die Rückerstattung der Beiträge von Person A setzen, sonst lassen die sich Zeit bis 2020. Dann alle 4 - 6 Wochen auf die Nerven gehen, schriftlich. Bis die Rückerstattung eingegangen ist.


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A
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Uiii... So schnell eine Antwort und super ausführlich dazu   :D

Vielen Dank   :-*

P.S. Person C wird das natürlich alles in die Hand nehmen, da Person B auch schon ein Gewisses Alter hat und sich damit wohl kaum auseinandersetzen kann.   ;)


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c
  • Beiträge: 168
Dem Beitragsservice sollte keinesfalls eine Einzugsermächtigung erteilt werden!!!

Die melden sich schon, wenn Sie Geld wollen, auch mehrfach, ohne dass rechtlich irgendetwas passieren kann!

Auch von telefonischem Kontakt sollte abgesehen werden, der einzig sichere Weg mit denen zu kommunizieren ist per Einschreiben mit Rückschein. Ansonsten kann es passieren, dass wichtige Schreiben "verloren gehen"

Wenn die letzten Lastschriften bei der Bank zurückgebucht wird, sollten die im Regelfall automatisch die entsprechende Einzugsermächtigung kündigen.

Zudem sollten alle Konten in dem Haushalt auf ein einziges Konto "umgemeldet" werden und alle ab 01.01.2013 doppelt gezahlten Haushaltsbeiträge können zurückgefordert werden.


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A
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Hallo nochmal   :)

In meiner Geschichte hat Person C nun einen Brief per Einschreiben verschickt der auch angekommen ist laut Sendungsverfolgung.

In diesem Brief wurde nochmals aufgefordert das Konto endlich abzumelden und alle doppelt bezahlten Beiträge rückwirkend zum 01.01.2013 innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Briefes zu überweisen mit dem Hinweis das ein zweiter Zahler vorhanden ist ( incl. Beitragsnummer ) und eine Auflistung aller gezahlten Beiträge von beiden Konten mit Datum und Rechnungsnummer.

Die 14 Tagen sind heute um und wieder ist weder das Geld überwiesen worden noch wurde überhaupt ein Brief geschickt mit einer Bestätigung der Abmeldung oder sonst überhaupt irgendetwas. Die haben noch nicht einmal versucht zu schreiben das meine Forderungen nicht rechtens seien.   :o

So langsam werde ich echt sauer   >:(
Die können doch nicht einfach alle Briefe ignorieren. Wo sind wir denn hier ? Muss ich jetzt mit ner Klage drohen damit die endlich Ihren Arsch bewegen, oder was ?

Kann ich ein Mahnverfahren oder wie das heißt einleiten, da die Zahlung mit festgelegter Frist nicht eingehalten wurde und nun ein Zahlungsverzug vorhanden ist ? Kann man die zukünftigen Ausgaben ( Porto für Folgebriefe usw. ) auf die Rechnung draufschlagen ?

Wie würdet Ihr diese Geschichte für Person C weiterschreiben ?


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d
  • Beiträge: 342
  • Gegen Zwangsfinanzierung

Nun ist leider der Fall eingetreten, das Person A verstorben ist.
Person C schickt nun ein Abmeldeformular mit Sterbeurkunde zum Kölner Verein.

Die Antwort war etwas merkwürdig. Da heißt es : Der Sterbeurkunde entnehmen wir, das Person A verheiratet war. In einer Ehegemeinschaft sind beide Partner für die Zahlung der Beiträge zuständig, unabhängig davon auf welchem Namen das Konto läuft.

armes Deutschland! soweit sind wir schon, dass man diesem Drecksverein Sterbeurkunde schickt, um genauer zu sagen teilt man einer Firma mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216 privates Anliegen mit, damit man von der Zwangsfinazierung befreit wird. Stattdessen bekommt man eine Ummeldung.
Hallo, geht´s noch? Da soll mir einer erzählen, dass es Datenschutz und Privatspähre in diesem Land gibt.
Ich bin fassungslos, echt.

@Affenzirkus
alleine schon wegen dem dreisten Vorgehen würde ich an deiner Stelle widersrechen und klagen bis wirklich alle Instanzen durch sind. Nicht aufgeben!


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  • Beiträge: 3.232
@Affenzirkus: Alle Zahlungen einstellen bis das Konto ausgeglichen ist. Portokosten kann man denen nicht berechnen. Wenn die sich beschweren und meinen, das ginge nicht, ignorieren, bei denen geht nichts, was zu deren Nachteil ist, aber alles, was zu deren Vorteil ist. Selbstverständlich könnten die Beiträge umbuchen, wenn nicht, könne man die Beiträge erst zahlen, wenn das eigene Bankkonto ausgeglichen ist, wofür deren Rückerstattung unumgänglich wäre.

@dimon: Alle Behörden haben angeblich deswegen Umsatzsteueridentifikationsnummern, weil diese Behörden Betriebsmaterial wie z.B. Papier, Stifte, Schreibtische, Dienstwagen usw. einkaufen und steuerlich verbuchen müssen.


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