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Autor Thema: Nachzahlung nach Umzug?  (Gelesen 23962 mal)

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awawaw

Re: Nachzahlung nach Umzug?
#15: 24. April 2014, 15:35
Mein Nachbar sagte zu seinem Neffen in einer ganz ähnlichen Situation...
Es ist völlig belanglos ob du dich anmeldest oder angemeldet wirst....
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9135.msg63671.html#msg63671


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themob

Re: Nachzahlung nach Umzug?
#16: 24. April 2014, 16:01
@skynet
Hier sind die nächsten zu erwartenden Briefe nach der Zwangsanmeldung und "nicht reagieren" aufgeführt. Eine Reaktion, wie auch immer würde, wohl als Verifikation der Direktanmeldung eingeordnet werden.

Brief mit Bestätigung der Anmeldung = bekommen
Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge = bekommen
Brief mit Zahlungserinnerung = bekommen (mit Vermerk das ab sofort nur noch der Beitragsbescheid geschickt wird)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#17: 20. Oktober 2014, 16:17
Person A hat ja im April ein Schreiben mit der  "Zwangsanmeldung" erhalten.
Eigentlich war Person A darauf eingestellt, dass kurz danach die Zahlungsaufforderung und die weiteren Schreiben eintrudeln.
Bisher ist jedoch kein weiterer Brief eingegangen, was Person A natürlich überrascht.
Ist diese plötzliche Funkstille normal oder hat der Beitragsservice zur Zeit so viel um die Ohren, dass Sie nicht mal Ihre eigenen Zwangsanmeldungen bearbeitet bekommen?


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#18: 21. Oktober 2014, 01:30
Ist diese plötzliche Funkstille normal oder hat der Beitragsservice zur Zeit so viel um die Ohren, dass Sie nicht mal Ihre eigenen Zwangsanmeldungen bearbeitet bekommen?
"Normal" ist ja gar nichts, was den "Beitragsservice", den "Rundfunkbeitrag" und ARD, ZDF & Co. anbetrifft... ;)

Sagen wir mal so:
Es ist nicht gerade unüblich, dass es beim "Beitragsservice" von Fall zu Fall z.T. erhebliche Abweichungen in den Bearbeitungsabläufen gibt...
...ich denke, dort herrscht weitestgehendes Chaos und hektische Betriebsamkeit ;) ;D


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#19: 24. Februar 2016, 07:43
Person Q hat eine ähnliche Frage und zwar war Person Q von Janur 2023 bis Augst 2024 in einer Wohnung gemeldet und hat dort auch die netten Briefe erhalten und nicht reagiert. nach umzug wurde die alte Wohnung zwangsangemeldet und rückfordernd ab 2013 Gebühren verlangermieter hat alles vorschriftsgemäß an meine neue Adresse nachgeschickt  :-X Nach Anmeldung der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt, hatten die dann auch meine neue Adresse. Kann ich nun also die Gebühren der alten Wohnung unter den Tisch fallen lassen? wenn a) eine Person die seit Qs EInzug bezahlt, oder
b) falls Q eine andere Person im selben Haus findet, die seit Januar 2013 zahlt, fällt dann alles weg oder gleichen die das ab, dass Q damals dort noch nicht gewohnt habe. Oder können die das dann gar nicht mehr einfordern?? Person Q ist überaus ratlos. Auf den aktuellen Briefen wird nur noch die aktuelle WOhnung genannt auch für Gebühren die der alten WOhnung zugeteilt werden müssten.


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#20: 24. Februar 2016, 08:16
Das einfachste wäre, eine Beitragsnummer von eim anderen Mieter aus den Haus anzugeben. Abgleichen tun die gar nichts.  Die gehen dann davon aus, dass es ein einziger Haushalt wäre. Den neuen Brief abheften. Wenn ein Festsetzungsbescheid kommt, Widerspruch einlegen, weil der Betrag falsch ist.


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#21: 24. Februar 2016, 17:47
Person Q meinte eher ob, sie 2 Beitragsnummern benötigt oder eine Nummer reicht, die ab 1/2013 zahlt


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#22: 24. Februar 2016, 17:55
Eine Beitragsnummer reicht. Wofür sollte die zweite Nummer nötig sein? Verstehe die Frage eigentlich nicht so richtig.


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#23: 24. Februar 2016, 20:41
Hi,
das gleiche lief bei mir auch ab. Bin zum 1. Mai 2015 umgezogen. Ab diesem Datum wollen sie auch Geld sehen.
Fragen nach der vorherigen Wohnung wurde nicht gestellt. Warum auch immer, ich weiß es nicht.
Kann aber nur von Vorteil sein.


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Re: Nachzahlung nach Umzug?
#24: 24. Februar 2016, 23:56
Es wurde gemunkelt dass bei anderen Personen die Gez genau bescheid wusste wann eine Wohnung bezogen wurde und eine Nummer, die nicht für den gesamten Zeitraum die gesamte Zahlung abdecken kann, nicht akzeptiert wurde. Aber Probieren geht über Studieren


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