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Autor Thema: Entlarvt: Rundfunkbeitrag=Steuer; bereits jetzige Gebühr fraglich  (Gelesen 42895 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Entlarvung der rechtsverdrehenden Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags!!!
Absolut lesenswert - Nichts für schwache Gemüter!

Die geballte Ladung! Zündstoff!! Öl ins Feuer!!!

Aufklärung JETZT!!! Widerstand JETZT!!!
TEILEN! TEILEN!! TEILEN!!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."



:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Eine juristische Analyse/ Stellungnahme von Rechtsanwalt Frank Auerbach,
nachzulesen beim VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.):

http://www.vdgn.de/ihr-problem/gez/steuer/

"Der Rundfunkbeitrag – eine Steuer unter falscher Flagge?
System der Abgaben bedarf einer grundsätzlich neuen Regelung"


Zitat
[...] Die Bezeichnung als „Rundfunkbeitrag“ legt nahe, daß der geschätzte Leser und Zahlungsschuldner darüber getäuscht werden soll, was und wofür eigentlich gezahlt wird.
Denn erklärtermaßen – so der Gesetzeswortlaut – knüpft der „Rundfunkbeitrag“ nicht daran an, daß
Rundfunk gehört, Fernsehen empfangen
wird, sondern
an die Inhaberschaft einer Wohnung oder Betriebsstätte oder eines Kraftfahrzeuges.
Nach dem allgemeinen Abgabenverständnis liegt nahe, daß es sich hier um eine Steuer handelt, die jedoch aus diversen fiskalischen Gründen nicht so genannt wird, nicht zuletzt, weil sie ein „Reizwort“ in der heutigen Politik darstellt.
Will man damit etwa Kompetenzdiskussionen zur Regelung einer solchen Abgabe vermeiden?
[...]

Zitat
[...]Wofür „Gebühr” zahlen?
Schon nach der jetzigen Rechtslage hat die Rundfunkgebühr nicht mehr so viel gemein mit einer Gebühr im System der öffentlichen Abgaben.
Sie knüpft an das Bereithalten eines Rundfunkgerätes und die damit gegebene
Möglichkeit der Inanspruchnahme der gebotenen Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an.
Nach der derzeitigen Rechtsprechung ist aber ohne Bedeutung, ob ein Gerät tatsächlich vom Nutzer zum Empfang verwendet wird.
Es kommt lediglich auf die Eignung eines Gerätes zum Empfang von Rundfunkdarbietungen an; besitzt man ein solches, besteht grundsätzlich Zahlungspflicht.

Damit stellt sich schon heute die Frage:
Wenn ich etwas nicht nutze, wofür soll eine „Gebühr“ gezahlt werden.


Im System der öffentlichen Abgaben ist eine Gebühr eine
hoheitlich erhobene Gegenleistung für eine besondere Leistung oder Tätigkeit
in Form einer Verwaltungs- oder Benutzungsgebühr.

Für den gesunden Menschenverstand ist daher kaum nachvollziehbar,
warum für internetfähige PC, die den Rundfunkempfang theoretisch ermöglichen,
jedoch vom Nutzer gar nicht hierzu bestimmt und auch nicht genutzt werden,
eine Rundfunkgebühr anfallen soll,
so aber die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes
(Urteile vom 27.10.2010 BVerwG 6 C 12.09 und vom 20.04.2011 BVerwG 6 C 31.10).[...]

Zitat
[...] Nun mag man meinen, wenn der Gesetzgeber Neues regelt, so wolle er es besser machen, aber weit gefehlt.
Er nennt die Rundfunkabgabe künftig Rundfunkbeitrag.

Beiträge sind im System der öffentlichen Abgaben gemeinhin
einmalig erhobene öffentliche Abgaben
für einen konkreten Sondervorteil durch eine Einrichtung.


Einmalig ist der Rundfunkbeitrag nun gleich gar nicht, er wird regelmäßig und fortdauernd erhoben,
ab dem 1. Januar 2013 von demjenigen, der eine
Betriebsstätte, Wohnung oder ein Kraftfahrzeug innehat.

Zudem liegt der Vorteil wohl im Angebot und der Nutzbarkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks,
knüpft aber nach dem Wortlaut gerade nicht an dessen Inanspruchnahme an.[...]

Zitat
[...] „Verkappte” Steuer
Wenn nun aber der künftige „Rundfunkbeitraggar nicht mehr an eine
tatsächliche Rundfunknutzung oder auch nur das Innehaben eines zum Rundfunkempfang geeigneten Gerätes anknüpft, sondern als
Anknüpfungspunkt von dem Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines Kraftfahrzeuges ausgeht,

so ist es wohl eine
weitere „verkappte“ Steuer,
die Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber sowie KfZ-Besitzer belastet.


Steuern sind öffentliche Abgaben, die
ohne eine konkrete Gegenleistung für eine besondere Leistung und
nur anknüpfend an einen gesetzlich definierten Steuertatbestand vom Fiskus erhoben werden,
entweder einmalig oder auch wiederholt, mit dem
Zweck der Erzielung von Einnahmen.
Die Steuern sind weder leistungs- noch vorteilsbezogen.[...]

Zitat
[...] Möglicherweise verfassungswidrig
Der Zweck des Rundfunkbeitrags besteht in der
funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Seine sachliche Rechtfertigung findet die Rundfunkabgabe darin, daß eine
öffentliche Einrichtung, die Geld kostet – nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk –
in Anspruch genommen werden kann/wird.

Diese Zweckverfolgung verschafft meines Erachtens auch die Legitimation davon zu abstrahieren,
wie oft und intensiv jemand diesen Rundfunk nutzt.

Knüpft aber diese Rundfunkabgabe – wie in der gesetzlichen Neuregelung – nunmehr
lediglich an die Inhaberschaft einer Wohnung, Betriebsstätte oder eines KfZ an,
so ist dies völlig sachfremd.


Sie dient allein dazu,
alle Abgabenschuldner treffsicherer zu erfassen,
weil jeder Inhaber einer Wohnung bzw. Betriebsstätte bzw. KfZ
namentlich feststellbar ist, um ihn zur Kasse zu bitten.


Ob dies eine im System der Abgaben rechtmäßige Gesetzesregelung ist,
die auch vor der Verfassung standhält, wird die Zeit zeigen.
Mit Sicherheit werden sich bald Gerichte damit zu beschäftigen haben. [...]

Zitat
[...]Manche Frage scheinen diejenigen, die die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages „durchgepeitscht“ haben, noch nicht geprüft oder durchdacht zu haben.

Es sei beispielsweise die Frage erlaubt,
was denn diesen neuen Rundfunkbeitrag noch von der Erhebung der Zweitwohnungssteuer unterscheidet,
soweit bei mehreren Wohnungen für jede eine Abgabenpflicht besteht.

Auf den ersten Blick ist ein Unterschied nicht zu entdecken.

Die Zweitwohnungssteuer knüpft an das Innehaben einer (Zweit-)Wohnung als Ausdruck besonderer Leistungsfähigkeit an.
Der Rundfunkbeitrag knüpft auch an das Innehaben einer Wohnung an.


Ist es möglich, daß
ein und derselbe Anknüpfungspunkt
unterschiedliche Abgabenerhebungen durch
unterschiedliche Steuerstellen des Fiskus
vom selben Abgabenschuldner ermöglicht?


Die Neuregelung des „Rundfunkbeitrags“ zeigt auch an dieser Stelle, das
System der Abgaben bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung und Neuregelung.

Meines Erachtens sollte als allererstes eine
Abgabe so bezeichnet werden, wie sie es verdient.

Der Rundfunkbeitrag ist am ehesten eine Steuer;
wer Akzeptanz will, sollte dies auch so ins Gesetz schreiben.[...]



Interessant auch die Faktensammlung am Ende des Artikels:

"Was sich hinter der Einführung der neuen Rundfunkbeiträge in Zahlen verbirgt
Aus dem Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für 2010 zitiert:"



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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Sehr gute Arbeit Bürger,

Wir kamen im Rahmen dieses Beitrags
Inhalt Verfassungsklage Hr. Geuer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3572.0.html
auch zu dem Schluss, dass der Name ein Schwindel ist. Es ist eine Steuer.

Wir müssen der WIWO Redaktion die Infos zuspielen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 07:33 von Bürger«

  • Beiträge: 350
Gute Argumentation - sie knüpft unmittelbar hier an:

Verfassungsklage Ermano Geuer.

Selbst dem weniger mit der Steuergesetzgebung befassten Menschen
leuchtet ein, dass die sogenannte GEZ-Abgabe/Gebühr/Beitrag

eine Steuer ist,

und somit auch wie eine Steuer behandelt werden muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:06 von themob«

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Na dann kann man diese "Steuer" ja auch absetzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:07 von themob«
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

K
  • Beiträge: 232
Rundfunkgebühren sind Betriebsausgaben und können abgesetzt werden.

Aber: Eine Tageszeitung mit (ausführlichem Wirtschaftsteil) kann nicht abgesetzt werden. Angeblich, weil sich die private und betriebliche Nutzung nicht hinreichend voneinander trennen lässt. Das verstehe, wer mag.

Weil die Rundfunkgebühren abgesetzt werden können, mindern sie die Steuerlast des Gewerbetreibenden. Das bedeutet, dass ein Teil der Streuereinnahmen indirekt zu den Rundfunkanstalten geleitet werden.

Das bedeutet aber auch, dass jeder (jetzt) doppelt zahlen muss. Einmal direkt und einmal indirekt über höhere Steuern.


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  • IP logged

d

doe

  • Beiträge: 875
"Steuern bezahlen, Steuern absetzen" ist doch nicht das Thema.

Sollte es sich um eine Steuer handeln, wäre das nicht rechtens,
bzw. es kann dagegen geklagt werden.

Irgendwas hab ich hier die letzen Tage dazu gelesen ...



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:07 von themob«
Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Doe, wollte auch kein Thema draus machen. Nur mal nachfragen ist doch noch erlaubt!?
Wer nicht fragt, bleibt dumm... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:07 von themob«
Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Versteckte Steuererhöhung + Mehrfachzahlung in Einem!!!

Aus einer *Betriebsstätten*-Abgabe(=Steuer) wird
automatisch eine (m.E. *unzulässige*)
*Mehrfachbesteuerung* der Verbraucher.


*pro-Kopf*-Rundfunkbeitrag von 90-100 €/jährl.

@sunshine
@kunibert
@doe

Soweit ich es als "kleines Licht" verstehe und beschreiben würde (und es daher durchaus auch als "Thema" verstehe) ...


Von der Steuer "absetzbar":

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
A) aber auch nur dann *absetzbar*, wenn Einnahmen den Steuerfreibetrag  übersteigen
Man kann nur Kosten von Steuern absetzen, wenn überhaupt Steuern fällig werden.
>>> wer (z.B. als Selbständiger) weniger als ~8.000€/jährl., d.h. weniger als ~665€/mtl einnimmt,
bleibt auf den Gesamt-Kosten von ~215 €/jährl. komplett sitzen!


Beitragsbefreiung nicht möglich (weil nicht Hartz IV) - auch wenn das Geld für Verpflegung, Unterkunft und Krankenversicherung kaum reicht - geschweige denn für eine Altersvorsorge.

Hier wird im Übrigen die Werbe-Phrase des ÖRR
"60 Cent am Tag – dafür gibt es nicht einmal zwei Brötchen."
äußerst *pikant*, weil diskriminierend gegenüber Gering- und Geringstverdienern!!!

Manch einem fehlen *genau* diese 2 Brötchen!!!


vgl. hierzu
http://www.ardzdf.de/www/Gute-Gruende-fuer-ARD-und-ZDF
Zitat
"Finanzierung – der Gegenwert für die Gebühr
60 Cent am Tag – dafür gibt es nicht einmal zwei Brötchen. Mehr kostet der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht. Dafür gibt es ein vielfältiges öffentlich-rechtliches Radio-, Fernseh- und Online-Angebot. Verlässlich aufbereitet und vertieft, Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung – alles mit hohem Anspruch an Qualität und dank der Gebühren weitgehend werbefrei sowie unabhängig von Staat und Wirtschaft."


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
B) "absetzbar" bedeutet außerdem nicht, dass man den *Gesamtbetrag* wieder bekommt,
sondern:

bei ~8.200€ Jahreseinnahmen kommt man nach Abzug der *absetzbaren* ~200€ Rundfunkbeitrag auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nunmehr ~8.000 Euro
  8.200€/a = ~30€ ESt. (EinkommenSteuer)
   -200€
= 8.000€/a =   0€ ESt.
Differenz=Ersparnis: ~30 Euro, die man ohne Absetzbarkeit hätte als Steuern bezahlen müssen.
Verbleibende Kosten ergo dennoch reichlich 170€.


bei ~50.200€ Jahreseinnahmen kommt man nach Abzug der *absetzbaren* ~200€ Rundfunkbeitrag auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nunmehr ~50.000 Euro
  50.200€/a = ~13.600€ ESt.
    -200€
= 50.000€/a = ~13.520€ ESt.
Differenz=Ersparnis: ~80 Euro, die man ohne Absetzbarkeit hätte als Steuern bezahlen müssen.
Verbleibende Kosten ergo dennoch reichlich 120€.



Weshalb ein geringverdienender Selbständiger auf 170€ Kosten sitzenbleibt, obwohl er nicht weiß, woher er täglich seine 2 Brötchen nehmen soll, ein gutverdienender Selbständiger jedoch nur auf 120€ Kosten sitzenbleibt und sorglos dahinleben kann...?

Weshalb ein *geringst*verdienender Selbständiger  gar auf den *kompletten* Kosten von 215€/jährl sitzenbleibt...?!?

Das alles ist eigentlich ein *ganz großes* Sonderthema!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Jetzt kommts aber erst noch richtig:

Da diese Kosten kein Betrieb aus der privaten Tasche finanziert,
werden diese Kosten selbstverständlich auf die Produkte bzw. Dienstleistungen umgelegt,
d.h. der Kostenfaktor Rundfunkbeitrag wird
anteilig auf den Produktpreis bzw. die Dienstleistungen aufgeschlagen.

Daraus folgt:
Aus einer *Betriebsstätten*-Abgabe(=Steuer) wird
automatisch eine (m.E. *unzulässige*)
*Mehrfachbesteuerung* der Verbraucher.


In jedem Produkt/ in jeder Dienstleistung ist der Rundfunkbeitrag anteilig enthalten
- Zulieferer, Hersteller, Transport, Handel, Verkauf, Service ... -
und wird letztendlich vom Verbraucher=Bürger in Summe (*nochmals*!) bezahlt.



Das ist aber immer noch nicht alles!!!

Denn:
Durch den somit gestiegenen *Netto*-Produktpreis steigt dann prozentual natürlich noch der
direkt proportional an den Netto-Preis gebundene Anteil der Mehrwertsteuer, bei 19% sind das:
1€ Mehrpreis = 19ct höhere Mehrwertsteuer
10ct Mehrpreis = 1,9ct höhere Mehrwertsteuer


Nehmen wir an, der Anteil der Beiträge seitens Betriebsstätten zu den aktuell nicht weniger als 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag für ein Jahr beträgt nur ein Siebentel (wahrscheinlich sogar deutlich mehr), d.h. ca.
1.000.000.000€ (in Worten: eine Milliarde),

dann bedeutet das im Klartext:
1.000.000.000€ (in Worten: eine Milliarde) höhere Netto-Preise,
die vom Endverbraucher zu zahlen sind und auf die nochmal 19% MwSt. draufkommen, d.h.
190.000.000 (in Worten: einhundertundneunzig Millionen)
die die Unternehmen in Form der Umsatzsteuer direkt an den Staat durchreichen!!!

Toller Schnitt!
Schön.
Oder "verstehe ich hier etwas miss"?

Der Endverbaucher=Bürger zahlt also - und sei es über Umwege -
*komplett* die 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag!!!

Teilt man nun die
7.500.000.000 € durch die etwa
80.000.000 Einwohner, ergibt sich de facto ein
*pro-Kopf*-Rundfunkbeitrag von 90-100 €/jährl.

Das ist doch eine etwas andere Aussage, als
"Eine Wohnung - ein Beitrag",
oder nicht?!??!


Und das sollte *endlich* auch diejenigen wachrütteln, die meinen, dass sie davon "nicht betroffen" seien, es für sie "nicht teurer" würde oder sogar "günstiger", weil der Beitrag nur noch "pro Haushalt bzw. Wohnung" und "nicht pro Kopf" erhoben würde.

Noch einmal *klar und deutlich*:
ALLE ZAHLEN!!!
JEDER ZAHLT!!!


Im Sinne des Verbrauchers und Bürgers eine Perfidität³,
die noch dazu überhaupt nicht öffentlich kommuniziert wird.


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  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Und nicht vergessen: Es wird schon heute vermutet – keiner weiß es ganz genau –, dass die Einnahmen des ÖRR ab 2013 auf bis zu 9 Milliarden im Jahr steigen werden. Dann sieht dein Rechnung – die ich übrigens ganz teile – noch schlimmer aus. Schon seit Jahren versuche ich, die Leute darauf aufmerksam zu machen. Hier einige Beispiele:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1695.msg10087.html#msg10087
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,1846.msg10512.html#msg10512
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,2436.msg20407.html#msg20407
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3070.msg19680.html#msg19680



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 07:34 von Bürger«

o

obelix

Und wie schaut es mit der Befangenheit der Deutschen Gerichte aus?
Ich Vermute das die Vorgehensweise dieselbe sein wird wie bei der Hundesteuer die rechtlich nicht
zu halten ist (es werden nur Hunde besteuert, sie werden sachfremd verwendet, eingesetzt und
willkürlich erhoben.)aber bis die ersten Klagen vor den EU Gerichten entschieden werden wird es
mindestes noch 5 Jahre dauern.
Was ist wenn die EU Gerichte erst 2019 rechtsgültig entscheiden und eine Übergangszeit zulassen?
Bei den Überhangmandaten war es auch dieselbe Taktik? Ich Glaube nicht das die Planlos diesen
Weg wählen und könnte mir vorstellen das sie über Juristische Hintertüren wie zb. "Allgemeine Akzeptanz" oder "Gewohnheitsrecht" ihr Ziel erreichen wollen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:08 von themob«

  • Beiträge: 1.494
Zitat
Der Endverbaucher=Bürger zahlt also - und sei es über Umwege - *komplett* die 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag!!!
Jain. Von dem gewinn einer firma werden solche dinge immer bezahlt. Ganz normal.

Dass es eine preiserhöhung geben wird sehe ich auch so. Vorallem bei firmen die massiv mehr zahlen müssen z.b. jene die 5stellige beträge zahlen müssen ab nächstem jahr. Wie die erhöhung aussieht kann man noch nicht berechnen da es auf den genauen betrag ankommt, die produktpalette und wie hoch der jährliche gewinn der firma ist. Je weniger gewinn die firma macht, desto "höher" fällt die preissteigerung bei einigen produkten aus. Ich gehe davon aus dass bestimmte produkte um mehrere cent teurer werden, aber weniger als ein euro.

Ich bin gespannt ob die treibstoffe davon betroffen sind. Die preise sind jetzt schon unverschämt und die firmen dahinter können sich nicht über gewinnmangel beschweren. Für die wären selbst die 7,5millarden ein taschengeld aber der 5stellige betrag nächstes jahr wird warscheinlich auf die benzinpreise draufgesetzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2013, 11:08 von themob«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

S
  • Beiträge: 816
  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Viele Lebensmittel sind jetzt schon teurer geworden, nur damit es im nächsten Jahr nicht mehr so auffällt und dann die Preise nochmal hoch geschraubt werden können...  >:(


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

d

doe

  • Beiträge: 875
Doe, wollte auch kein Thema draus machen. Nur mal nachfragen ist doch noch erlaubt!?
Wer nicht fragt, bleibt dumm... ;)

Das will ja keiner :-)

Wenn man in diesem Zusammenhang von absetzen spricht,
dann hat man stillschwigend die Steuer akzeptiert.

Es geht doch m.E. darum, diese finanzielle Belastung für eine Leistung,
die keiner haben will, zu verhindern.

Ich habe ja nur den berühmten roten Faden im Visier ;)


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@ Zasz
Zitat
Der Endverbaucher=Bürger zahlt also - und sei es über Umwege - *komplett* die 7.5 Milliarden Rundfunkbeitrag!!!
Jain. Von dem gewinn einer firma werden solche dinge immer bezahlt. Ganz normal.

Nain. :-)

Ein Gewinn wird üblicherweise allenfalls reinvestiert - aber doch nicht für Verwaltungs- o.ä. Gebühren verschwendet, wenn diese vermieden oder anderweitig abgewälzt werden können.

Als Firma würde ich so was nur dann und nur mit Widerwillen vom Gewinn abzwacken, wenn mir eine Preissteigerung meiner Produkte oder Leistungen unverhältnismäßige Wettbewerbsnachteile bescheren würde. Das ist die einzige Ausnahme.

Üblich (nicht alles was "üblich" ist, ist auch "normal"...) ist:
Gewinnmaximierung durch Kostenvermeidung - oder, wenn Kostenvermeidung nicht möglich,
Kosten wenigstens durchreichen - an den Endverbraucher=Bürger.

Man muss also davon ausgehen, dass - und sei es auch nur ein Anteil - die Betriebsstättenabgabe für Rundfunk auf den Endverbraucher=Bürger abgewälzt wird.

Das ist m.E. unzulässige Doppel- Dreifach- Mehrfachbesteuerung in Reinstkultur.


@sunshine
@doe
Alles ist gut - Ihr und wir sind immer noch beim Thema:
Steuern, und was der neue Rundfunkbeitrag damit zu tun hat :-)


@obelix
Hundesteuer ist allerdings keine richtiger Vergleich, denn diese wird wenigstens (noch) "nutzungs- und geräteabhängig" erhoben, ist also (noch) nicht an die bloße Inhaberschaft einer Wohnung, Betriebsstätte oder gar eines Autos geknüpft.
Man hat prinzipiell die Wahl, Hundebesitzer zu sein - oder eben nicht.
Man hat aber keine echte Wahl, Wohnungsinhaber zu sein oder sein Geld in bzw. mit einer Betriebsstätte zu verdienen oder Produkte bzw. Leistungen einzukaufen, in denen ebenfalls anteilig die Kosten der betrieblichen Rundfunkbeiträge enthalten sind.

*Das* ist das perfide und skandalöse an diesem Rechtssystem, diesem System des ÖRR und dessen Finanzierungsmodell:

Eine völlig sachfremde, nutzungs- und geräteunabhängige, fluchtsichere Kopfsteuer!
Ohne jegliche Wahlfreiheit!
Mehrfachbesteuerung inclusive!


gar nicht zu erwähnen die
Mittelver(sch)wendung (Alimentierung "bedürftiger" Superverdiener, astronomische Übertragungsrechte...)
Mittelveruntreuung
Staatsnähe und Bürgerferne sowie die
versagenden Kontrollorgane!

Deshalb:
Aufklärung JETZT!
Widerstand JETZT!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


Rebellische Grüße :-)


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Da kommt mir noch ein Gedanke, den man dem Einzelhandel mal überhelfen könnte:

Alle Preisauszeichnungen an den Regalen oder in Rechnungen mit folgendem oder ähnlichem Zusatz versehen:

Mit diesem Produkt/ dieser Leistung zahlen Sie anteilig einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk.
Durch den somit gestiegenen Produktpreis erhöht sich auch der Anteil der Mehrwertsteuer.
Sie zahlen also doppelt und dreifach.

Dafür danken wir Ihnen. ARD - ZDF - GEZ
Wir sind der Zweck! ARD - ZDF - GEZ
Wir heiligen die Mittel! KEF, Ministerpräsidenten, Landtage

*Sie sind nicht damit einverstanden?
Dann beschweren Sie sich bei ARD, ZDF, den Landesrundfunkanstalten, bei Ihrem Ministerpräsidenten und Ihren Landtagsabgeordneten!
Nutzen Sie Ihr Recht der Verwaltungsklage!
Reichen Sie Unterschriftensammlungen und Petitionen ein!
Demonstrieren Sie!
Werden Sie im Internet aktiv!
Klären Sie auch Ihre Familie, Freunde, Verwandten, Bekannten, Kollegen, Handels- und Geschäftspartner auf!
Leisten Sie Widerstand!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
www.gebuehrenwucher.de
www.rundfunk-boykott.de
www.online-boykott.de
www.gez-boykott.de
www.gez-abschaffen.de
www.rfgz.de


Wenn das flächendeckend geschieht, könnte das auch den letzten Verbraucher wachrütteln.
Auch denjenigen, der von der neuen Regelung vermeintlich nicht tangiert ist oder vermeintlich "profitiert".
Wo erreicht man *jeden* Verbraucher=Bürger, wenn nicht beim Einkauf, beim "Konsum"?

Aufklärung JETZT!
Widerstand JETZT!


Rebellische Grüße :-)


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