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Autor Thema: Das Imperium schlägt zurück: Geld oder Freiheit!  (Gelesen 33484 mal)

D
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@cecil

Einfach
Für Alle
Einfach für Alle


Hermann Eicher

Siehe:

Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19816.msg128834.html#msg128834

Und nun zurück zum Kernthema dieses Threads...


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.
Es hat auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, wenn die Sache die nötige Dringlichkeit hat.

Diese Dringlichkeit ist hier
[..] wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind
doch wohl gegeben? Hier geht es ja dann auch betreffs dieser schwerbehinderten Kinder um erhöht nötige Kindesbetreuung.

Eine derartige Eilvorlage ans BVerfG wäre evtl. auch geeignet, die Entscheidung über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden zu beschleunigen.

Einstweiliger Rechtsschutz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

Nur beiläufig:

Das BVerfG hat die Zwangsbehandlung von in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen untergebrachten Patienten wegen Verletzung des Selbstbestimmungsrechtes und so gekippt.

Beschluss vom 19. Juli 2017 - 2 BvR 2003/14
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-071.html

Zitat
Aus den Grundrechten ergeben sich zudem Anforderungen an das Verfahren, die den Grundrechtsschutz gewährleisten sollen.

Ist evtl. lohnenswert, den eigentlichen Beschlußtext für unsere Fälle auszuwerten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2017, 12:14 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Schnelle Hilfe vom BVerfG würde ich mir nicht erwarten. Die schlafen seit 4 Jahren bzw. wollen Entscheidungen m. E. frühestens nach der Bundestagswahl treffen, damit das gemeine, gelegentlich aufmüpfige Volk nicht den gloriosen Wahlsieg derjenigen verhindert, die da meinen, dass ihnen Staat und Posten praktisch gehören. Und nach der Wahl hat das Zahlvieh ja wieder 4 Jahre Zeit sich zu beruhigen, womit auch die nächste Wahl quasi gesichert ist.
Da uns die Landesregierungen diese undemokratische Suppe samt Vollerfassung, Haft und Existenzvernichtung eingebrockt haben, bitte nicht vergessen sich einen Knoten ins Taschentuch zu machen, der da bedeutet:
keine Stimme für "Rundfunkbeitragsbeschliesser".
Papiertaschentuchnutzer machen sich den Knoten virtuell z. B. unter Nutzung eines Smartphone oder eines altmodischen Kalenders.

M. Boettcher



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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

c
  • Beiträge: 1.025
Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.

Es hat auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, wenn die Sache die nötige Dringlichkeit hat. Diese Dringlichkeit ist hier

[..] wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind
doch wohl gegeben? Hier geht es ja dann auch betreffs dieser schwerbehinderten Kinder um erhöht nötige Kindesbetreuung.

Eine derartige Eilvorlage ans BVerfG wäre evtl. auch geeignet, die Entscheidung über die vorliegenden Verfassungsbeschwerden zu beschleunigen.

Einstweiliger Rechtsschutz
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Einstweiliger-Rechtsschutz/einstweiliger-rechtschutz_node.html

... und vorgeschaltet bzw. parallel ausführliches Erinnerungsverfahren mit Vollstreckungsschutzantrag zum Amtsgericht ? ...

(vgl. nur z.B.
Erinnerungsschreiben, Muster, Gerichtsvollzieher / Pfändung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15009.0.html)


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G
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Das wichtigste aus meiner Sicht dürfte sein, einen belastbaren Vollstreckungsschutz zu erlangen.
Es hat auch seitens des Bundesverfassungsgerichtes die Möglichkeit der einstweiligen Anordnung, wenn die Sache die nötige Dringlichkeit hat.

Diese Dringlichkeit ist hier
[..] wie z. B. eine Familie mit vier Kindern, bei der zwei davon schwer behindert sind
doch wohl gegeben? Hier geht es ja dann auch betreffs dieser schwerbehinderten Kinder um erhöht nötige Kindesbetreuung.


Das Gericht wird argumentieren, so wie andere Gerichte auch schon, dass es dem Deliquenten zuzumuten ist, zur Abwehr der Vollstreckung vorerst zu bezahlen und anschließend den normalen Rechtsweg weiter zu beschreiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. August 2017, 12:54 von GEiZ ist geil«

c
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Interessant wäre sicherlich auch zu wissen, wie das bisherige Verfahren einer Person R verlaufen sein könnte. Festsetzungsbescheide + Widerspruch + Klage...?


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Haftandrohung für den Betreiber dieser Plattform – Herr Dr. Hermann Eicher, Justitiar des SWR, sagt immer die Wahrheit

Zitat
Auf unserer Kundgebung in Karlsruhe am 3. Oktober 2016 war auch der Justitiar des SWR, Hermann Eicher, anwesend. Von der Bühne aus gesehen, etwas abseits – hinten links, direkt am Bauzaun. Neben ihm ein großer und kräftiger Mann, der nicht von seiner Seite wich; beide mit hochmotorisierten, PS-starken Motorrädern unterwegs – Grundversorgung?

Als ich ihn sah, ging ich auf ihn zu, begrüßte ihn freundlich, so wie ich nun bin und unterhielt mich einige Minuten lang mit ihm – währenddessen verfolgte sein Compagnon unsere Unterhaltung ganz genau, ohne ein einziges Wort zu sagen. Er wurde mir auch nicht vorgestellt.

Eicher – treibende Kraft in Sachen Rundfunkbeitrag – sagte mir, er hätte vor uns und unserer Arbeit großen Respekt. Intern würde der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich ernste Gedanken über den Rundfunkbeitrag und die Verweigerer machen. Den genauen Wortlaut kann ich heute, nach fast einem Jahr und im Tumult der Kundgebung, nicht mehr genau wiedergeben, er gab aber unmissverständlich zu verstehen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Hochdruck eine Lösung erarbeite.

Nach einiger Zeit, kurz bevor wir mit unserem Protest zum Bundesverfassungsgericht marschieren wollten, kam Eicher zu mir, um sich zu verabschieden. Er wiederholte dabei kurz, dass für ihn und den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Fraktion der Verweigerer (wir nennen uns Nichtnutzer) ernst zu nehmen sei und man an einer Lösung arbeite.

Herr Eicher: Ich bezichtige Sie nicht des Lügens – Sie sagten nämlich die Wahrheit: Sie arbeiteten an einer „Lösung“ (...)

Weiterlesen auf Online-Boykott:
https://online-boykott.de/kommentare/171-haftandrohung-fuer-den-betreiber-dieser-plattform-herr-dr-hermann-eicher-justitiar-des-swr-sagt-immer-die-wahrheit


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Auffallend ist, daß die Forderung des GV (2. Seite: 728,57 €) nicht mit dem Betrag des Vollstreckungsersuchens des BS (letzte Seite: 688,46 €) übereinstimmt.
Siehe: AG Ansbach: GV-Kosten nicht vollstreckbar (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22278.msg142325.html#msg142325)

@ Profät: "Elektronisch" würde ich so verstehen, daß eine elektronische Übertragung (also per Internet) vorliegt. Dann muß da eine ensprechende Signatur hin.
Da das Schreiben aber in Papierform zuging, gilt dieser Passus hier wohl nicht.

@ Rene: Sind wirklich 3 "Festsetzungsbescheide" zugestellt worden bzw. die im Vollstreckungsersuchen genannten? Denn es ist wirklich seltsam, daß die mittlere Forderung im Prinzip ja doppelt gefordert wird. Zumindest könnte man hier sagen, daß das Vollstreckungsersuchen ziemlich verwirrend ist.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Der gesamte Fall ist verwirrend. Zunächst wurde meine Ehefrau herangezogen und bekam eine Beitragsnummer verpasst. Ich dagegen wurde mehrere Jahre in Ruhe gelassen.

Meine Frau hat angegeben, dass sie in unserem Haushalt nicht dafür zuständig ist. Sie verfüge darüber hinaus als Hausfrau über kein eigenes Einkommen und könne damit diesen unberechtigten Forderungen nicht nachkommen, auch wenn sie das wollte. Sie gab an, dass ihr Ehemann, René Ketterer, dafür zuständig wäre. Nun wollte der BS meine Beitragsnummer wissen, ansonsten könne dieser nichts machen und somit bliebe sie weiterhin zahlungspflichtig.

Dass meine Ehefrau meine Beitragsnummer nicht ermittelt konnte (wollte), interessierte die Bande nicht (Entschuldigung für den verbalen Ausrutscher) und so blieb meiner Frau nicht anders übrig, als vor Gericht zu ziehen.

Zwischenzeitlich war mein Sohn wieder bei uns und begann damals seine Banklehre. Prompt wurde er in die Zange genommen, obwohl er nur über ein kleines Ausbildungsgehalt verfügte. Es half nichts: Obwohl er angab, dass er über keine finanziellen Mittel verfügt, da er sich in der Ausbildung befand, ließ die Bande den Gerichtsvollzieher auf ihn los. Er konnte sich auch nicht befreien lassen, da er kein Bafög bezog (zweite Ausbildung).

Ich habe zu diesem Zeitpunkt, um Frau und Sohn aus der Misere zu holen, seine sog. "Beitragsschuld" bezahlt. Damit diese nicht weiter auflaufen, habe ich 17,98 EUR für den Monat Januar 2013 unter Vorbehalt und Protest überwiesen. Ich bat um einen Beitragsbescheid für die Zeit ab Januar 2013, den ich bisher nicht erhalten habe. Zwischenzeitlich hatte ich aber einen anderen über ca. 150 EUR bekommen, der mich in einer schwierigen Zeit erwischt hat. Ich verpasste dadurch die Gelegenheit, dagegen vorzugehen und so hatte ich irgendwann Besuch vom GV und musste kurz vor Ultimo (VA oder Knast) das Geld abdrücken.

In der Zwischenzeit hat die SWR-Bande einen Rückzieher bei meiner Frau gemacht und die Gerichtskosten von ca. 700 EUR kassiert. Trotzem blieb meine Frau auf ca. 150 EUR sitzen, obwohl sie zur Zahlung nie hätte herangezogen werden dürfen.

Zurzeit ist es so, dass ich wieder einen Festzuschreibend erhalten habe, den ich widersprochen habe. Nach dem ablehnenden Widerspruchsbescheid seitens des SWR (ich renke mich sprachlich langsam wieder ein), habe ich Klage beim VG Freiburg eingereicht. Ich schickte ihnen noch keine weiteren Dokumente und bat um  etwas Zeit, um diese nachzureichen, da der Fall wirklich verworren ist. Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. Immer auf den Michel prügeln, das macht Spaß.

Nun muss ich einerseits die VA/Haft abwehren bzw. zwangszahlen und gleichzeitig versuchen, den Streitwert herunterdrücken und alles für die Klage vorbereiten. Ach ja, nebenher habe ich noch meine normale Arbeit.

So oder ähnlich sieht mein Fall aus.


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... Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. ...

Hey, vielleicht liege ich ja falsch. Aber kann es sein, dass so etwas passiert, wenn man in der Klage versehentlich beantragt hat, etwas "festzustellen"? Ich meine gehört zu haben, der Streitwert weiche dann nach oben hin ab. Also Gerichtskosten einer Feststellungsklage seien höher, als bei einer Anfechtungsklage? Notfalls die Klageanträge verändern???


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René, bitte sofort Spendenaufruf starten. Ich bin auf jeden Fall gerne wieder dabei- das packen wir gemeinsam. Wir halten im Forum zusammen.


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Ich habe nirgends etwas von Feststellung geschrieben.

Ich bat nur darum, mir Zeit zu geben, bis ich alle Unterlagen zusammengetragen habe.

... Ich bekam dann prompt eine Bestätigung, worin ein Streitwert von sage und schreibe 5000 EUR steht. ...

Hey, vielleicht liege ich ja falsch. Aber kann es sein, dass so etwas passiert, wenn man in der Klage versehentlich beantragt hat, etwas "festzustellen"? Ich meine gehört zu haben, der Streitwert weiche dann nach oben hin ab. Also Gerichtskosten einer Feststellungsklage seien höher, als bei einer Anfechtungsklage? Notfalls die Klageanträge verändern???


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... und vorgeschaltet bzw. parallel ausführliches Erinnerungsverfahren mit Vollstreckungsschutzantrag zum Amtsgericht ? ...
Direktbeschwerde ist gegen jeden! staatlichen Akt zulässig, der das Selbstbestimmungsrecht und/oder die Handlungsfreiheit beeinträchtigt.

Es bedarf alleine der korrekten Begründung. Nur deswegen scheitern viele Beschwerden.

Der Rechtsweg ist darüberhinaus nicht zumutbar, wenn "Gefahr in Verzug" ist und Eilrechtsschutz das Mittel der Wahl ist.


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Ich wär auch dabei.


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Natürlich wird er das.
Er wird (versuchen) eine (weitere) Lösung zu finden wie man Nichtnutzer/ Verweigerer fertig machen kann.


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