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Autor Thema: Ist ja fast wie zu DDR-Zeiten, wo einer Berufsgruppe zu fordernde Preise ...  (Gelesen 1003 mal)

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... vorgeschrieben werden.

Klage, eingereicht am 23. Juni 2017 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland - (Rechtssache C-377/17)
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2017.269.01.0013.02.DEU&toc=OJ:C:2017:269:TOC

Zitat
verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure
Wusste ich gar nicht, daß es das bei uns hat.

Wenn das kippt, kippen aber u. U. nachfolgend auch die festgesetzten Preise für Anwälte und Co.

Kann das eigentlich im Sinne der EU sein, wenn sich nur noch die oberen 10.000 der Gesellschaft die Preise dann leisten können, ohne evtl. Schund akzeptieren zu müssen?

Sinnvoll wäre hier evtl. zur Qualitätssicherung, wenn diese festgesetzten Preise bestehen bleiben, aber auch für ausländische Architekten und Ingenieure gelten, die für deutsche Bauherren tätig werden.


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