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Autor Thema: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.  (Gelesen 6936 mal)

J
  • Beiträge: 37
..........NACH der Prändung ist ein Schreiben von der Stadt Krefeld eingetroffen, welche die Sparkasse als Drittgläubiger angibt. Die Stadt hat es an die Sparkasse weitergegeben. .......

Wie wäre es damit ?


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zuständigen Mitarbeiterin,.........GV.......Vorgesezten, .......Amtsleiter.... und Bürgermeister ................


das Urteil von Tübingen existiert schon seit Sept. 2016, in der Stadtverwaltung muß man sich mit gesetzen auskennen.........sonst ist man fehl am Platze ..........wie in diesem Fall !!!!




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1
  • Beiträge: 443
Die -Erinnerung- ist der Rechtsbehelf für jede Vollstreckungsmaßnahme ...


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m
  • Beiträge: 170
Eine Pfändung darf nicht eher durchgeführt werden, wie es im Schreiben steht. Dabei geht es normal um 30 Tage. Spreche da aus Erfahrung.
Die Bank kann den Betrag vom Konto separieren. Hat sie bei mir getan. Die endgültige Erledigung der Pfändung war dann erst am Ende der 30 Tage Frist.
Somit war mein Konto nicht gesperrt für alle weiteren Transaktionen. Ich konnte über alles andere verfügen.


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Person A wird freiwillig weiterhin nicht Zahlen und vorerst einfach Pfänden lassen. Wie es in Zukunft aussieht sei dahingestellt. Aber jeder Krümel Sand im Getriebe dürfte besser sein als einfach zu zahlen...

Erste einmal großen Respekt davor dies derart konsequent durchziehen zu wollen.

Person A sollte sich jedoch beim nächsten Festsetzungsbescheid vielleicht doch überlegen in die Klagegemeinschaften zu den europäischen Gerichten einzutreten, wozu jedoch die Erschöpfung des inländischen Rechtsweges für jeden Einzellfall gilt. Dieser Rechtsweg beginnt für gewöhnlich mit einem Widerspruchsverfahren gegen einen Festsetzungsbescheid, zu dem Person A hier in Forum sehr viele Beispiele findet. Die erste Instanz ist in der Regel auch ohne Anwalt möglich, wobei eine anwaltliche Vertretung in der Regel immer besser ist, wenn man die ausreichenden finanziellen Mittel zu Verfügung hat.

Problem wird wohl sein, dass Person A keinen Widerspruch gegen Festsetzungsbeischeide eingelegt hat. Da Person A auch der Direktanmeldung nicht willentlich zugestimmt hat, wird wahrscheinlich auch noch eine Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich sein. Alles mal  versuchen. Vielleicht sieht man sich dann mal in Straßburg, Luxenburg, Paris oder Genf, was ich auch noch nicht so ganz genau weiß, da es sehr viele Institutionen gibt, die sich mit Menschenrechtsverletzungen beschäftigen.   


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

G
  • Beiträge: 27
Person B stimmt Person A bezüglich Sand im Getriebe vollkommen zu. Das System  ist zum Fall zu bringen. Klagen scheint auch Person B sinnlos, da hierdurch das System nur zusätzlich genährt wird und die Aussichten auf Erfolg gegen 0 gehen. Person B wird immer gegen die Handlanger vorgehen da dies   am zielführensten scheint.  (#)


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  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo,

bei erfolgreicher (=nicht widersprochener) Pfändung haben sie zu 100% gewonnen, und ziehen sich noch Zuschläge und Gebühren rein.

Das ist IMHO kein Sand im Getriebe, das sind Person P's Knochen in der Mühle.

Bei Zwangsvollstreckung ist Person P endlich im Bereich Zivilrecht (und damit AG statt VG) angelangt, und dann wirds hingeschmissen statt zB "LG Tübingen" und ähnliches in den Kampf zu werfen. Person P sollte sich ganz dringlich gegen die Vollstreckungsmaßnahmen wehren.

Mir kommt zB äußerst seltsam vor, daß anscheinend die Gläubiger-Eigenschaft beliebig durch die Landschaft geschoben wird. Die Sparkasse kann in dieser Sache kein Gläubiger sein, sondern ist im Zusammenhang mit "im Wettbewerb erbrachten Leistungen" (zB Person P's Konto) nach Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundeslandes (zB VwVG NRW §1 Abs 2) normalerweise von Verwaltungsvollstreckung ausgenommen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

J
  • Beiträge: 37
Übrigens ...............

falls es jemand interssiert.................der WDR bezeichnet sich selbst als unternehmen !!!!


http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.html

http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/index.html

die Webseite ausdrucken und zu den Papieren für den Einspruch abheften........werden später evtl. gebraucht.......


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