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Autor Thema: Rückwirkende Zahlung  (Gelesen 1440 mal)

s
  • Beiträge: 1
Rückwirkende Zahlung
Autor: 27. April 2017, 15:40
Hallo!

Folgendes Szenario hat sich "ergeben" und Person S wollte fragen, ob rechtlich wirksam mit einer Nachzahlung rechnen ist:

Bis 03.2013 gemeldet bei Eltern, diese haben vorher GEZ, danach auch Rundfunkbeitrag bezahlt.

Ab 03.2013 in erste Wohnung allein -> Brief 1 (nicht) erhalten -> Brief 2, sehr nette entspannte Erinnerung (nicht) erhalten
-> (nicht erhalten): Kein Einschreiben, kein Nachweis des Eingangs bei mir! Natürlich hat Person S die Briefe bekommen.

Bis 03.2017 keine weiteren Briefe! Also wirklich keine.

04.2017 Zusammenzug mit Freundin die bis dato Rundfunkbeitrag in IHRER Wohnung gezahlt hat.
04.2017 Person S erhält Brief wie damals, Rundfunkbeitrag von allen für alle, blabla. Person S gibt an, dass es in der Wohnung bereits jemand gibt der zahlt und gibt Ihre Beitragsnummer an. (nachdem seine Freundin online der GEZ gemeldet hat, das Sie jetzt in einer neuen Wohnung wohnt und dort zahlen möchte/wird)

Das ist jetzt ca. 2 Wochen her, das beide ed so gemeldet haben. Bis jetzt kam nichts mehr.

So... Person S zahlt jetzt nichts, weil Sie den Beitrag umgemeldet hat (IHRE alte zu UNSERER neuen Wohnung).

Was droht Person S jetzt für die letzten 4 Jahre? Naiv gefragt:

- fällt das auf, nachdem nie mehr wie 2 Briefe kamen und nie gezahlt wurde?
- haben die rechtlich überhaupt eine Chance, wenn nie ein Einschreiben/Inkasso/Anwaltsschreiben einging (an alter Adresse)?

Danke und viele Grüße

Edit Uwe:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2017, 19:38 von Uwe«

G
  • Beiträge: 47
Re: Rückwirkende Zahlung
#1: 29. April 2017, 08:34
Hallo,

kurze Antwort: nach derzeitiger Rechtsprechung leider ja. Die Ansprüche aus dem Jahr 2013 könnten jedoch verjährt sein, wobei dieses Thema noch spannend werden wird.

Aus deinen Meldedaten geht leicht erkennbar hervor, das von 3/13 bis 3/17 jemand an Adresse x gemeldet war. Dann wird der eigene Haushalt unterstellt, solange du niemanden benennen kannst, der für diesen Zeitraum bereits bezahlt hat. Das zu tun, dürfte jedoch auch rückwirkend klappen.

Mit der Berufung auf nicht erhaltene Bescheide lässt sich in der Praxis sichtlich Zeit gewinnen, aber im Zweifel stellen die halt am Ende nochmal einen aus für den nicht verjährten Zeitraum.

Am Ende gibt's nur: zahlen, klagen/verlieren/Haft riskieren, tricksen


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  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.239
Re: Rückwirkende Zahlung
#2: 29. April 2017, 11:52
[...]
Haft riskieren
[...]

Inhaftiert wegen nicht gezahlten Rundfunkbeiträgen wird nicht: HAFT wird es nur (eventuell) geben wenn man der Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt!

Bitte diese Dinge nicht durcheinanderwirbeln - damit werden nur Ängste geschürt.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
  • Beiträge: 47
Re: Rückwirkende Zahlung
#3: 29. April 2017, 12:05
Hallo Kurt,

du hast formal natürlich völlig Recht. In diesem Sinne ist die Geldforderung der Rundfunkanstalten jeder sonstigen zivilrechtlichen Forderung gleichgestellt. Auch ein privater Gläubiger kann den Erlass eines Haftbefehls beantragen, wenn er eine titulierte Forderung gegen einen Schuldner hat und dieser die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert. Wie antwortete der T-800 einst in Terminator 2 so schön auf die Frage "bist du sicher?" - "ich würde das tun". ;)

Meine etwas verkürzte Darstellung bezog sich denn auch eher auf die Vorgehensweise "Verweigerung bis zum Schluss".

Davon abgesehen ist die öffentliche Wirkung für die Rundfunkanstalten derart negativ, dass eine Haft in den seltensten Fällen passieren wird.


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