http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2017/Offener_Briefwechsel.html - 7. Schreiben H. Eicher, 19.04.2017Wenn Sie also danach fragen, ob wir akzeptieren, dass Sie sich der gesetzlichen Beitragspflicht kraft eigener Entscheidung einfach entziehen, ist die klare Antwort: Nein! Wenn jeder in unserer Gesellschaft entscheiden könnte, sich über Gesetze und Rechtsprechung einfach hinwegzusetzen, wäre dies das Ende eines geordneten Zusammenlebens. Es ist und bleibt natürlich Ihre Sache, einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen oder nicht. Es treffen Sie dann allerdings auch eventuelle Konsequenzen dieser Entscheidung. Die Verantwortung dafür tragen Sie – nicht wir
Selbstverständlich hat Herr Eicher da Recht. Wer bei der Zwangsvollstreckung das Vermögensverzeichnis nicht abgibt, muss damit rechnen,
auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe eines solchen in
Erzwingungshaft genommen zu werden (§
802g ZPO). Es fragt sich allerdings, wozu das heute noch notwendig ist - gibt es doch mittlerweile einige andere Wege und Möglichkeiten für Vollstreckungsbeamt/innen, an die begehrten Daten zu gelangen...! (§
802l, Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers). Der ÖR trägt also schon insofern durchaus Verantwortung.
Was allerdings schlägt ein Herr Eicher vor, wenn die Bevölkerung zu großen Teilen das Gesetz an sich ablehnt?
Was wenn die gesetzliche Grundlage nicht tragfähig ist, weil es verfassungsrechtlichen oder EU-rechtlichen Anforderungen nicht standhält? Ich denke, es ist wahrscheinlich, dass das BVG Gesetzesänderungen einfordern wird.
Ich würde gerne folgendes verstehen: Was ist das für eine Regel? Irgendwer machte irgendein Gesetz – und alle müssen dieses einhalten, auch wenn es handwerklich schlecht gemacht wäre, schlicht elitäre Interessen bediente oder mit Tricks und Kniffs durch ein Parlament gepeitscht würde??? Wo steht geschrieben, dass eine Bevölkerung sich auch gegen ausbeuterische Gesetze nicht wehren dürfte?
Welche legitimen und bezahlbaren
* Mittel stünden Ihrer Meinung nach, Herr Eicher, uns denn zur Verfügung für einen demokratischen Widerstand? Ich bitte ernstgemeint um Erklärung.
*"Gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen... durch alle Instanzen" (Zitat Eicher, Briefwechsel Baumert) ist leider nicht für alle bezahlbar.
Ich erinnere mich:
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht
(B. Brecht)
Ich würde mir folgendes wünschen:
Bis zur höchstgerichtlichen Klärung der Angelegenheit verzichtet der ÖR insgesamt auf die Vollstreckung bei solchen Beitragsschuldner/innen, die aufgrund von Nichtnutzung oder wegen beengter Einkommensverhältnisse die Zahlung verweigern. Der ÖR stelle sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung, indem er um des Friedens Willen bis zur Klärung der Angelegenheit die gegnerischen Argumente ernstnimmt. Zumal der RBStV sich eben nicht vollständig an die Empfehlungen des Kirchhof-Gutachtens gehalten hatte, betroffene Bevölkerungsteile von der Beitragspflicht auszunehmen.
Wer trotz verfassungsrechtlicher Unklarheiten mit harten Bandagen (Vollstreckung bis Beugehaft!) kämpft, schürt den Konflikt und vermittelt nicht den Eindruck, Interesse an einer friedlichen Lösung zu haben.
Im Gegenteil:
dieses Thema kann ganz schön aus dem Ruder laufen, indem dadurch bedenkliche politische Kräfte unterstützt werden, die ich persönlich lieber nicht aktiviert sähe... Manch Geist sollte besser gut verkorkt in seiner Flasche belassen werden.
Solche Geister muss man – auch indirekt – nicht unterstützen!Ich möchte, dass der ÖR Verantwortung übernimmt. Oder ist es eben doch das Trickreiche an diesem Gesetz RBStV, solange wissentlich möglichst viel Geld aus der Bevölkerung herauszuholen, bis es nicht mehr geht... d. h. bis das BVG oder sonst wer einen Riegel vorschiebt? So was kann lange dauern, bis dahin hat man ein paar Jahre überlebt...?
Und wir hier haben ein paar Jahre unserer Lebenszeit mit diesem Quatsch vergeudet... Danke ÖR und sonstigen Verantwortlichen! Tun wir es um der Demokratie Willen, nehmen wir unsere demokratischen Rechte wahr!
Und noch eine persönliche Anmerkung: Ich habe ein Zeitlang bei einem Privaten Rundfunk gearbeitet und meine, mir tatsächlich in etwa vorstellen zu können, welche Leistungen die Mitarbeitenden des ÖR täglich engagiert vollbringen. Auch wenn ich diese anerkenne, behalte ich mir das Recht vor, auf Fernsehen zu verzichten – leider kann ich mir ein Zeitungsabonnement nicht mehr leisten, weil ich Rundfunkbeiträge zu zahlen habe. Gutverdienenden Einflussträger/innen in unserer Gesellschaft sind solche Lebensverhältnisse fremd. Sie können sich solche finanziellen Einschränkungen leider nicht vorstellen. Es sind dieselben Bevölkerungsschichten, die zunehmende Arbeitsdichte, Niedriglöhne, Hartz-IV und Rentenabsenkungen u. ä. (EU-weit!) durchsetzen… mit allen bekannten Folgen. Die Grundrechte (hier: freie Information aus frei zugänglichen Quellen) gelten aber für alle, auch für Menschen mit geringerem Einkommen.