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Autor Thema: Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich  (Gelesen 56261 mal)

n
  • Beiträge: 1.452
Zitat
Frage hierzu: Ist der Widerspruchsbescheid schon ein Akt hoheitlicher Gewalt?
Meiner Meinung nach ja.
(eventuell gleichzeitig Klage einreichen, zurückziehen kostet maximal 35Eur vielleicht auch nix, wenn es rechzeitig gemacht wird)

Achtung Frist: die Verfassungsbeschwerde muss mit Begründung innerhalb von einem Monat beim BVerfG eingegangen sein!

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
Voraussetzungen und Verfahren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144409.html#msg144409
Beispiel, aber nicht von der Professionalität abschrecken lassen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg146458.html#msg146458

Merkblatt vom BVerfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.html

User Adelines Freundin weiss auch wie es geht und Sie hat wahrscheinlich nicht ein so super strukturiertes Dokument abgeschickt wie im Link oben.
Aber vielleicht sagt sie nochmal was dazu.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

P
  • Beiträge: 3.997
So betrachtet ist bereits der erste Bescheid ein Akt von versuchter "hoheitlicher" öffentlicher Gewalt. Ein Widerspruch ist zwar möglich, bringt aber beim Rügen von Grundrechtsverletzungen keine Abhilfe. Das Widerspruchsverfahren ist sicherlich auch gar nicht dazu gedacht, Grundrechtsverletzungen zu rügen. Für Grundrechtsverletzungen steht das Widerspruchsverfahren somit nicht offen. Es ist damit keine Abhilfe möglich. Es trotzdem zu versuchen, kostet Zeit, Nerven und Geld. Zudem überlastet es die Stelle -LRA-, welche die Grundrechtsverletzung nicht erkennen kann, darf oder will. Und erst im nächsten Schritt überlastet es die Verwaltungsgerichte.

In einigen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren zudem nur optional.
Es wäre dazu jetzt zu überlegen ob nicht bereits mit dem ersten Bescheid eine auf Postkartengröße begründete Verfassungsbeschwerde zur Prüfung der Norm eingereicht wird.

Zusätzlich würde eine Zurückweisung mit hilfsweisen Widerspruch eingelegt bzw. in Bundesländern ohne Widerspruchsverfahren hilfsweise Klage erhoben. Dieser Schritt wäre notwendig, sofern nicht klar ist, dass der Vorgang anschließend erfolgreich verläuft.

Vor diesem Vorgehen muss/sollte die tatsächliche Möglichkeit geprüft werden, damit das Bundesverfassungsgericht diesen Vorgang nicht mittels Kostennote zu Lasten des Bürgers abwürgt oder versucht zu erklären, dass er den Instanzenweg gehen soll.


Und weil es verschiedene Grundrechtsverletzungen gibt sollte es verschiedene Muster der Postkarten geben. Aus der Streitschrift -bekannt im Forum- können einzelne sehr kurze Begründungen abgeleitet werden. Jede einzelne würde wohl reichen. Verstärkt vielleicht, wenn zusätzlich Bezug zu bereits anhängigen Leitverfahren genommen wird. Sollte die Begründung doch länger ausfallen dann gibt es auch etwas größere Postkarten. Es muss jedoch eine Flyer-taugliche Größe sein.

Sofern alle Punkte geprüft sind, können Muster der Karten und Handlungsanleitung in Massenumlauf gebracht werden. Die meisten Bürger fragen ja nur: "Wie komme ich da raus?" ;-)
und interessieren sich nicht wirklich für die Komplexität des Ganzen. Es muss daher für die Massenbewegung leicht, verständlich (wenige Schritte und Worte -> Postkarte) durchführbar und weitersagbar sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 00:27 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
@Adeline
Ja, das ist möglich, noch vor in Anspruchnahme des VG. [...]

Danke für den Versuch und dass damit auch gezeigt werden wird, dass es möglich sein sollte.

Könnte der Vorgang zur Vollständigkeit bitte noch mit einem vollkommen anonymisierten Schreiben dokumentiert werden?


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  • Beiträge: 173
@noGEZ99,
User Adelines Freundin weiss auch wie es geht und Sie hat wahrscheinlich nicht ein so super strukturiertes Dokument abgeschickt wie im Link oben.
Aber vielleicht sagt sie nochmal was dazu.

Danke. Das ist also die Rückmeldung auf meine persönliche Mitteilung vom 24.6. Juni an dich.
Nicht so super strukturiert, dass es als Textbaustein für alle passt? Für das BverfG war es strukturiert genug.

Was Person L geschrieben hat, geht alles aus meinen Beiträgen im Forum in diesem Thread hervor.
« Antwort #7 am: 10. Mai 2017, 20:13 »
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg147034.html#msg147034
« Antwort #9 am: 11. Mai 2017, 09:04 »
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg147052.html#msg147052

Danke @ Profät Di Abolo, lieber gallischer „selbstgelernter“ Steinmetz. Die Antwort tat mir und der Person L  gut.
Widerspruchsbescheid u.ä. hatte die Person L beigelegt. Daraus war auch ersichtlich,  dass das Verfahren beim VG noch gar nicht abgeschlossen war.
« Antwort #17 am: 08. Juni 2017, 15:05 »
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148725.html#msg148725

@PersonX  Schwer zu glauben, dass es so einfach sein kann?

Was ich @noGEZ99 geschrieben habe, noch einmal für alle.

Was Person L geschrieben hat, geht alles aus meinen Beiträgen im Forum hervor. Der Rechtsweg ist erschöpft, weil alle bisherigen Urteile eine Verletzung der Grundrechte des Klägers leugnen. Deshalb gibt es keine andere Möglichkeit, „die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.“
vgl. Merkblatt Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.html


Auf dieser Grundlage hat Person L  kurz ausgeführt, worin sie sich persönlich in ihren Grundrechten verletzt sieht.

Sie hält nichts von Textbausteinen. Die bisherigen Urteile und Rechtfertigungen bestehen nur aus Textbausteinen, ohne auf den speziellen Menschen und seine Anliegen einzugehen. Der Mensch kommt darin nicht vor, und der Verfasser ist auch nicht als Mensch erkennbar.

Person L wendet sich als Mensch, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, hilfesuchend an die Menschen des BVerfG. Sie möchte als Mensch wahrgenommen werden. Das ist ihr anscheinend gelungen.
(Eine Institution kann sie nicht als Mensch wahrnehmen. Das können nur die Menschen in den Institutionen.)

Wenn alle dasselbe formulieren, sind das auch Textbausteine, hinter denen der Mensch nicht erkennbar ist.

Person L hat die Vision:
Bis zur Behandlung der Beschwerden sollen es 100 Beschwerden sein. Alle zum gleichen Thema, aber alle von Individuen in ihrer persönlichen Betroffenheit verfasst.


Edit "DumbTV":
Links auf die genannten Beiträge ergänzt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juni 2017, 00:31 von Bürger«
Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

P
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Zitat
@PersonX   Schwer zu glauben, dass es so einfach sein kann?
Nein es ist nicht der Glaube, welcher fehlen könnte zu denken, dass es so einfach sei.


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Danke Adeline!


Und hier noch ein paar Querverweise zum Thema:

Musteraufbau Verfassungsbeschwerde
http://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/musteraufbau-verfassungsbeschwerde/

http://www.grundrechtsverletzung.de/muster/         

Merkblatt Bundesverfassungsgericht
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.html

"Sprungklage" gegen "Vollstreckungsanordnung" § 3 VwVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19984.msg142569.html#msg142569

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg146458.html#msg146458
   -Inhaltsverzeichnis VB fanatic
    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
   - Inhaltsverzeichnis VB Profät Diabolo +
   - Die Massenverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht : Versuche der Revision von Rechtsnormen durch Bürgerinitiativen Schreier, Christian


BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html


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  • Beiträge: 226
Bis zur Behandlung der Beschwerden sollen es 100 Beschwerden sein.

Person P hat heute einen frischen Widerspruchsbescheid bekommen, vorbildlich zugestellt per Einschreiben mit Rückschein für 6,10 €.  >:D

Inhaltlich wird überhaupt nicht auch nur ansatzweise auf eines der vorgetragenen Argumente eingegangen, aber reichlich selbstsicher nach einer Auflistung diverser Urteile der Schluss gezogen:
Zitat
Vor diesem Hintergrund hätte auch eine etwaige Klage keinerlei Aussicht auf Erfolg.

P würde daher gerne eine Verfassungsbeschwerde zu den 100 beitragen, ist aber kein Jurist und hat auch nicht die Zeit, eine "Maxiversion" zu schreiben. Gibt es einen Mitstreiter/in in München & Umgebung, der da Erfahrungen hat und bereit wäre, sich evtl. mit P zu treffen oder auszutauschen?



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f

faust

... eine Klage ist aber unter diesen Umständen wohl die einfachere/stressfreie Lösung (... oder hat Person P das alles schon mal "durch" ?):

Für den (formlosen) Klageantrag (eine A4 - Seite) hat Person P 4 Wochen Zeit.
Dann vergehen ~2 Wochen, bis sie ein Aktenzeichen bekommt.
Und in diesem Schreiben wird P dann aufgefordert  :police:, sich binnen einer Frist (i.d. Regel 8 Wochen) ausführlich zu äußern.

Da ist schon - mindestens - Anfang Oktober, und es ist noch nix passiert.

Eine Verhandlung in 2017 kann Person P praktisch vergessen - ja und dann sind schon Silvester und die Stadtmauern von Karlsruhe in Sicht !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 21:00 von Bürger«

  • Beiträge: 226
Hm, danke @faust für diese Antwort. Person P wird  in den nächsten Tagen mal über über die Strategie nachdenken.

Eben noch einen witzigen Textbaustein-Unfall im Widerspruchsbescheid entdeckt:
Zitat
Zudem betrifft der Beschluss lediglich einen Einzelfall aus Baden-Württemberg; Rechtsfolgen für Vollstreckungsverfahren in anderen Bundesländern können daraus unmittelbar nicht abgeleitet werden. Daher bitten wir Sie, sich nicht von der Entscheidung des Landgerichts Tübingen beirren zu lassen und die Vollstreckung aller noch offenen Fälle wie bisher durchzuführen. Vielen Dank.
Schreibt der BR-Zwangsservice an einen "Beitragskunden"... ;D

auch witzig:
Zitat
Als Vorzugslast finanziert der Beitrag bestimmte Angebote, die dem Beitragszahler zu Gute kommen. Demgegenüber wird die Zwecksteuer für bestimmte Aufgaben des Abgabengläubigers erhoben, die für den Steuerpflichtigen aber keinen unmittelbaren Vorzug begründen.

Bananenrepublikanischer Saftladen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 20:59 von Bürger«

  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
@ Faust
Für den (formlosen) Klageantrag (eine A4 - Seite) hat Person P 4 Wochen Zeit.
Dann vergehen ~2 Wochen, bis sie ein Aktenzeichen bekommt.
Und in diesem Schreiben wird P dann aufgefordert  :police:, sich binnen einer Frist (i.d. Regel 8 Wochen) ausführlich zu äußern.

mit dein Timing stimmt es nicht so wie Du es vielleicht gerne hättest. Insgesamt für Klage und Begründung hat man nur 1 Monat -  siehe hierzu III 1. Beschwerdefrist im Merkblatt welches Du runter laden kannst von http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/merkblatt.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 21:00 von Bürger«
A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

a
  • Beiträge: 178
mit dein Timing stimmt es nicht so wie Du es vielleicht gerne hättest. Insgesamt für Klage und Begründung hat man nur 1 Monat

Ich glaube, @faust meint eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Da kann man die 8 Wochen auch noch (auf Antrag) verlängern.

Wenn die ausführliche Begründung erstmal abgegeben ist, kann man immer noch einzelne Gründe nachlegen und so das Verfahren strecken. Bis dahin hat das BVerfG hoffentlich ein Urteil gesprochen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 21:01 von Bürger«

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  • Beiträge: 3.997
Es reicht vor dem VG unter Umständen auch ein ganz einfacher Klagetext. Der Antrag darf auch ohne Anlagen sein und dann warten bis nach vielleicht 2 Jahren die wiederholte Aufforderung kommt die Bescheide und Begründung einzureichen Frist dann ca. 4 Wochen bis 2 Monate mit der Aussage, dass - falls keine Unterlagen kommen - davon ausgegangen wird, dass das Rechtsschutzinteresse entfallen ist und es somit zu einer Einstellung kommen kann, wenn dann nicht geliefert wird. Natürlich sollte jeder Brief vom Richter auf etwaige Ausschlussfristen geprüft werden.


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n
  • Beiträge: 1.452
@ PersonX
ist mit VG das BVerfG oder das Verwaltungsgericht gemeint? (Beim Verwaltungsgericht geht das doch viel schneller als 2 Jahre, die wollen doch jetzt noch alles durchprügeln, bevor das BVerfG urteilt.)


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c
  • Beiträge: 1.025
ist mit VG das BVerfG oder das Verwaltungsgericht gemeint? ...

Gemeinhin wird Verwaltungsgericht mit "VG" abgekürzt. Die Abk. für Bundesverfassungsgericht ist "BVerfG" (und nicht BVG..., weil dies eher Berliner Verkehrsbetriebe  ;) )


Eine Person K hat mir folgendes für's Forum zugespielt. Ich weiß nicht, ob diese Urteile/Beschlüsse schon diskutiert wurden, und stelle es deshalb einfach mal ein:

Zitat
... habe in den neuesten BVerfGE nachgesehen, was dort zur "Rechtswegerschöpfung" zu finden ist. Und - interessant - das scheint auch für das BVerfG kein absolutes Dogma zu sein. Ich zitiere (BVerfGE 138, 261 Rn. 23):

Zitat
Das BVerfG hat die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte aber ausnahmsweise verneint, wenn sie nicht zumutbar ist, weil dies offensichtlich sinnlos und aussichtslos wäre. Dies kann der Fall sein, wenn der Misserfolg eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens von vornherein feststeht, weil die Norm der Verwaltung keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum einräumt (vgl. BVerfGE 123, 148 >172<).

Und jetzt kommt der möglicherweise für mich entscheidende Satz:

Zitat
Wirft ein Sachverhalt allein spezifisch verfassungsrechtliche Fragen auf, die das BVerfG zu beantworten hat, ohne dass von einer vorausgegangenen fachgerichtlichen Prüfung verbesserte Entscheidungsgrundlagen zu erwarten wären, ist die vorherige Nutzung fachgerichtlicher Rechtsschutzmöglichkeiten (auch im Hinblick auf einen in zeitlicher und tatsächlicher Hinsicht effektiven Rechtsschutz) nicht zumutbar.

Ein Problem scheint sich damit aufzulösen - aber es treiben sich auf dem Weg nach "Erfolgreich in Karlsruhe" noch jede Menge anderer Fragen herum... z.B. für mich diese: "Bin ich durch mein Urteil gegenwärtig und unmittelbar beschwert"?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2017, 23:57 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 7.255
Da kann sich nun jeder rundfunknichtnutzende Bürger in dieser spezifischen Rundfunkbeitragssache jeglichen Instanzenweg sparen und gleich eine Verfassungsbeschwerde aufsetzen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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