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Autor Thema: GEZ-Boykott YouTube: Unser Grundrecht der Informationsfreiheit Art.5 (1) GG ...  (Gelesen 6022 mal)

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  • Moderator
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Link zum Video: https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw [Video ~15 min.]

Nach dem Treffen von Sieglinde, Kathrin, Mandy und Tetyana kam es zu einem weiteren Treffen mit Tetyana und weiteren Rundfunkbeitragsgegnern, die ihre Beweggründe für den Protest darlegen.

Sprungcodes:

Tetyana Rusina
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=30

Reinhard Dowe 2:47
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=167

Don Latymer 5:11
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=311

Berthold 6:39
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=399

Peter 7:22
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=442

Marcel 11:03
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=663

Elisa 12:00
https://youtu.be/jXN7cSTR2Aw?t=720


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L

Leo

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In dem Video finde ich die Aussage von Peter ganz interessant.

"Der Gerichtsvollzieher sorgt für die operative Umsetzung eines richterlichen Urteils. [...] Nicht so bei der GEZ. Dort wird die richterliche Entscheidung einfach umgangen, indem die LRA sich selbst zur Behörde erhebt und einen Vollstreckungsbescheid erlässt. [...]

§ 317 ZPO [Vollständige] Ausfertigungen werden nur auf Antrag erstellt. [...] Verlangt unter allen Umständen die vollständige Ausfertigung. Und die ist nicht zu liefern. Und damit wird der Betrug offenkundig."


Interessant ist diesbezüglich allerdings dieses:

LG Rottweil Beschluß vom 27.2.2017, 1 T 9/17
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22375.msg143066.html#msg143066

Zitat
In dem besonderen Fall einer Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge ersetzt das Vollstreckungsersuchen den Schuldtitel.

Siehe allerdings auch den Einwand von PersonX im gleichen Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22375.msg144116.html#msg144116

Wer hat denn da Recht, Peter oder das LG Rottweil?


*******

Und wie ist das im Märchenland? Dort gelten ähnliche Gesetze wie hier bei uns. Schneewittchen hat im Auftrag der bösen Königin ("Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist die glaubwürdigste im Land?") Post bekommen. Diese Post wurde vom Märchenland-GV zugestellt.

Was könnte Schneewittchen jetzt tun?
  • Analog zu Peters Vorschlag beim Märchenland-GV per eingeschriebener Brieftaube eine vollständige Ausfertigung verlangen?
  • Das Schreiben zurückweisen mit dem Hinweis, dass zwischen Schneewittchen und der bösen Königin kein Rechtsverhältnis besteht? Vgl. dazu das möglicherweise auch im Märchenland gültige Thema
    EuGH zur Rundfunkgebühr in Tschechien
    http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19338.msg125503.html#msg125503
  • Das Schreiben zurückweisen mit dem Hinweis, dass die Märchenland-Rundfunkanstalt keine Behörde ist und keine Bescheide erstellen darf?
  • Das Schreiben zurückweisen mit dem Hinweis, dass die Märchenland-Rundfunkanstalt wohl kaum die Adresse "c/o Beitragsservice, Märchenstadt Kölle" besitzen kann?
  • Das Schreiben zurückweisen mit dem Hinweis, dass da nur "Der Intendant" steht und weder Name noch Unterschrift vorhanden sind?
Und wäre es eine gute Idee, wenn Schneewittchen für das Schreiben an den Märchenland-GV gleich einen der sieben Zwerge verpflichtet, der von Beruf Anwalt ist - oder kann sie das Schreiben auch alleine aufsetzen?

Ich könnte mir denken, dass Schneewittchen sich über die eine oder andere juristisch fundierte Antwort freuen würde. Vielleicht würde sie im Märchenland einen ähnlichen Weg beschreiten.


Ob dieses Thema hier im Thread stehen bleibt oder ggf. in einen eigenen Thread ausgelagert wird, möge bitte der Moderator entscheiden. 



Edit "Bürger":
Hier bitte keine Einzelfalldiskussionen, sondern bitte ausschließlich zum Video und dem Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
GEZ-Boykott YouTube: Unser Grundrecht der Informationsfreiheit Art.5 (1) GG ...
Eine Moderation dieses Beitrags bleibt vorbehalten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2017, 11:50 von Bürger«

 
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