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Autor Thema: Mehr säumige Zahler beim Rundfunkbeitrag: 4,87 Millionen Konten im Mahnverfahren  (Gelesen 3500 mal)

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Tagesspiegel, 23.03.2017

Mehr säumige Zahler beim Rundfunkbeitrag
4,87 Millionen Konten im Mahnverfahren

von Joachim Huber

Zitat
[..]
Tatsächlich befinden sich nach Angaben des Beitragsservice zum Stichtag 31. Dezember 2015 rund 4,87 Millionen oder 10,9 Prozent der Beitragskonten im Mahnverfahren. 2014 waren es noch 4,5 Millionen Konten. „Die Zahl der Mahnmaßnahmen des Jahres 2016 wird voraussichtlich wieder rückläufig sein und auf dem Niveau von 2014 liegen“, sagte Christian Greuel, Sprecher des Beitragssservice, dem Tagesspiegel. Die zwischenzeitliche Erhöhung sei unter anderem auf die große Zahl der neu angemeldeten Beitragskonten zurückzuführen.

Bei den Konten im Mahnverfahren handele es sich keineswegs um Personen, „die ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen wollen“, sagte Greuel. Oft werde nicht pünktlich zum fälligen Termin bezahlt. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/mehr-saeumige-zahler-beim-rundfunkbeitrag-4-87-millionen-konten-im-mahnverfahren/19563238.html

Anmerkung:

Interessanter als die Anzahl der Mahnmaßnahmen wäre die Anzahl der Beitragskonten, die mit mindestens einem Widerspruch behaftet sind. Zudem die Anzahl der Widersprüche mit nach 3 Monaten immer noch ausstehendem Widerspruchsbescheid.
Herr Huber, vielleicht könnten Sie da noch einmal nachhaken.

Auch der Fall von André, Julia und ihrem 8 Monate alten Sohn wird in dem Artikel angesprochen, ohne darauf näher einzugehen. Der Tagesspiegel berichtete darüber bisher meines Wissens nicht.


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motte

Das würde ja bedeuten, dass es mehr als 4,87 Millionen Beitragsverweigerer gibt, da nicht jeder Verweigerer ein Mahnverfahren an der Backe hat, oder?



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P
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Bitte bedenkt das Verwaltungs-Chaos beim Beitragsservice!
Es stimmt schon, daß nicht jede Mahnmaßnahme direkt auf eine Beitragsverweigerung schließen läßt.
Soweit ich informiert bin, wird schon die reine Zahlungsaufforderung als 1. Mahnstufe bezeichnet, auch wenn dann in vielen Fällen gezahlt wird.

Was allerdings die Behauptung angeht, daß die Zahlen bald wieder rückläufig werden, so halte ich das schlicht für unbegründetes Wunschdenken. Damit möchte man wieder den Leser beschwichtigen und die eigentlichen Zustände (sprich: die Nicht-Akzeptanz des Rundfunkbeitrags) verharmlosen.

Wie schon in der Anmerkung zum ersten Beitrag geschrieben: Es wäre viel interessanter, wie viele Bürger sich mit Widersprüchen gegen den Wahnsinn wehren, wie viele Widerspruchsbescheide seit mehr als 3 Monaten auf sich warten lassen und somit die wehrwillige Bevölkerung von weiteren rechtlichen Schritten abgehalten wird.
Auch die Anzahl der Klagen bzgl. des Rundfunkbeitrags wäre mal wirklich interessant. Der BS könnte hier problemlos Auskunft geben, da er darüber informiert sein müßte.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

S
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Nach einer Zwangsanmeldung und darauf folgenden Umzugsmeldung beim Beitragsservice ist es bei mir wieder ruhig geworden, es ist noch kein Bescheid eingetroffen.


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motte

„Die Zahl der Mahnmaßnahmen des Jahres 2016 wird voraussichtlich wieder rückläufig sein und auf dem Niveau von 2014 liegen“

Entweder Wunschdenken oder es ist tatsächlich so wie beschreiben.

Ich z.B. habe meinem vierten Bescheid widersprochen, das war Anfang Feb. 16 und seither nichts mehr von denen erhalten.

Vielleicht sieht man dererseits keinen Vorteil, möglichst viele mit Maßmaßnahmen zu versehen, weil das ja die Zahl noch oben treibt, was eine sinkende Akzeptanz des ÖR vermuten lassen würde und die Diskussion um Zusammenlegung der Sender bzw. Verkleinerung des ÖR-Appartes befeuern würde, also Futtertrog in Gefahr.

Statt dessen lässt man Leute wegsperren, um so Exempel zu statuieren.


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g
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Ein Freund hat seit seinen ersten(!) zwei Bescheiden im März und April 2015, welchen widersprochen wurde, keinerlei Post mehr vom BS erhalten. Also seit 2 Jahren nichts. Wäre nicht uninteressant zu wissen, wo der BS solche Fälle führt. Aber das ist ja wie immer geheim, nur unsere Meldedaten nicht.


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Möglichkeit A

Das kommt auf den jeweiligen Haufen und Frustfaktor des Bearbeiters an, je höher der Haufen desto tiefer liegen Frustfaktor erhöhende Schreiben. Kommen ausreichend schnell weniger Frust auslösende oben drauf verschwinden stärker frustrierende nach unten, eine klassische Vorzugsbehandlung von Bürgern, welche weniger zu erwartenden Widerstand verursachen. Das pendelt sich irgendwann ein. Also genau dann, wenn alle Bürger vorhersehbar den gleichen Aufwand verursachen werden.

Möglichkeit B
Es gibt noch keinen passenden Textbaustein für eine Frage im Widerspruch. Dabei kann es möglich sei, dass dieser zu entwickelnde Textbaustein die Endkontrolle in einem ersten Test Widerspruchsbescheid  nicht bestanden hat, weil trotzdem Klage erhoben wurde.

Möglichkeit C
technische Sperre* wurde vorsorglich aktiv geschalten


*Edit "Bürger":
Nähere Infos siehe Suchfunktion mit "technische Sperre".
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2017, 23:13 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist doch immer wieder schön zu lesen, wie Herr Greuel (sollte es diese Person mit diesem Namen wirklich geben) und der Tagesspiegel die Öffentlichkeit über den GEZ-BOYKOTT informieren und wir im Gespräch bleiben. Es scheint so als hätten wir Anhänger in den  gegnerischen Reihen, danke Herr Greuel (sollte es diesen Namen und diese Person wirklich geben) 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

Z
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Naja, so viele Schlußfolgerungen dürfen aus dem Zahlenmaterial nicht gezogen werden, denn bei den Mahnmaßnahmen sind auch solche Fälle dabei, wo es eine Doppelerfassung gibt (die bei Antwort geflissentlich ignoriert werden), wo von nicht (mehr) existenten Unternehmen Geld eingefordert wird (selbst schon erlebt, offenbar aus gekauften alten Adreßdaten), wo Briefe gar nicht zurückkommen, weil sie anderweitig entsorgt wurden.

Insofern aussagekräftig wären wirklich nur die Widerspruchsverfahren, ggf. aufgeschlüsselt in abgeschlossenen und offene.
Aber vielleicht beruft sich ja mal wieder jemand auf das Informationsfreiheitsgesetz, um diese Daten zu recherchieren.
Übrigens muß der Tagesspiegel eine erfolgreiche oder größere Rechtsabteilung haben, weil auf dieser Grundlage immer wieder Ergebnisse berichtet werden, daß das Verwaltungsgericht Berlin Behörden zur Auskunft verpflichtet hat.
Und das Ergebnis wäre immer ein Sieg für uns: Entweder wird von Seiten des RBB oder des Beitragsservice der Behördenstatus verneint, um überhaupt nicht berichtspflichtig zu sein, oder man bekommt endlich die Informationen, die wir haben wollen.


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