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Autor Thema: GEZ wegen Nötigung Anzeigen oder auf Unterlassung Klagen?  (Gelesen 5930 mal)

G
  • Beiträge: 10
Ich weiß nicht, ob ich das korrekt formuliere. Wenn nicht, löschen oder verschieben oder was auch immer.

Wir haben folgendes Prob... äh, ich meine, ich habe folgendes gehört:
In einem Haushalt lebt das Paar A&B. Person A zahlt schon lange Beträge an den Aussaugservice. Doch Person B bekommt ebenfalls ständig Rechnungen von der GEZ. Hat aber, weil mit Person A im Haushalt lebend, nie gezahlt. Alles ging seinen Gang. Es folgten zahllose Briefe an den Aussaugservice, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln würde. Doch wahrscheinlich bekam die GEZ die Briefe nie, denn sie bewirkten nicht das Geringste. Als hätte Person B niemals geschrieben, fuhr die GEZ unbeeindruckt fort. Der geneigte Leser kennt ja das Prozedere. Es kam sogar der Gerichtsvollzieher, welcher nach Prüfung den Fall aber an die GEZ wieder zurück gab. Das Paar A&B freute sich, denn es nahm an, die GEZ würde vielleicht auf das Schreiben des Gerichtsvollziehers reagieren. Doch das wahr wohl etwas zu optimistisch.  Das war vor über
einem Jahr. Der Aussaugservice schreibt weiter Drohbriefe...

Briefe haben nichts gebracht.
Der Gerichtsvollzieher hat nichts gebracht.
Jetzt hat sich das Paar überlegt, die GEZ wegen Nötigung anzuzeigen oder auf Unterlassung zu klagen. Was meint Ihr?


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V
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  • Beiträge: 5.038
Bevor gegen die zu Recht empfundene Nötigung vorgegangen wird, sollte die Person B ein persönliches Telefon-Gespräch mit der Führungsebene des "Gefängnis-Rundfunks" suchen und wie es sich gehört Druck machen. Die Person B sollte sich nicht abwimmeln lassen. Starke Nerven haben die Personen A&B bereits bewiesen. Die Justiz tut diese Art der Nötigung als ein „Versehen“ ab.

Es wäre schön zu erfahren, wie der Fall ausgegangen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. März 2017, 13:05 von Viktor7«

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Anzeige läuft.


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L
  • Beiträge: 352
Anzeige dürfte die wesentlich effizientere Maßnahme sein anstatt irgendwelcher persönlicher Telefon-Gespräche! Nur Schriftliches zählt!

Für die Anzeige sollte das Stichwort "Gebührenüberhebung" von Interesse sein, denn es gilt ja bekanntlich "eine Wohnung ein Beitrag". Unsere geschätzten Richter haben zwar bisher im Rundfunkbeitragsregime allerhand nahe der Rechtsbeugung zustande gebracht, aber bei der doppelten Forderung des Schutzgeldes für dieselbe Wohnung dürfte es bei allem erdenklichen Wohlwollen den Zwangsanstalten gegenüber wirklich schwer werden, keinen Rechtsverstoß festzustellen!

Die Suche nach "Gebührenüberhebung" im Forum mag den ein oder anderen hilfreichen Gedanken zutage fördern, z.B.
Festsetzungsbescheide für A+B, B erfüllt Befreiungstatbestand > wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13036.msg88391.html#msg88391


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Mai 2017, 23:47 von DumbTV«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Auf Grund der Erfahrungen mit Strafanzeigen bezüglich des ÖRR im Forum oder mit den Staatsanwaltschaften im Allgemeinen, wäre es schon ein Wunder, wenn sich die Staatsanwaltschaft ernsthaft mit dem Fall befassen würde. Der Versuch macht schlau.


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G
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Stimmt! Ich habe bis heute noch nicht das Geringste gehört. Ich denke allerdings, dass bereits die Polizei hier mit Untätigkeit glänzt, denn eigentlich, so stand es geschrieben im Formular der Online-Anzeige, würde ich Bescheid bekommen, welches Polizeirevier sich der Sache annehmen würde. Aber wahrscheinlich ist meine Anzeige schon im virtuellen Papierkorb. Man kann die kurzsichtigen Jungs leider nichtmal wegen Untätigkeit belangen, denn ich habe nicht den geringsten Beweis, dass ich die Anzeige getätigt habe. Es gab nichtmal eine Eingangsbestätigung.

Ich sollte jetzt wohl die GEZ auf Unterlassung verklagen.


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1
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moin-moin,

Der BS ist doch aber nicht rechtsfähig. Der BS kann selbst nicht klagen. Kann er denn überhaupt verklagt werden ?

Ich würde Strafantrag stellen bei deiner nächst gelegenen Staatsanwaltschaft; und zwar gegen den Hauptverantwortlichen der LRA.

Da sehe ich den größeren Erfolgt bei deinem Vorhaben.


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a
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Der BS kann weder selbst klagen, noch verklagt werden. Er kann wohl auch nicht vor Gericht geladen werden oder rechtsverbindliche Geschäfte betreiben. Deswegen drucken sie nach einigen Watschen vor Gericht jetzt brav, spätestens beim Bescheid, den Namen des entsprechenden TV Senders dazu.
Was der BS macht, er handelt einfach und alle machen mit. So muss am Schluss das Opfer klagen.
Obwohl zB eine Amtsanmaßung offenkundig ist und das in Rechtsverkehr bringen amtlicher Dokumente (Verwaltungsakt/ Bescheid), sehen die Staatsanwaltschaften, dessen Staatsanwälte der jeweiligen örtlichen Behörde unterstellt sind keinen Handlungsbedarf.
Obligatorisch sollte man trotzdem Strafantrag stellen.. steter Tropfen höhlt den Stein und versaut die Statistik.

Hat schon mal jemand einen Strafantrag bei einem Bundesstaatsanwalt eingereicht?


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Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

a
  • Beiträge: 148
Ein Strafantrag kostet nichts.


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K
  • Beiträge: 2.239
Der BS kann weder selbst klagen, noch verklagt werden. Er kann wohl auch nicht vor Gericht geladen werden oder rechtsverbindliche Geschäfte betreiben. Deswegen drucken sie nach einigen Watschen vor Gericht jetzt brav, spätestens beim Bescheid, den Namen des entsprechenden TV Senders dazu.
Was der BS macht, er handelt einfach und alle machen mit.
[...]

Hmmm...hat nicht der Hinkelsteinwerfer - Profät des Grauens - den BS vor einen seiner gallischen Streitwagen gespannt?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
  • Beiträge: 1.548
Person GEZ hat im ähnlichen Fall bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die LRA vertr. d. den Intendancer wegen Gebührenüberhebung gestellt, gegen die Ablehnung Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft. Die Antwort war, dass das doppelte Anfordern von Beiträgen wohl nur fahrlässig ist und nicht strafbar. Die stecken alle unter einer Decke. Dennoch schadet es sicher nicht, diese Anzeigen zu wiederholen, vielleicht wacht mal einer auf.


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c

cleverle2009

Stimmt! Ich habe bis heute noch nicht das Geringste gehört. Ich denke allerdings, dass bereits die Polizei hier mit Untätigkeit glänzt, denn eigentlich, so stand es geschrieben im Formular der Online-Anzeige, würde ich Bescheid bekommen, welches Polizeirevier sich der Sache annehmen würde.

Meine Empfehlung lautet:
stets mit einem Doppel des Schriftstückes zu der öffentlichen Stelle gehen und einen Eingangsstempel auf das Duplikat verlangen. Sollte das abgelehnt werden, noch mal hingehen und einen Zeugen mitnehmen. Ein Bekannter von mir macht das nun regelmäßig mit den Schreiben an den Amtsgerichtsdirektor. Das offene Schreiben wird an der Pforte vorgelegt und der Stermpel verlangt. Ein Zusatznutzen bei der Sache scheint zu sein, dass die unteren Dienstgrade dieses Schreiben auch lesen. >:D


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