Soweit ich es verstanden habe ist die als "Beitragszahler" seitens des BS gewählte Person Eigentümer der Immobilie, für die ein "Rundfunkbeitrag" gefordert wird. Diese Immobilie ist nicht vermietet. Demnach liegt der Fehler ggf. darin, sich in der Gemeinde mit Zweitwohnsitz anzumelden. Für nicht vermietete Immobilien wird kein sogn. Rundfunkbeitrag fällig. Man kann auch nicht (so einfach) gezwungen werden eine Immobilie zu vermieten. Wenn ich mich wegen eines Urlaubs in der Heide oder anderswo aufhalte, eine Bergwanderung etc. mache, melde ich ja auch keinen Zweitwohnsitz an, selbst wenn ich mich einige Wochen im Jahr an einem einzigen Ort aufhalte. Ich würde also das Haus als Anlageobjekt betrachten, welches leider, leider leer steht. Die Gründe für den Leerstand sind nicht von Belang, selbst dann nicht, wenn das Objekt möbliert sein sollte.
Ein Problem gibt es ggf., wenn man steuerliche Vorteile aus einer selbst genutzten Immobilie hat, die Nutzung aber de facto nicht gegeben ist, wenn man nicht gemeldet ist. Das sollte man mit einem Steuerberater klären, da der Steuervorteil vermutlich den sogn. Beitrag übersteigt und es sich dann u. U. verbietet sich abzumelden.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.