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Autor Thema: Bisheriger Klageweg eines Bekannten - Eine Übersicht mit allen Dokumenten  (Gelesen 6995 mal)

m

ms

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Hallo,

ich wollte mal einen Überblick über den bisherigen Kampf meines Bekannten gegen die GEZ bzw. gegen die Gerichtsbarkeit aufzeigen. Gestern bekam mein Bekannter vom Gericht bescheid, das sein Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung abgelehnt wird -> Kosten 52,50 € und das das Verfahren an einen Einzelrichter übergeben wird- trotz Widerspruch. Desweiteren ist die Begründung bzgl. der Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung so deprimierend, weil hier im Prinzip schon die Begründung für die zu erwartende Klageabweisung gegeben wurde. Eigentlich wollte imein Bekannter gestern alles hinschmeissen.
Aber eine Nacht drüber geschlafen...Also hier mal die Übersicht

Erster Festsetzungsbescheid 01.07.2016
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Erster_Festsetzungsbescheid_NDR_01_07_2016_schw2.pdf

Widerspruch gegen Festsetzungsbescheid 24.07.2016
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Widerspruch_Erster_Festsetzungsbescheid_24_07_16.pdf

Dann kam vom NDR ein Kuschelbrief mit der Frage ob imein Bekannter denn wirklich einen Widerspruchsbescheid brauche blabla
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Mitteilung_NDR_nach_ersten_Widerspruch_24_08_16.pdf

daraufhin dessen Antwort vom 13.09.2016
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Antwort_auf_Mitteilung_NDR_13_09_2016.pdf

da kam dann am selben Tag der zweite Festsetzungsbescheid (datiert am 02.09.16, also 11 Tage später)
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Zweiter_Festsetzungsbescheid_NDR_02_09_2016_schw.pdf

gegen den dieser dann wiederum am 15.09.2016 Widerspruch eingelegt hat. Ich bin sicher das die zwei Festsetzungsbescheide Taktik sind, mit der Hoffnung, dass mein Bekannter den 2. Festsetzungsbescheid nicht widerspricht, da er ja schon beim 1. Bescheid widersprochen hat.. Pustekuchen!
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Widerspruch_Zweiter_Festsetzungsbescheid_15_09_16.pdf

dann kam der lang ersehnte Widerspruchbescheid (zwecks Klage) vom NDR vom 23.11.2016
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Ablehnung_Widerspruch_NDR_23_11_16.pdf

dann seine Klage gegen diesen Bescheid
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Klage_gegen_Widerspruchsbescheid_18_12_16.pdf

Bestätigung Eingang der Klage mit vierwöchiger Fristsetzung zur Klagebegründung 22.12.2016
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Best%e4tigung_Gericht_KLageeingang_22_12_16.pdf

dann eine Mitteilung vom NDR, dass man mit einem Einzelrichter in schriftlicher Verhandlung einverstanden wäre am 30.12.2016
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/NDR_einverstanden_Einzelrichter_30_12_16_schw.pdf

am 15.01.2017 folgte seine Klagebegründung
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Klagebegr%fcndung_GEZ_15_01_17.pdf

am 30.01.2017 erhielt er ein Schreiben vom Gericht mit der Aufforderung mich hinsichtlich Einzelrichter und Antrag nach §80 Abs 5/6 zu äußern. Ich glaube, dass mit dem Aussetungsantrag war eine Fall um ihm später wie Eingangs erwähnt die 52,50 € aufzubürden..
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Gericht_Anfrage_Gruende_gegen_Uebertragung_auf_Einzelrichter_30_01_17_schw.pdf

hier dann am 06.02.2017 seine Antwort auf obiges Schreiben, wo er den Einzelrichter ablehnt und bzgl. Aussetzungsantrag darauf verweist, dass ich dies schon früher begründet wurde...
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Begruendung_Antrag_kein_Einzelrichter_kein_Vollzug_06_02_16.pdf

so und dann gestern am 15.02.2017 ein dicker fetter, gelber Brief mit mehreren Schreiben
1. Antrag auf vorläufiger Rechtsschutz wird abgelehnt - ellenlange Begründung. Im Prinzip schon ein Vorgreifen auf die zu erwartende Klageabweisung
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Antrag_auf_Gewaehrung_vorzeitiger_Rechtsschutz_wird_abgelehnt_zen_13_02_17.pdf

2. Kostenrechnung - 157,50 €  >:( Demokratiebeitrag ha, ha
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Kostenrechnungen_zen.pdf

3. Streitwert des Verfahrens
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Streitwert_des_Verfahrens_10_02_17.pdf

4. Das Verfahren wird einem Einzelrichter übertragen
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Einzelrichter_08_02_2017.pdf

Wie gesagt eigentlich wollte mein Bekannter schon aufgeben. Was könnte man den rein hypothetisch gegen diese Schreiben jetzt unternehmen?
Ansonsten kann ich nur sagen, dass mein Bekannter auch weiterklagen würde, wenn sich ein vernünftiger Anwalt finden würde. Er ist wohl rechtsschutzversichert...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man möge Person M berichtigen, aber in diesem fiktiven Fall wurde lediglich Streitwert und Einzelrichter festgelegt, gegen diese Beschlüsse muss nicht unbedingt etwas unternommen werden.
Person M könnte sich eine umfangreiche Ausarbeitung der Klagebegründung (50 bis 80 Seiten) vorstellen. Hierfür gibt es genügend Material im Forum. Es könnte von Vorteil sein, wenn bis zur mündlichen Verhandlung viele gesetzeswidrige Gründe schriftlich dem Gericht zugestellt oder übergeben werden. Auf diese Gründe kann bei der mündlichen Verhandlung eingegangen werden. Im Vorfeld können auch diverse Anträge auf Fristverlängerungen, Ruhestellung und/oder Aussetzung des Verfahrens von Vorteil sein. Man ist schließlich kein juristischer Profi und braucht etwas mehr Zeit zur Begründung und Klärung des Sachverhaltes.
Hinschmeissen gibts nicht...wer die Möglichkeit zur Klage hat, sollte sie auch nutzen!
Wenn nicht jetzt wann dann?
Jetzt ist die Zeit ist reif für den GEZ-BOYKOTT! 8)


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 In diesem fiktiven Fall wurde die Klage ja schon begründet. Ist es theoretisch möglich eine neue, erweiterte Klagebegründung ( 50 - 80 Seiten) jederzeit nachzureichen?


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@ms:
Meines Wissens kann man bis zun Ende der münlichen Verhandlung weiter neuen Sachvortrag einbringen.
Die Klageschrift schliesst man am besten mit den Satz ab: "Weiteren Sachvortrag behalte ich mir vor", aber auch ohne diesen Satz sollte das gehen.
Also bitte das Gericht mit den neuen Erkenntnissen konfrontieren.

(Was mich persönlich interessieren würde ist bei abgelehnter Ruhestellung/Aussetzung der Klage die Antwort auf auf die einfache Frage.
Wie werden Rechtnachteile für mich jetzt vermieden wenn das Bundesverfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag entscheidet?
Für mich ist die Ablehnung geleichbedeutend dass der Richter mir schaden will -> Befangenheitsantrag!)


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P
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Eine PersonX ist der Ansicht: Ja, eine Person A kann natürlich jederzeit weiteren Sachvortrag, wenn Sie es für notwendig hält, nachreichen.

Zum Beispiel immer dann, wenn neue Umstände bekannt werden.

Nur, wenn ein Richter eine Frist nach §87b [Fristsetzung; Präklusion]
https://dejure.org/gesetze/VwGO/87b.html

formuliert hat, dann braucht er das, wenn es nach der Frist eingeht nicht mehr unbedingt zu berücksichtigen.

Eine Person A könnte auch noch Stoff zur mündlichen Verhandlung mitbringen --> diese Verhandlung setzt ein Richter an, wenn er zur Ansicht gelangt, dass die Klage ausgeschrieben, also alle Fakten gewechselt sind. ---> Somit könnte stetiger Sachvortrag dazu führen, dass eine Verhandlung nicht terminiert wird.


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Zitat
... dass mein Bekannter auch weiterklagen würde ...

Aber auf jeden Fall! Die Klage zurückziehen kann man immer noch in der mündlichen Verhandlung, wenn man die 70Eur sparen will. Aber bis dahin hat man sehr sehr sehr viel über unser Rechssystem gelernt, das ist unbezahlbar!

Wenn der Bekannte weiterklagen will, muss allerdings schon jetzt alles in die Klageschrift rein, denn in der Berufung kann man keine neuen Sachvortrag mehr machen (nach meinem Wissen)


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In diesem fiktiven Fall wurde die Klage ja schon begründet. Ist es theoretisch möglich eine neue, erweiterte Klagebegründung ( 50 - 80 Seiten) jederzeit nachzureichen?

Den Hinweisen meiner Mitstreiter ist nichts mehr hinzuzufügen...mit einem Wort: JA
Hat eine mir bekannte Person M selbst ausprobiert, zumindest müsste mittlerweile seine Klageakte ziemlich dick sein  8)


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gut das mit den 50 - 80 Seiten wird gemacht - fiktiv natürlich.
Aussetzung des Verfahrens? Würde es dafür in diesem fiktiven Fall eine Begründung geben?


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Soweit mir bekannt ist, soll in einem fiktiven Fall Person M mit dem Gedanken spielen, in den nächsten Tagen seine Klageakte mit einem sehr ausführlich begründeten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens schmücken. 8)


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Zitat
Soweit mir bekannt ist, soll in einem fiktiven Fall Person M mit dem Gedanken spielen, in den nächsten Tagen seine Klageakte mit einem sehr ausführlich begründeten Antrag auf Aussetzung des Verfahrens schmücken.

Vielleicht könnte Person M mal darüber nachdenken mir in den nächsten Tagen eine PM oder einen Link zu einem bestimmten Thema hier im Forum zukommen zu lassen.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zitat

Wenn der Bekannte weiterklagen will, muss allerdings schon jetzt alles in die Klageschrift rein, denn in der Berufung kann man keine neuen Sachvortrag mehr machen (nach meinem Wissen)

In der Berufung, gleich 2. Stufe, kann man so viel ich weiss noch Schriftsätze einreichen

In der 3. Stufe, Revision, nicht mehr, wenn ich das richtig verstanden habe. ::)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m

ms

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Mein Bekannter hat gestern wieder Post vom Gericht / NDR bekommen. Der NDR beantragt, wie nicht anders zu erwarten war, die Abweisung seiner Klage.

http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/NDR_Antrag_auf_Klageabweisung.pdf

Mein Bekannter meint, dass er durch die Inspiration in diesem Forum gerade eine mehrseitige (> 30Seiten) erweiterte Klagebegründung in Vorbereitung hat und er sich freut damit die Damen und Herren an besagtem Gericht zu beglücken. Er meint, dass es mittlerweile richtig Spaß macht und er für seinen Demokratiebeitrag von über 150 € so viel wie möglich und vorallem so lange wie möglich aus dieser ersten Klagerunde herauskitzeln möchte.
Wenn das viele so machen könnte das die beteiligten Stellen ganz schön ins schwitzen bringen. Was ja auch der Sinn der Sache ist.

____
Edit "ChrisLPZ":
"Platzhalter" korrigiert


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b
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Hallo
X hat ebenfalls Klage eingereicht, allerdings nicht beim Oldenburger Gericht sondern Hannover, betrifft auch den NDR. Unter Punkt2 seiner Klage hat er die Aussetzung der Vollziehung nach §80Abs. 5 VwGO beantragt. Jetzt kam eine Nachricht vom Gericht, die ausführliche Klagebegründung innerhalb einer Woche einzureichen, da damit ein Eilantrag gestellt wurde. Seit wann ist das denn ein Eilantrag?? und wie kann verfahren werden?
bukh1


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Soweit ich es verstanden habe ist die als "Beitragszahler" seitens des BS gewählte Person Eigentümer der  Immobilie, für die ein "Rundfunkbeitrag" gefordert wird. Diese Immobilie ist nicht vermietet. Demnach liegt der Fehler ggf. darin, sich in der Gemeinde mit Zweitwohnsitz anzumelden. Für nicht vermietete Immobilien wird kein sogn. Rundfunkbeitrag fällig. Man kann auch nicht (so einfach) gezwungen werden eine Immobilie zu vermieten. Wenn ich mich wegen eines Urlaubs in der Heide oder anderswo aufhalte, eine Bergwanderung etc. mache, melde ich ja auch keinen Zweitwohnsitz an, selbst wenn ich mich einige Wochen im Jahr an einem einzigen Ort aufhalte. Ich würde also das Haus als Anlageobjekt betrachten, welches leider, leider leer steht. Die Gründe für den Leerstand sind nicht von Belang, selbst dann nicht, wenn das Objekt möbliert sein sollte.

Ein Problem gibt es ggf., wenn man steuerliche Vorteile aus einer selbst genutzten Immobilie hat, die Nutzung aber de facto nicht gegeben ist, wenn man nicht gemeldet ist. Das sollte man mit einem Steuerberater klären, da der Steuervorteil vermutlich den sogn. Beitrag übersteigt und es sich dann u. U. verbietet sich abzumelden.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Zitat
Unter Punkt2 seiner Klage hat er die Aussetzung der Vollziehung nach §80Abs. 5 VwGO beantragt. Jetzt kam eine Nachricht vom Gericht, die ausführliche Klagebegründung innerhalb einer Woche einzureichen, da damit ein Eilantrag gestellt wurde.

Das war meinem Bekannten auch nicht klar, dass das dann ein Eilantrag ist. Vielleicht könnte das hier jemand mal klarstellen? Er sollte dann auch innerhalb einer Woche den Antrag begründen. Er hat es allerdings so verstanden, weil er die Klagebegründung ja schein einegereicht hatte, dass er diesen "Eilantrag" begründen soll. Hat er auch dann getan. Der Antrag wurde abgelehnt und es wurden 52,50 € fällig. Ich hänge mal noch mal die zwei relevanten Schreiben rein. Hast Du auch so ein ähnliches Schreiben erhalten?
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Gericht_Anfrage_Gruende_gegen_Uebertragung_auf_Einzelrichter_30_01_17_schw.pdf
und dann der Kostenbescheid
http://www.gezshit.bplaced.net/gez_doku/Kostenrechnungen_zen.pdf



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