Person A hat zwei getrennt Probleme:
1) Zwangsvollstreckung
- Gibt es Bescheide zu den Forderungen ?
Ist ja gut moeglich dass die nicht angekommen sind, wenn Person A nicht an der gemeldeten Adresse gewohnt hat.
Dann ist das eine
ZV ohne bekanntgegeben Bescheide und damit nicht rechtmaessig.
2) Widerlegung der Vermutung dass A in der Wohnung gewohnt hat bei der Landesrundfunkanstalt / Beitragsservice
Hat A Dokumente die das beweisen (Rechnung Umzugsunternehmen, alter Mietvertrag, Nachbarn usw)?
Allgemein:
- Person A hat nur einen Monat Zeit! Sofort anfangen!
- Einlesen hier im Forum! Siehe auch "erste Schritte" und "Ablauf"
- Zustaendig ist allein die Landesrundfunkanstalt, der Beitragsservice ist offiziell ein rechtliches Nichts.
- Wichtige Briefe an den Beitragsservice immer per Einschreiben,
ich bevorzuge allerdings Fax mit Sendebericht (billiger, schneller und genauso rechtsicher)
- Alternativ in den Brief schreiben: "Bitte bestaetigen sie mir den Eingang diese Briefes"
- Die Faxnummern gibt es hier: (ohne Gewahr!)
Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7830.0Kontakte/ Adressen der zuständigen 9(!) Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.msg43596.html#msg43596