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  • Verhandlung VG Schwerin, Mi. 22.03.17, ab 9.30 Uhr: 22. März 2017

Autor Thema: Verhandlung VG Schwerin, Mi. 22.03.17, ab 9.30 Uhr  (Gelesen 4476 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung Verwaltungsgericht Schwerin

Mitwoch, 22.03.2017

13.30 Uhr


karlsruhe: Ergänzung vom 21.03.17

Es finden insgesamt 5 Verhandlungen statt:

9.30 Uhr

10.30 Uhr

12.00 Uhr

12.30 Uhr

13.30 Uhr


Wismarsche Str. 323 B

19055 Schwerin

Tel: 0385 - 54040

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht/@53.64739,11.40761,15z/data=!4m2!3m1!1s0x0:0x946a5fb106aa2c5d?sa=X&hl=de


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2017, 17:17 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

L
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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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War dann mal heute vor Ort.

Es finden insgesamt 5 Verhandlungen statt:

9.30 Uhr

10.30 Uhr

12.00 Uhr

12.30 Uhr

13.30 Uhr


in Saal 3, Eingang groß A

Bin vom Bahnhof zu Fuß gekommen und bin den Schildern nach
rechts gefolgt, diese führen aber zum Eingang groß B, tja.
Kein Ansprechpartner nur der Hinweis, gehe zu Eingang groß A.

Da ich dies im Gebäude gelesen habe, wusste ich in diesem Augenblick
natürlich nicht, dass ich in groß B bin.

Ok, also Schilder nicht beachten, sondern den Eingang direkt an der Straße
benutzen, rauf in den 2. Stock und links in den Saal 3.

Vom Bahnhof zieht sich der Weg sehr, aber man kann auch mit den Straßenbahnen
1 und 4 Richtung: Kliniken fahren bis zur Haltestelle: Lewenberg.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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Verhandlungen in Schwerin 1/

Hallo zusammen, bin noch unterwegs, auf dem Heimweg.
Habe schon mal die ersten Eindrücke formuliert, weitere werden folgen. :)

Heute fanden nur 4 Verhandlungen statt. Aber die hatten es in sich.

Bei der letzten, bei der ich als Beistand mit vorne dabei war, erreichten wir nach ca. 1 Stunde „Rechtsgespräch“ eine Unterbrechung der Verhandlung bis auf weiteres, da das Recht der „Akteneinsicht“ von dem Kläger in Anspruch genommen werden wird.

Zuerst war ja der Vorschlag von Richterseite, diese Akteneinsicht jetzt hier und gleich gestatten zu lassen. Da dies aber die letzte Verhandlung war, wir bei den 3 vorherigen schon dabei waren und keinen Kopf dafür mehr frei hatten, kam es zu einer anderen Regelung.

Die Akten werden zu einem Amtsgericht in der Nähe des Klägers geschickt, damit er nicht noch einmal dafür nach Schwerin anreisen muss. Das Amtsgericht vereinbart dann mit dem Kläger einen Termin für die Akteneinsicht. Danach hat der Kläger Zeit, seine gewonnenen Erkenntnisse in einem Schriftsatz festzuhalten und dem Verwaltungsgericht zukommen zu lassen. Danach kann die mündliche Verhandlung wieder fortgesetzt werden oder es geht nur noch schriftlich weiter.
Der Kläger meinte, dass er dies jetzt so noch nicht sagen kann und sich die Option offen hält, dies dann zu entscheiden ob nun mündlich oder schriftlich weiter.

Ja, wie bei dem damaligen „Schriftsatzrecht“, bei dem wir damals auch eine angemessene Zeit dafür bekomme haben, gibt es auch die Möglichkeit, bei Unklarheiten jedweder Art, sich mittels dem Recht auf Akteneinsicht einen weiteren Zeitspielraum zu verschaffen.

1. Verhandlung, 9.30 Uhr

Wir Mitstreiter waren überpünktlich, der Rechtsanwalt kam auch etwas vorher, der Richter kam verspätet, ein Vertreter des NDR erschien zur 1. Verhandlung nicht.

Der Richter war darüber irritiert, dass vom NDR niemand erschienen ist, kramte in seinen Unterlagen und überprüfte, ob er denn den NDR korrekt „eingeladen“ hat.

Es war bei der 1. Verhandlung nur der Rechtsanwalt der Klägerin da und gab zu, dass dies sein 1. Fall in der Thematik GEZ sei.

Es ging um Belange von vor dem 1.1.13 und ich dachte, nun kann ich mich entspannt zurücklehnen und nur zuhören.

Im Prinzip ging es darum, dass noch von 2012 Beträge ausstehen, da die Klägerin versäumt hatte beim Einzug bei ihrem Lebensgefährten ihre Geräte abzumelden.

Soweit so gut. Interessant war was sich dann zwischen dem Rechtsanwalt und dem Richter entwickelte.

Der Richter klärte den Rechtsanwalt darüber auf, was es überhaupt mit der Gebühr und ab
2013 mit dem Beitrag auf sich hat. Wir wurden durch einen langen Monolog des Richters mitinformiert.

(meine Anmerkung: es kam zu mehreren längeren Monologen des Einzelrichters und ich machte mir einige Notizen, die ich vorhatte in dem „Rechtsgespräch“ der letzten Verhandlung, bei der ich als Beistand mit nach vorne wollte, anzusprechen)

Dann kam der Punkt, als über eine Klagerücknahme gesprochen wurde.
Der Richter musste den Rechtsanwalt auch darüber erst einmal aufklären:
Gerichtsgebühr = 3 x eine pauschale Gebühr (Mindeststreitwert: 500 Euro)
Bei Klagerücknahme, die ja während der mündlichen Verhandlung auch möglich ist, Rückerstattung von 2 dieser Gerichtsgebühren.
(Der Rechtsanwalt war auch schon sicher Ü40 und es war doch wohl nicht seine erste Verhandlung? ::) :-\)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2017, 01:02 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

k
  • Beiträge: 28
Vielen Vielen Dank erst einmal an Karlsruhe die mich als Beistand bei der Verhandlung unterstützt hat. Dank Ihrer Erfahrungen aus mehreren Verfahren konnte sie mir viele wertvolle Hinweise  geben.
Bei meiner ersten Verhandlung saß ich ganz allein mit grummeln im Bauch vor dem Richter.
Allein die Anwesenheit eines Beistandes in einer Verhandlung gibt einen die Sicherheit die man benötigt um vielen gespannten Fallstricken vor Gericht zu entgehen. Vielleich lässt es sich in Zukunft so einrichten dass keiner mehr allein in Verhandlungen auftreten muss.
Karlsruhe hat ja schon einiges berichtet. Mein Eindruck bei den Verhandlungen war dass der Richter die kommenden Urteile aus Karlsruhe schon kennen würde.  Er hatte auch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge. So äußerte er sinngemäß: wem dieses Gesetz nicht gefalle, so kann er ja auswandern.  >:( >:(
Sehr Interessant war auch eine Aussage des Richters, dass allein in Rostock ca. 8000 Zwangsvollstreckungen bei der Stadtkasse anhängig sind. ( Einwohner   206 011   Stand 2015 )
Da ersteinmal die Akteneinsicht erfolgen soll, will ich auf das eigentliche Verfahren im Moment hier noch nicht genau eingehen. Auch in diesen Verfahren hatte der Richter schon so eine Ahnung wie das Urteil ausfallen würde.
Zahlen müssen alle ob früher oder später .


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2017, 12:13 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Bei so einer Aussage mit "auswandern" könnte eine passende Antwort sein: nein, das sei nicht die Lösung für das grundsätzliche Problem der rechtswidrigen Abgabe. Ebenso haben Auswanderungs- und Ausreisewellen in der  Vergangenheit nicht immer dazu geführt, dass sich der politische Zustand im Auswanderungs-/ Ausreiseland unmittelbar verbessert. Das Gegenteil war der Fall, weil immer weniger verstehende Personen sich als Gruppe dem Treiben einzelner entgegenstellen konnten. Warum sind Sie also der Ansicht, dass bereits jetzt über 11% der Haushalte auswandern bzw. ausreisen sollten? Die Ablehnung des Rundfunks in der aktuellen Form liegt noch deutlicher höher, jedoch beschreiten nicht alle Personen den Rechtsweg, aber jedes Jahr kommt eine neue Gruppe junger Personen neu dazu. Warum sollten junge Menschen auswandern, wenn das gesamtgesellschaftlich unerwünscht ist?


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s
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der ist ja dann auch befangen - oder?


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

P
  • Beiträge: 3.997
der ist ja dann auch befangen - oder?

Nein, aber wahrscheinlich im Denken beschränkt und dadurch in der Weitsicht beeinträchtigt. Deshalb muss solchen Aussagen wie "auswandern" oder auch "sie können ja klagen" immer der Spiegel der Auswirkungen vorgehalten werden, zudem sind die Beweggründe mit offenen Fragen zu prüfen.


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e
  • Beiträge: 811
Diese Aussage mit dem auswandern zeigt aber auch, wie mit dem Widerstand des Volkes umgegangen wird. Der ist auch so einem Richter völlig schnurz. Und darüberhinaus entspricht eine solche Argumentation nicht einem würdigen Richter. Der hat sich selbst disqualifiziert |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
So äußerte er sinngemäß: wem dieses Gesetz nicht gefalle, so kann er ja auswandern.
Zahlen müssen alle ob früher oder später .
Sollte dies ein Richter vor Zeugen wörtlich gesagt haben, würde ich sofort einen Befangenheitsantrag stellen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch.
Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde könnte in Betracht gezogen werden, da hier von einer ordnungswidrigen Ausführung einer mündlichen Verhandlung gesprochen werden kann, in der der Richter den Kläger einschüchtert und das Urteil vorweg nimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 03:59 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
So äußerte er sinngemäß: wem dieses Gesetz nicht gefalle, so kann er ja auswandern.
Zahlen müssen alle ob früher oder später .
Sollte dies ein Richter vor Zeugen wörtlich gesagt haben, würde ich sofort einen Befangenheitsantrag stellen

Bin auch ganz der Meinung. Wer in beleidigender Weise die Auswanderung vorschlägt und durch Angaben zu zukünftigen Ereignissen ( ! ! ! ) Zweifel an der Geistesgesundheit einbringt, müsste, m. M. nach, so gut wie es nur geht, gestoppt werden!


Beim Handelsblatt stand mal ein Vorschlag, was mit solchen "Richtern" gemacht werden könnte:
Wenn Richtern alles egal ist
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-der-trick-mit-der-befangenheitsruege/7398690-3.html

Zitat
Der Trick mit der Befangenheitsrüge

Er rät zu einer Befangenheitsrüge, zumindest dann, wenn der Rechtssuchende durch einen Richter anlässlich der mündlichen Verhandlung unangemessen angegangen wurde. Sixel: „Diese sollte unter Verweis eines hoffentlich im Zuhörerraum vorhandenen Publikums gestellt und sodann eine Protokollierung beantragt werden“.

Selbst wenn ein solcher Befangenheitsantrag abgelehnt werden sollte, ist dagegen laut Anwalt jedenfalls eine Beschwerde möglich, sodass ein Richter in diesem Fall dann „eingebremst“ werden kann.

Schade, zumindest dieser Schweriner "Richter" hat ja nun seine "Verhandlung" leider schon hinter sich.
Aber wenn mal wieder so ein Jura-Oberschlauer daherkommt, könnte so eine Befangenheitsrüge ja immer noch ausprobiert werden.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 19:10 von Bürger«

 
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