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Autor Thema: Freie Wählerschaft Flensburg geht in die Vollen!  (Gelesen 5739 mal)

s
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Freie Wählerschaft Flensburg geht in die Vollen!
Autor: 08. November 2016, 14:53
RESPEKT! - Freie Wählerschaft WIR aus Flensburg bringt in der Ratsversammlung am 10.11.2016
den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag auf den Tisch!


Zitat
Rundfunkbeiträge;
Antrag der WiF-Ratsfraktion

Antrag:
Nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) sind die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden. Die Stadt Flensburg verfügt über „besondere Organe“ der vollziehenden Gewalt gemäß Artikel 20 Absatz 2 GG. Erhalten diese Organe Kenntnis bereits von der Möglichkeit grundgesetzwidrigen Vorgehens, haben sie ihr Handeln umgehend zu prüfen und gegebenenfalls ganz einzustellen.

Die Stadt Flensburg droht ihren Bürgerinnen und Bürgern zwecks Eintreibung von Rundfunkbeiträgen für den Gläubiger NDR Maßnahmen der Vollstreckung an. Zwangsmaßnahmen für eine nicht verfassungskonforme Sache (siehe Begründung) sind aufgrund der Verletzung von Grundrechten nichtig, d. h. von Anfang an unwirksam, da sie Rechtsbefehlen des Grundgesetzes widersprechen.

Zur Wahrung des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz
2 GG) beschließt die Ratsversammlung daher:

1.) Die Stadt Flensburg stellt alle Vollstreckungsmaßnahmen ein, die mit den Rundfunkbeiträgen in Verbindung stehen.

2.) Die Stadt Flensburg stellt alle Beitrags-/Gebührenzahlungen an die Rundfunkanstalten ein.

3.) Die Stadt Flensburg bietet betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Folgenbeseitigung an.

4.) Die Ratsversammlung appelliert an die Landesregierung, den grundgesetzwidrigen, da Grundrechte verletzenden Rundfunk- und Rundfunkbeitragsstaatsvertrag umgehend aufzukündigen.

weiterlesen auf:
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok4KfyIfuCWtAWv4Qr1Qe-Ie1CYv8Sm5Sm4LeyGavEZs9Tn8Sr1Ni1MbyIar9Ur8Si3RgzGhuHcGJ/Beschlussvorlage_WiF_RV-126-2016.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 21:56 von Bürger«

K
  • Beiträge: 810
Hierzu soll es wohl auch einen Livestream geben, mit dem die Ratsversammlungen live gesendet werden.

Die Ratsversammlung behandelt ihre Angelegenheiten inhaltlich vertiefend in Ausschüssen. Am häufigsten tagen der Hauptausschuss und der Ausschuss für "Umwelt, Planung und Stadtentwicklung"(SUPA); 14-tägig im Wechsel am Dienstagnachmittag ab 16 Uhr. Ab September 2014 sollen die Ratsversammlungen auch online übertragen werden.("Stadtpolitik geht auf Sendung"; Flensburger Tageblatt, 17.09.2014)

Für den Livestream ist wohl folgende Internetseite vorgesehen:
http://www.flensburg.de/politik-verwaltung/ratsversammlung-live/

Diese Fraktion ist derzeit wohl eher klein und kann daher in der Ratsversammlung nichts ausrichten.


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K
  • Beiträge: 215
Diese Fraktion ist derzeit wohl eher klein und kann daher in der Ratsversammlung nichts ausrichten.

Das übermächtige Parteienkartell hat halt seine Agenten überall. Bis herunter in die Städte und Gemeinden findet man Nepotismus zum Machterhalt und zur Gängelung der Bürger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 21:26 von DumbTV«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Diese Fraktion ist derzeit wohl eher klein und kann daher in der Ratsversammlung nichts ausrichten.

Vielleicht noch nicht unmittelbar. Es ist ein Anfang.

Im Fall das es so eingebracht wird findet es genauso Eingang in die Akten und ist dokumentiert.

Es kann sich dann keiner der sonstig Beteiligten nach der Ratsversammlung von Flensburg  hinstellen und erklären er habe von nichts gewusst. Selbst dann nicht, wenn er nicht anwesend war.

Vielleicht muss so ein Vorgang in anderen Städten ebenso oder ähnlich erfolgen, damit eine Breitenwirkung einsetzt.

Die Frage, welche dazu offen steht, dürfen denn nur Fraktionen Anträge stellen?


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M
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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Für den Livestream ist wohl folgende Internetseite vorgesehen:
http://www.flensburg.de/politik-verwaltung/ratsversammlung-live/

Diese Fraktion ist derzeit wohl eher klein und kann daher in der Ratsversammlung nichts ausrichten.

@Knax
Danke für den Fund.

Die Sitzung wird am 10.11.2016 ab 16 Uhr im offenen Kanal Flensburg übertragen:
http://www.oksh.de/fl/sehen/livestream_flensburg_tv/stream.html

Oder alternativ aus der "Konserve" später im Youtube-Kanal der Verwaltung der Stadt Flensburg - vorbildhaft.
https://www.youtube.com/channel/UCrm4DSL4vokhMdUi-xCoI2w/videos


PS: hier noch die komplette Tagesordnung der Sitzung, bei TOP 10 wird es dann interessant  ;)
https://ratsinfo.flensburg.de/tops/?__=LfyIfvCWq8SpBQj0MlyKawIWr8Us4Pi3Lh2GJ


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2016, 21:58 von Bürger«

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Reinschauen. Tumulte.

TOP10 wird gegen den Willen der Fraktion per Mehrheitsbeschluss gerade abgesetzt und in den Ausschuss verwiesen.

Hintergrund wohl, dass der Antrag/Vorlage erst vor 3 Tagen eingereicht wurde und damit die Vorbereitungszeit zu kurz gewesen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2016, 16:21 von Maverick«

T
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Hier die Dokumentation auf der Seite der Freien Wählerschaft Flensburg:

http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege

Ein Riesenlob gebührt der Freien Wählerschaft Flensburg für diese Initiative! Weiter so!

Video ab 4.40 Min

Stadt Flensburg - Ratsversammlung am 10.11.2016 - TOP 1 bis 7
https://www.youtube.com/watch?v=f1EfMd1xFC0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Dezember 2016, 13:35 von DumbTV«

n
  • Beiträge: 1.452
Interessant die Position der CDU von Döring: Die "Freie Wählerschaft" jeden Millimeter zu bekämpfen!
Weil Trump durch populismus gewonnen hat.

(ist vielleicht der hier: http://www.cdu-flensburg.de/personen/dr-frank-markus-d%C3%B6ring )

Und es wird wieder auf "Populismus" geschimpft. Dabei ist Populismus identisch mit Demokratie!
Es sind zwei Worte für das Gleiche, aber die Medien verwenden Populismus abwertend, während die
"Guten" immer als Demokraten bezeichet werden. (Bitte mal auf diese Wortpaare achten)
Ein rhetorischer Kunstgriff um die Meinung der Menschen zu lenken:


gut                       schlecht
Freiheitskämpfer         Terrorist
warnen                  drohen
Aufklärung              Propaganda
Annexion                Sezession
Revolution             Rebellion, Putsch
Fluchthelfer           Schleuser


Hier weiterlesen:     http://www.danisch.de/blog/2016/06/29/gerechtigkeitsluecke-neiddebatte/

oder das Buch   ARD & Co. – wie Medien manipulieren
http://selbrundverlag.de/ard-co/
https://propagandaschau.wordpress.com/2015/10/16/buchempfehlung-ard-co-wie-medien-manipulieren/





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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Moderator
  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch interessant, dass Herr Bernd Ulrichsen von der Stadt Flensburg erkannt hat:
Zitat
Ob  gewollt  oder  ungewollt  entspricht  der  Antrag  der  WiF-Ratsfraktion  einer  bundesweiten  Kampagne gegen die Rundfunkbeitragspflicht.
http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege

RV-126/2016 - 1. Ergänzung
Zitat
Der Versuch, die Grundsatzfrage vor Ort klären zu  wollen, ist nicht zielführend und belastet die Verwaltungsarbeit über Gebühr.

Zwei Fragen:

1. Die zahlreichen Vollstreckungen werden die Verwaltungsarbeit nicht über Gebühr belasten?
2. Wenn die Probleme der Bürger nicht vor Ort geklärt werden, wen werden diese Bürger bei den nächsten Wahlen wählen, doch ganz bestimmt nicht die Volksvertreter, die ihre Probleme NICHT vor Ort klären?

Wer die Probleme der Bürger nicht beachtet, muss mit den Konsequenzen rechnen. Die nächsten Wahlen kommen bestimmt und der Schock wird noch tiefer sitzen als bei Trump (übrigens rechtmäßig demokratisch gewählter Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2017, 12:38 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

T
  • Beiträge: 334
Vorbildlich ist wie sich die Freie Wählerschaft Flensburg weiter gegen die Grundrechtsverletzung duch den Rundfunkbeitrag zur Wehr setzt. Nachdem die Stadtverwaltung in einer widersprüchlichen Stellungnahme die rechtswidrige Vollstreckungspraxis zu rechtfertigen suchte (aber offenbar noch nicht einmal die korrekte Rechtsform der Rundfunkanstalten kennt), hat die Freie Wählerschaft Flensburg mit der Mitteilungsvorlage "RV-126/2016 2. Ergänzung" (PDF) nochmals konzise die Geltung der Grundrechte bekräftigt und die Ausführungen der Stadtverwaltung ihrer Unhaltbarkeit überführt. Unter anderem steht in der Mitteilungsvorlage zu lesen:

Zitat
Beim Rundfunkbeitrag ist eine Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen, d. h. die Ausübung von Zwang gegen die Bürger/innen deshalb grundgesetzwidrig, weil ihnen (und nicht dem Staat und seinen Gewalten!) das Grundrecht in Gestalt „ungehindert“ als Freiheit gewährt ist, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.
Grundrecht Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“
Die Verletzung von „ungehindert“ ist der einschlägige Befund einer Grundrechtsverletzung, die als „unmittelbar geltendes Recht“ geltend gemacht worden ist und damit die öffentliche Gewalt bzw. die Stadtverwaltung zur Einstellung von Zwangsmaßnahmen hätte bewegen müssen [...]

Das „Geschäft der laufenden Verwaltung“ ist nicht allein in das Ermessen der Verwaltung oder des Landesgesetzgebers zu stellen, sondern ist einzustellen, wenn es als grundrechteverletzend und damit gesetzwidrig erkennbar angezeigt geworden ist.

Fakt ist demzufolge: Amtsträger/innen, die zur Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache befugt sind und vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwenden, weil ihnen ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger angenommen wird, erfüllen den Tatbestand der Rechtsbeugung. Das Gleiche gilt für eventuelle Anstifter/innen.

Die „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung“, d. h. vor allem und eigentlich nur die Mitarbeiter/innen bzw. Beamtinnen und Beamte der Abt. Finanzen/ Vollstreckung schließlich im Glauben der Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu belassen, ohne dies erkennbar mit dem GG oder dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erklärt zu haben, hilft den Betroffenen nur wenig. Als Beamt/innen dienen sie nicht der städtischen Verwaltungsspitze oder irgendwelchen Parteien, sondern „dem ganzen Volk“ und haben „ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen“.

Lesenswert auch die kurze und übersichtliche Pressemitteilung der WiF-Ratsfraktion unter:
http://www.wir-in-flensburg.de/unsere-themen/stadtfinanzen/rundfunkbeitraege/2016-11-07%20-%20PM%20Rundfunkbeitragsstopp.pdf?attredirects=0

Nachdem die Ratsversammlung am 10.11.2016 mit den Stimmen der Mehrheitsparteien auf skandalöse Weise die Absetzung des Antrags der Freien Wählerschaft Flensburg zum Rundfunkbeitrag von der Tagesordnung verfügt hatten, ist dies Thema nun erneut am 26.01.2017 auf der 43. Sitzung des Finanzausschusses auf die Tagesordnung (TOP 12) gesetzt. Wir dürfen den Verlauf mit großen Interesse verfolgen!


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C
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Aufzeichnung der Debatte der Flensburger Ratsversammlung vom 02.02.2017:
YouTube-Video: Debatte Raatsversammlung Flensburg - Vollstreckungen rechtswidrig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21965.0.html


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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