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Autor Thema: Nach Weltreise weiter zahlen?  (Gelesen 3851 mal)

N
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Nach Weltreise weiter zahlen?
Autor: 05. Oktober 2016, 10:20
Hallo Gleichgesinnte ;D

Folgende Fallbeschreibung:

Person W hat seit Einführung der Abgabe keinen Cent gezahlt. Wie viel da zusammenkommt, könnt ihr euch sicherlich vorstellen. Na ja, das soll auch nicht das Thema sein. Widersprüche / Gericht etc. läuft alles. Darüber soll auch keine Diskussion erfolgen.

Aber:
Person W hat vor, in ca. einem Jahr, für unbestimmte Zeit ins Ausland zu gehen und zu reisen. Person W wird nach ca. 5-7 Monaten wiederkommen und erst mal wieder Zuhause einziehen und dann so bestimmt nach 8-9 Monaten wieder eine eigene Wohnung beziehen.

Wisst ihr, ob die Ha*** vom der Beitragsservice sich dann an Person W "erinnert" und den alten Betrag wieder einfordert?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2016, 12:46 von DumbTV«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#1: 05. Oktober 2016, 18:27
Person W hat vor, in ca. einem Jahr, für unbestimmte Zeit ins Ausland zu gehen und zu reisen. Person W wird nach ca. 5-7 Monaten wiederkommen und erst mal wieder Zuhause einziehen und dann so bestimmt nach 8-9 Monaten wieder eine eigene Wohnung beziehen.

Wisst ihr, ob der Beitragsservice sich dann an Person W "erinnert" und den alten Betrag wieder einfordert?

Wenn bei den ganzen Umzügen das Meldegesetz eingehalten wird, wird sich der Beitragss. wohl leider an den alten Betrag erinnern.

Dafür haben u. a. diese Ha***  gesorgt: OVG Lüneburg: Meldedatenabgleich bei Rundfunkbeitrag rechtmäßig

Quelle: http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_4-ME-20413_OVG-Lueneburg-Meldedatenabgleich-bei-Rundfunkbeitrag-rechtmaessig.news16749.htm

Zitat
Der NDR ... wies darauf hin, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben auch zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt.....wohnung ausdrücklich vorsieht. ....
Das OVG Lüneburg folgte der Argumentation des NDR.

U. a. dieses "Urteil" macht es leider möglich.
Von den Einwohnermeldeämtern bekommen sie demnach immer auch die vorherige Anschrift mit serviert.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2016, 13:17 von DumbTV«

  • Beiträge: 31
Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#2: 10. Oktober 2016, 19:58
Eine Person W könnte ja zurück kommen, und dann keine Wohnung innehaben - also z.B. bei Verwandten unterkommen. Dann ist der Betrag für Person W nicht fällig. Wo Person W dann noch so übernachtet, das geht ja schließlich niemanden an, solange wir noch nicht in einem totalitären Überwachungsstaat leben.

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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#3: 24. Oktober 2016, 14:36
Ja, danke für die Antworten.
Das ist eben sein Gedanke: Woher wissen die ÖR, dass A ein halbes Jahr nicht in Deutschland war? Warum soll A die Altlasten zurückzahlen? Vergleichen die seine Identifikationsnummer?
Denn A würde seine Wohnung ja abmelden -> 6 Monate ins Ausland -> erst mal wieder für ein paar Monate danach bei Mutti einziehen -> neue Wohnung im neuen Bundesland suchen.

Mh komisch.

Aber nichtsdestotrotz. A hats aufgegeben.. und müsste jetzt klagen. Und A hat jetzt schon keine Lust mehr, seine Masterarbeit steht an und seine Gedanken sind einfach ganz woanders. A hat gemerkt, wie ihn alles nur noch stresst mit diesem scheiß Zwangsbeitrag.

Was ist denn die beste Methode, denen das Geld zu geben? Lastschrift kommt überhaupt nicht in Frage. Was macht am meisten arbeit für die? Scheck?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2016, 18:55 von Uwe«

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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#4: 24. Oktober 2016, 14:52
In kleinen Münzen direkt bei der LRA abgeben...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

P
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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#5: 24. Oktober 2016, 16:55
Zitat
Was macht am meisten arbeit für die? Scheck?

Am meisten Arbeit:

1.) Antrag auf Befreiung, -> Rückfragen abwarten, passende oder auch nicht passende Unterlagen senden.
2.) Ablehnung abwarten, ->
3.) Bei Ablehnung Widerspruch einlegen, und weitere Unterlagen ankündigen
4.) Widerspruchsbescheid abwarten
5.) Bei Widerspruchsbescheid -> Antrag auf Befreiung wegen Härtefall stellen
6.) Nach weiteren Härtefallgründen fragen
7.) Abwarten
8.) Bei Ablehnung -> Widerspruch einlegen, und weitere Unterlagen ankündigen
9.) Abwarten
10.) Bei Widerspruchsbescheid abwarten
11.) Abwarten auf beliebige Post
12.) Festsetzung abwarten und Widerspruch einlegen und weitere Unterlagen ankündigen
13.) Abwarten, und nach den Rechtsgrundlagen fragen,
14.) Abwarten
15.) Bei Widerspruchsbescheid Klage einreichen und weitere Unterlagen ankündigen

--> Dauer in Summe wahrscheinlich mehr als 4 Jahre. Kosten, etwas Porto und Kosten für die Klage.

16.) Erst wenn nicht mehr geht, dann möglicherweise zu nächst "Einfach echtes Bargeld"
-> Bis dahin sollte natürlich der Beitrag bereits ad Acta sein.


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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#6: 24. Oktober 2016, 17:15
Na ja, wie A schon sagte: A müsste jetzt klagen.. Also die Schritte hat A alle durch @PersonX, hat ganze 3,5 Jahre gedauert.

Und Bargeld wird auch nicht akzeptiert @volkuhl, lt. irgendeinem Paragraphen dieses Rundfunkgesetzes. A wollte nur wissen, ob jemand Erfahrung hat mit Schecks o.ä. und ob das durchgeht..


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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#7: 24. Oktober 2016, 18:07
Und Bargeld wird auch nicht akzeptiert @volkuhl, lt. irgendeinem Paragraphen dieses Rundfunkgesetzes. [..]

Vielleicht hat A ja noch Zeit das Ergebnis der Gerichtsverhandlung von Norbert Häring abzuwarten: ;)

Zitat
Verwaltungsgericht Frankfurt entscheidet über Bargeldklage gegen den Hessischen Rundfunk

Am Montag, dem 31. Oktober 2016 um 9:30 Uhr ist es soweit. In öffentlicher Sitzung verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Adalbertstr. 18, Saal 1) meine Klage von Sommer 2015 gegen den HR, der mir die Befugnis abspricht, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel „Bargeld“ zu begleichen.
http://norberthaering.de/de/27-german/news/694-muendliche-verhandlung


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#8: 24. Oktober 2016, 18:30
Zitat
Na ja, wie A schon sagte: A müsste jetzt klagen.. Also die Schritte hat A alle durch @PersonX, hat ganze 3,5 Jahre gedauert.

PersonX hat verstanden, es kommt etwas auf das Bundesland und den Richter und die allgemeine Überlastung am Gericht und den Streitwert an. Bis 500,- € würden ca. 105,- fällig plus falls verloren wird noch etwas Schreibauslagen. Die Klage kann nochmals 1 bis 1,5 Jahre oder deutlich mehr Zeit bringen ohne dass diese zu vollständig zu begründen sei. Es würde reichen zu erklären, dass die ausführliche Begründung folgt und dazu einer Erläuterung warum das der Fall ist. Mit etwas Glück gibt es dann eine "Bitte" und 6 bis 8 Wochen, aber solange keine endgültige Frist gesetzt wird (falls doch, dann wäre das zudem aus Sicht von PersonX ein Verstoß gegen das Grundgesetz), kann Begründung und Sachvortrag erfolgen. Der Richter sollte einen Termin an sich erst ansetzen, wenn die Annahme besteht, dass die Klage ausgeschrieben ist (Bedeutet, dass kein neuer Sachvortrag mehr erfolgen wird). Bis es also soweit ist muss Person A nicht viel machen, sondern lesen, und diverse Gründe welche bereits teilweise aufbereitet wurden verwerten und dem Gericht zu passenden Zeiten erklären, dass der Sachvortrag folgt und so weiter. Natürlich wird ein Gericht vielleicht nach spätestens einem Jahr einen Termin festmachen wollen, aber nach welchem Kriterium, wenn der Sachvortrag des Klägers noch nicht vollständig ist und seine Ankündigung dazu bei minimal 2 Jahren lag wegen der komplexen Rechtslage? Schließlich geht der Kläger Vollzeit arbeiten oder studieren und hat diverse gesellschaftliche Verpflichtungen (z.B. Ehrenamt) und muss nun nebenbei diese viele Lektüre zum Rundfunkrecht lesen und bewerten.

Beispiel, nicht perfekt und einige Sachen würde man vielleicht anders schreiben
Re: 2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=10285.0;attach=6817


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Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#9: 24. Oktober 2016, 19:04
Oh, das ist ja interessant @ChrisLPZ
Die paar Tage hat A auch noch und wird nun abwarten :)

Und danke für die nochmals ausführliche Darstellung @PersonX. Seine Frist zur Klage läuft am 1.11. aus, aber A ist einfach fertig.. A 
ist mit einer der entschiedensten Gegner des Zwangsbeitrages, aber A hat echt keine Kraft dafür während der Thesis, und das ist nicht die einzige und letzte. Also in einer Woche haben die ihren Titel und dann war's das.. ;)
Vllt kippt das BVG das ganze ja nochmal irgendwann


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  • Beiträge: 31
Re: Nach Weltreise weiter zahlen?
#10: 24. Oktober 2016, 21:13
Wenn Person A nicht klagen will und auch nicht bezahlen - weil A kein Empfangsgerät hat, es gegen sein Gewissen verstößt oder A keine ÖR Sender konsumiert, kann A sich quasi selbst befreien, indem A keine Wohnung anmeldet, für die ein GEZ-Beitrag fällig wird. Wo A seinen Wohnsitz anmeldet und wo A dich aufhältt, sind  2 verschiedene Dinge. Person A ist ja niemandem Rechenschaft schuldig, wo A sich aufhältt, was wie gesagt auch niemand überprüfen kannst, so lange A nicht staatlich bespitzelt wirt.

Edit "Bürger":
Thread muss leider umfangreich angepasst/ moderiert werden, da die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum nicht beachtet wurden...
[...] Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
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