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Autor Thema: Vollstreckungsandrohung durch Stadtkasse (fehlende Bescheide)  (Gelesen 6938 mal)

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  • Beiträge: 7
Ja, mit den Kosten ist schon richtig, aber wenn man den Antrag zurückzieht trägt man nur 1/3 der Kosten. Ich bin aber noch am Nachdenken, was ich mache...


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