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Autor Thema: Neue Betriebsstätte im Mehrfamilienhaus mit einem Beitragszahler  (Gelesen 2106 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo Forum-Gemeinde,

zunächst vielen Dank für die ausführlichen Tipps und Informationen. Mein Dank gilt auch an die Freiwilligen & Engagierten für die Gründung und jahrelange Arbeit für dieses Forum.

Da ich anhand der FAQs und Suchfunktion keine eindeutigen Empfehlungen für fiktive Personen ableiten kann, erlaube ich mir einen neuen Thread zu öffnen.

Folgender Fall:
  • Person A (Vater der Person B, C und D) - zahlt seit Jahrzehnten den GEZ/Rundfunkbeitrag. Diese ziehen vor ca. 10 Jahren in ein Mehrfamilienhaus.
  • Personen B-D werden bislang nicht belangt oder angeschrieben, obwohl getrennte Wohneinheit.
  • Person A hat eine Betriebsstätte, die er abmeldet.
  • Person B übernimmt den Betrieb und meldet die Betriebsstätte neu an.
  • Person B zahlt, wie oben beschrieben, keine Beiträge.
Beitragsservice schreibt Person B seit Wochen an, inzwischen mit der zweiten Erinnerung.
Person B erwägt, ausschließlich den Betrag für den Betrieb zu zahlen um weitere Probleme zu vermeiden.

Problem:
Der Antwortbogen ist so aufgebaut, dass
- entweder die Beitragsnummer einer Privatwohnung angegeben werden muss
- oder eine abweichende Adresse.
Der Betrieb ist aber unter der Wohnungsadresse.
Die Beitragsnummer der Privatwohnung wäre aber nicht von Person B, sondern von Person A (Vater, der zahlt und selbe Adresse aber separate Wohnung).

Frage:
  • Sollte Person B den Betrieb ordnungsgemäß anmelden und kann Person B dabei die Beitragsnummer von Person A (Vater, der Beitrag zahlt) angeben? Somit wäre der Betrieb auch beitragsbefreit.
  • Droht Person B damit eventuell sogar postwendend Beitrag für seine Privatwohnung?

Was ist zu empfehlen?

Person B nimmt gerne den "Rechtskampf" auf. Was sie aber vermeiden möchte, dass im Ergebnis dieses Rechtsstreits alle Einheiten des Mehrfamilienhauses identifiziert und zur Zahlung verpflichtet werden.

Vielen Dank!!


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. August 2016, 22:38 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Droht Person B damit eventuell sogar postwendend Beitrag für seine Privatwohnung?
Sehr wahrscheinlich ja.

Sollte Person B den Betrieb ordnungsgemäß anmelden und kann Person B dabei die Beitragsnummer von Person A (Vater, der Beitrag zahlt) angeben? Somit wäre der Betrieb auch beitragsbefreit.
Wäre wohl möglich.


Wenn Person B eine neue Betriebsstätte in einer noch nicht angemeldeten Wohnung anmelden würde, würde
- zwar die Betriebsstätte (ansonsten 1/3-Beitrag) "beitragsfrei" sein,
- allerdings würde für die noch nicht angemeldete Wohnung ein kompletter Betrag fällig werden.

Möglicherweise irrt sich ja aber Person B, und die von ihr bewohnte Wohnung mit der neuen Betriebsstätte ist gar keine "eigenständige Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags"...? ;)

Aus der nunmehr fast vierjährigen Praxis ist ohnehin zu erkennen, dass der Status der Wohnungen offenbar überhaupt nicht nachgeprüft wird. Wie auch?!? Dies würde in mindestens gleichen Konflikt mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte geraten wie die frühere Überprüfung, ob Geräte zum Empfang bereitgehalten werden.

Ein sehr guter Artikel, der dies beleuchtet u.a. unter
Kay E. Winkler
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
Kommunikation & Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08)
siehe u.a. auch unter
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.html
Dort dann insbesondere die Auszüge zur
"verwaltungspraktischen Untauglichkeit der Anküpfung an die Wohnung" unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359


Deutliche Hinweise dafür, dass den Angaben der Befragten einfach nur Glauben geschenkt wird, die Angaben aber nicht nachgeprüft werden, finden sich u.a. auch in diesem Kurzbericht von einer fiktiven Verhandlung wegen einer unzulässigen Beitragserhebung für ein Zimmer in einem Wohnhaus...
bisher Kontakt/Vollstr. an Nebenwohnsitz > jetzt erst Kontakt an Hauptadresse
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18173.msg125960.html#msg125960
...in welcher den Ausführungen des vermeintlichen Beitragsschuldners Glauben geschenkt wurde, ohne diese auch nur ansatzweise zu überprüfen.
[...]
Nach Schilderung, wo sich das Zimmer befindet...
[...]
...stellte der Richter fest, dass dieses "Zimmer" keine Wohnung im Sinne der Vorgaben des RBStV sei. [...]
Auf eine Beweisaufnahme vor Ort wurde durch die Beklagte abgesehen, der Richter fragte diese aber, ob sie eine solche Beweisaufnahme möchte. -> Die Gegenseite hob die Bescheide auf und erklärte die Übernahme aller Kosten. (Der Richter hat das entsprechend angeregt, dann war die Sache vorbei) [...]

Fiktive Person B könnte also - zumal sie ja den Betrieb von Person A übernommen hat - wohl durchaus die von Person A (und wohl auch von Person B mit-)genutzte Wohnung als Ort der Betriebsstätte angeben.


JEDOCH... ;)

Um den Aufwand für ARD-ZDF-GEZ nicht unnötig gering zu halten, könnte Person B durchaus auch noch abwarten bis ihr irgendwann einmal ein Bescheid für die Betriebsstätte zugesendet wird.

Gegen diesen könnte sie Widerspruch einlegen - kurz und unbegründet, mit Ankündigung einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz. Mit diesem Prozedere könnten noch Monate ins Land gehen. Zu beobachten bliebe derweil u.a. auch, wie sich die am BVerwG anhängigen, augenscheinlich aber noch nicht verhandelten Klagen gegen die sog. "Betriebsstättenabgabe" entwickeln.
Normal denkenden Menschen leuchtet es jedenfalls nicht ein, dass für eine Betriebsstätte überhaupt "Rundfunkbeiträge" pauschal und ohne jeglichen Nutzungszusammenhang zu entrichten seien.

Ob Person B dann am Ende sogar noch gegen die Betriebsstättenabgabe klagt, könnte sie sich bis zum letzten Augenblick überlegen. Dafür bleibt noch genug Zeit. Und selbst wenn sie nicht vorhätte, zu klagen, so könnte sie dennoch den Widerspruch einlegen, ausführlich begründen, ARD-ZDF-GEZ sich die Zähne daran ausbeißen lassen - und am Ende die "Niete" platzen lassen und sagen:
"Pech gehabt - es besteht ja gar kein Rechtsgrund für die Forderung, da sich die Betriebstätte in der Wohnung von Person A befindet, für welche ja bereits bezahlt wird."

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Für den regulären Rechtsweg bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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