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Autor Thema: WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung  (Gelesen 14156 mal)

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Edit "Bürger":
Das fiktive Beispiel-Schreiben an die Vollstreckungsstelle scheint fragwürdigen Quellen zu entstammen.
Von dessen Verwendung ist wegen der größtenteils irrelevanten/ irrigen Argumentation dringend abzuraten.
Es hat nichts mit "Vertrag", "öffentlich-rechtlicher Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" zu tun, sondern ist offiziell eingetragenes und (wenn auch augenscheinlich verfassungswidrig) geltendes LandesGESETZ...
...dessen Verfassungswidrigkeit erst noch höchstinstanzlich "erklagt" werden muss
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Abgesehen davon hat diese Fragestellung im Vollstreckungsverfahren nichts (mehr) zu suchen...


----------

Person A teilt Wohnung mit Person B.
Person B zahlt, teilt aber die Beitragsservicenummer nicht.
Person A zieht um und ignoriert alle Briefe vom Beitragsservice.
Nun bekommt Person A Post von GV mit Termin für Vermögensauskunft.
Person A schickt Schreiben an Amtsgericht mit dem Inhalt:

Zitat
Edit "Bürger":
siehe obige wichtige Anmerkungen zu diesem fragwürdigen Beispiel-Schreiben


Widerspruch zur Zahlungsaufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei dem "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice"  handelt es sich weder um ein Gesetz, noch ist der Beitragsservice privat. Im Impressum steht ausdrücklich "nicht rechtsfähig". Etwas "nicht rechtsfähiges" kann keine Gebühren eintreiben!

Auch die rechtliche Legitimation konnte nicht nachgewiesen werden. Die Drohschreiben des "Beitragsservice" klingen zwar juristisch einschüchternd, rein formell aber entbehren sie jedoch jeder gesetzlichen Grundlage.

Dazu der Tübinger Beschluss vom 08.01.2015, 5 T 296/14
und auch das Hannover Urteil vom 29.03.2004 – 6 A 844/02.
Darin werden zwingende Voraussetzungen gefordert:
Die Zustellung der Bescheide und Mahnungen müssen nachgewiesen werden
und vor allem die Vollstreckungsbehörde unterliegt dieser Prüfungspflicht
und ist damit gegenüber dem “Schuldner” zur Schadenersatzleistung verpflichtet, wenn das nicht nachweisbar ist und dadurch dem Beklagten (Schuldner) ein Schaden entsteht.

In der Verhandlung wurde nachgewiesen, dass der Beitragsservice nur ein Unternehmen ist. Der Richter wies den Prozessbevollmächtigten darauf hin, was das denn soll, dem "Schuldner" jedes Mal unberechtigt eine Zahlungsaufforderung zuzuschicken… da er ja nicht nachweisen kann, ob der Schuldner einen Vertrag mit dem GEZ/Unternehmen unterzeichnet hat.
Der Prozessbevollmächtigte/Beitragsservice sagte, dass sie staatlich sind, was wiederum der Richter verneinte, da nachgewiesen wurde, dass es nur ein "nicht rechtsfähiges" Unternehmen ist.

Gem. BGB 119 sind solche Verträge nichtig und grundsätzlich anfechtbar. BGB steht über dem Bundesrecht. Da aber der Rundfunkbeitrag-Staatsvertrag kein Gesetz und die in den Ländern verabschiedeten “Gesetze” bloße Willenserklärungen sind und unter dem BGB und HGB angesiedelt sind, können Menschen nicht gegen ihren Willen gezwungen werden. Da die Verwaltungen und der Beitragsservices aber in Täuschungsabsicht behaupten, dass sie Behörden mit hoheitlichen Rechten sind, kann man den §58 und §59 VwVfG heranziehen.
Auch nach BGB 138 ist ein Vertragsschluss zu Lasten Dritter nicht durchführbar.

Forderung / Auftrag: Rückgabe des Vollstreckungsauftrages an den Gläubiger.


Wie weiter vorgehen?


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Nochmal die Hinweise von oben:
Das fiktive Beispiel-Schreiben an die Vollstreckungsstelle scheint fragwürdigen Quellen zu entstammen.
Von dessen Verwendung ist wegen der größtenteils irrelevanten/ irrigen Argumentation dringend abzuraten.
Es hat nichts mit "Vertrag", "öffentlich-rechtlicher Vertrag" oder "Vertrag zu Lasten Dritter" zu tun, sondern ist offiziell eingetragenes und (wenn auch augenscheinlich verfassungswidrig) geltendes LandesGESETZ...
...dessen Verfassungswidrigkeit erst noch höchstinstanzlich "erklagt" werden muss
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Abgesehen davon hat diese Fragestellung im Vollstreckungsverfahren nichts (mehr) zu suchen...



Aus diesen Angaben
Person A teilt Wohnung mit Person B.
Person B zahlt, teilt aber die Beitragsservicenummer nicht.
Person A zieht um und ignoriert alle Briefe vom Beitragsservice.
Nun bekommt Person A Post von GV mit Termin für Vermögensauskunft.
geht leider nicht hervor, in welchem Zeitraum dies alles spielt, d.h. insbesondere auch, ob die Vollstreckung
a) tatsächlich den Zeitraum der gemeinsamen WG mit Person B betrifft oder mglw.
b) erst einen Zeitraum nach dem Umzug.

In welcher Form "teilte" Person B die Beitragsnummer nicht?
Teilte sie diese Nummer lediglich nicht mit?


Hatte Person A auch nur ansatzweise ARD-ZDF-GEZ mitgeteilt, dass für die Wohnung bereits bezahlt würde - wenn auch ohne Angabe der "Beitragsnummer" von Person B?


Ungeachtet all dessen könnte Person A gut beraten sein, nicht auf "Konfrontationskurs" mit der Vollstreckungsstelle zu gehen, sondern "Kooperation" und "Mitwirkung" zu signalisieren, indem sie

1) der Vollstreckungsstelle den Sachverhalt der ungerechtfertigten Vollstreckung mitteilt, da für die Wohnung bereits bezahlt wurde und eine Sachverhaltklärung mit ARD-ZDF-GEZ noch aussteht, sich Person A darum aber aktiv bemüht und daher freundlich(!!!) um zwischenzeitlichen Aufschub ersucht

2) den Sachverhalt mit ARD-ZDF-GEZ versucht zu klären, nachdem die wesentlichen Knackpunkte hier in der Falldiskussion besprochen sind.

Vollstreckungsstellen können augenscheinlich von einem Ermessensspielraum Gebrauch machen, werden sich darauf jedoch nur einlassen, wenn Kooperation/ Mitwirkung erkennbar ist - siehe u.a. unter
Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13314.msg128540.html#msg128540


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Das Schreiben wurde bereits versendet.

Die Vollstreckung bezieht sich sowohl auf den Zeitraum der gemeinsamen WG mit Person B, als auch auf den Zeitraum nach dem Umzug.
Person B hat die Nummer an Person A nicht mitgeteilt.

Person A hat alle Schreiben von ARD-ZDF-GEZ ignoriert und hat auf keine Weise mitgeteilt, dass für den Zeitraum der gemeinsamen WG mit Person B bezahlt wurde.

Person A möchte weiter die Zahlung nach dem Umzug verweigern.


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Das Schreiben wurde bereits versendet.
Ungeachtet dessen könnte Person A - wie oben bereits geschildert - gut beraten sein, nicht (weiter) auf "Konfrontationskurs" mit der Vollstreckungsstelle zu gehen, sondern...
[...] "Kooperation" und "Mitwirkung" zu signalisieren, indem sie
1) der Vollstreckungsstelle den Sachverhalt der ungerechtfertigten Vollstreckung mitteilt, da für die Wohnung bereits bezahlt wurde [+ Bescheide nicht bekanntgegeben wurden] und eine Sachverhaltklärung mit ARD-ZDF-GEZ noch aussteht, sich Person A darum aber aktiv bemüht und daher freundlich(!!!) um zwischenzeitlichen Aufschub ersucht [...]


Die Vollstreckung bezieht sich sowohl auf den Zeitraum der gemeinsamen WG mit Person B, als auch auf den Zeitraum nach dem Umzug.
Person B hat die Nummer an Person A nicht mitgeteilt.
Person A hat alle Schreiben von ARD-ZDF-GEZ ignoriert und hat auf keine Weise mitgeteilt, dass für den Zeitraum der gemeinsamen WG mit Person B bezahlt wurde.
Dann könnte (sollte?) Person A nun im Zuge der "kooperativen Sachverhaltsklärung" an ARD-ZDF-GEZ mitteilen, dass sie die Vollstreckung so nicht dulden werde, da die "der Vollstreckung zugrundeliegenden Bescheide wohl nicht zugestellt/ bekanntgegeben" wurden...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
...und im Übrigen für die damalige Wohnung ja bereits gezahlt wurde (Angabe
Name & Adresse des Beitragszahlers).
Es bliebe ARD-ZDF-GEZ unbenommen, "überhaupt erst einmal prüfbare Bescheide zuzustellen/ bekanntzugeben".
Sollte eine Nachfrage bzgl. der Beitragsnummer von Person B kommen, müsste Person A mitteilen, dass ihr diese Nummer nicht bekannt sei und ihr von Person B leider auch nicht mitgeteilt wird.


Person A möchte weiter die Zahlung nach dem Umzug verweigern.
Dann sollte sich Person A zügig mit den Grundlagen des regulären Rechtswegs von Widerspruch und ggf. Klage gegen die ursächlichen Bescheide befassen, denn ein Ignorieren hilft ja erwiesenermaßen auf Dauer nicht, sondern führt - wie man sehen kann - lediglich zu Ärger mit der Vollstreckung.
Spätestens wenn Person A dann die vollstreckungsgegenständlichen und auch neuere Bescheide erhalten würde, müsste sie sich für ihren Weg entscheiden.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Person A hat mit GV telefoniert und 2 Wochen nach dem Vollstreckungstermin Aufschub bekommen.
Schreiben mit Sachverhaltklärung an Beitragservice wurde versendet.
Person A muss sich aber laut Telefonat in 2 Wochen wieder bei GV melden.
Wie wäre die Strategie von Person A?


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Gratulation zu diesem Zwischenerfolg ;)

Hier - wie auch in mehreren anderen ähnlichen Fällen - zeichnet sich ab, dass die Vollstreckungsstellen tatsächlich "zugänglich" und etwas "sachter" sind, sofern sich Betroffene kooperativ und bemüht zeigen.
Dies sollte Person A dann wohl auch entsprechend so fortsetzen.

Person A könnte daher - wenn nicht bereits in dem Schreiben geschehen - ARD-ZDF-GEZ eine Frist setzen, die mehrere (~5?) Tage vor dem mit dem GV vereinbarten "nächsten Termin" liegt.

Sofern ARD-ZDF-GEZ diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, könnte Person A gleich am nächsten(!) Tag dann ein Schreiben der "nächsten Eskalationsstufe" an ARD-ZDF-GEZ (dann mglw. auch gleich an die Chef-Stelle, d.h. die Intendanz) schreiben und dieses wiederum zur Kenntnis an die Vollstreckungsstelle geben, mit dem Hinweis, dass "ARD-ZDF-GEZ leider nicht im erforderlichen Umfang mitwirken", Person A sich "weiterhin nach Kräften bemüht" und insofern erneut "freundlich um einen erneuten Aufschub von mehreren Wochen bittet, da ARD-ZDF-GEZ ja augenscheinlich auch hoffnungsls überlastet" seien - so, oder so ähnlich.

Bis dahin erst mal Luft holen und abwarten.
Die genaue fiktive Formulierung könnte man dann - falls noch erforderlich - noch mal überlegen.


Ungeachtet dieser Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ und der Vollstreckungsstelle gilt: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
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damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


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Die Frist in den ersten Schreiben an ARD-ZDF-GEZ  ist nun abgelaufen.
Person A möchte einen Schreiben mit den nächste Eskalationsstufe verfassen.
Wie sollte ein Beispielsschreiben aussehen und wo findet Person A  die Kontaktdaten der Chef-Stelle (die Intendanz)?


Edit "Bürger":
Siehe PM.
Kontakte der Intendanz der jeweiligen Rundfunkanstalt dürften sich auf deren Webseite finden lassen.
Eine Adressierung ähnlich
"[Rundfunkanstalt]
Intendanz
Herr/ Frau [Name des/der Intendant/in]
[Adresse]"
dürfte dem vermutlich Genüge tun.
Siehe auch die zahlreichen an die Intendanz gerichteten Programmbeschwerden u.a. vom Ständige Publikumskonferenz e.V. unter
https://publikumskonferenz.de/forum/viewforum.php?f=30


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Person A hat mit GV telefoniert um  den Termin zu verschieben.
GV hat mittgeteilt, dass er keine Antwort von dem Beitragsservice  hat und die Zwangsvollsreckung noch vorliegt und selber auch schreibt.
Soweit es keine Antwort gibt und ist die Zwangsvollstreckung nicht berechtigt, passiert nichts.
Für Fragen und weiteres wird er sich telefonisch bei Person A melden.

Wie soll jetzt Person A reagieren und was soll er unternehmen.


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Person A muss selbst aktiv bleiben - und sollte sich nicht auf den GV oder irgendjemand anderes der "Mitspieler" verlassen.

Sobald an ARD-ZDF-GEZ gesetzte Fristen verstrichen sind, gilt es, sofort nachzuhaken.
Wer denen lange Leine lässt, erweckt den Anschein, es nicht ernst genug zu meinen.


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Der Intendanz hat geantwortet und der Schreiben ist fristgemäss (von Person A gesetzte Frist) ohne Nachweis eingegangen.
Sie möchten die Beitragsnummer von Person B und evtl. die Beitragsnummer für einen zahlenden Person nach dem Umzug.
Von der Seite der Beitragsservice ist die Zwangsvollstreckung bis Anfang Oktober ausgesetzt, damit Person A die erforderliche Informationen schickt.

Wie am besten antworten und vorgehen?


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste ergänzt werden.
Die Anonymisierung hat immer vollständig zu erfolgen, was selbstverständlich auch Namen, Unterschriften, Tel# usw. von Bearbeitern einschließt. Ausgenommen wären allenfalls öffentlich bekannte Namen wie z.B. derjenige des Intendanten, der als Person des öffentlichen Lebens verstanden werden kann.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Person A hat zu dem Schreiben geschrieben, dass die Nummer nicht bekannt ist und nicht mitgeteilt wird und einen neuen Frist für Rücknahme der Zwangsvollstreckung gesetzt.
Zudem hat Person A geschrieben,dass ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.
Daraufhin hat der Intendant mit dem angehängten Schreiben geantwortet.
Person A ist langsam verzweifelt  und braucht dringend Beispielsantwort bzw. Ratschlag für Reaktion zum Abwehren.


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Eine fiktive Person P könnte ein eventuell mögliches Antwortschreiben ungefähr dieser Art erträumt haben...
Zitat
Sehr geehrte/r ..., [Indendant/in?]

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ... welches meinem Anliegen jedoch leider nicht gerecht wird.

1) Teilen Sie mir bitte mit, wie ich - mich rechtsverbindlich vor Regressforderungen schützend - Person B dazu zwingen kann und soll, mir die Erlaubnis zu erteilen, ihre persönlichen Daten wie Namen und Beitragsnummer an Sie weiterzugeben.

2) Ich hatte Ihnen nun bereits mehrfach mitgeteilt, dass mir die betreffenden Bescheide nicht zugegangen sind und insofern entgegen Ihrer Behauptung sehr wohl Zweifel am Zugang bestehen. Eine Vollstreckung ohne Bescheide ist rechtswidrig. Im Zweifel ist der Zugang durch Sie nachzuweisen.
Weisen Sie den Zugang der Bescheide mit beglaubigten Zugangsnachweisen nach.

3) Erbringen Sie nachprüfbare, beglaubigte Belege für Ihre Behauptung, dass "keiner dieser Bescheide [...] als unzustellbar zurückgesandt worden" ist.

Ohne diese Nachweise darf ich freundlichst von einer Rücknahme des Vollstreckungsersuchens bis spätestens zum ... ausgehen.

Mit bestem Dank für Ihre Bemühungen
und freundlichen Grüßen
...

- angemessene Frist setzen (ca. 7...10 Tage)
- zur Kenntnis an GV mit erneuter Bitte um reichlich Aufschub, da ARD-ZDF-GEZ leider ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und nicht davon auszugehen ist, dass diese sich fristgemäß zurückmelden (Überlastung, etc.)
- ggf. schon jetzt mit GV weiteren Aufschub aushandeln, um noch Zeit zu haben, an dieser Antwort zu "feilen"

Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Verbesserungsvorschläge gern gesehen.



Randbemerkungen

zu 1) macht es einmal mehr deutlich, wie unausgegoren und praxis-untauglich das mit der "Gesamtschuldnerschaft" und der Datenermittlung ist.
Man stelle sich dann noch vor, die Person B wäre unbekannt verzogen - man wüsste zwar evtl. den Namen, hätte aber keine Möglichkeit mehr, von Person B überhaupt die Erlaubnis zu erhalten, ihre persönlichen Daten weiterzugeben.
Wer würde dann Nachforschungen zum Verbleib dieser Person anstellen müssen/ dürfen?!?

zu 2) Es ist schlicht eine unverschämte Dreistigkeit von den Rundfunkanstalten, bei Bestreiten des Zugangs "keine Zweifel am Zugang der Bescheide" sehen zu wollen.

zu 3) Die nunmehr seit Jahren von ARD-ZDF-GEZ gebetsmühlenartig verwendete (Schutz-)Behauptung, dass die "Bescheide nicht als unzustellbar zurückgesendet" worden seien, ist an Hinterlistigkeit ebenfalls kaum zu überbieten. Diese Behauptung soll suggerieren, dass in Verbindung mit dem mglw. belegbaren Absenden jegliche Zweifel am Zugang ausgeräumt seien, beinhaltet aber nichts mehr als eine schlichte Behauptung, die nicht nachweisbar ist - genauso, wie auch der Nichtzugang der Bescheide nicht "nachweisbar" ist (und deswegen nach ständiger Rechtsprechung des BFH auch nicht nachgewiesen oder substantiiert dargelegt werden muss).
Solcherlei nicht belegbare Aussagen treffen keinerlei Aussage über den Verbleib einer Sendung auf dem postalischen Hin- oder mglw. auch Rückweg.
Es ist schon äußerst frech-dreist, mit einer solchen Behauptung den Anschein eines "Zugangsnachweises" erwecken zu wollen und die Leute für dumm zu verkaufen.
Ich würde zu gern sehen, wie ARD-ZDF-GEZ einen nachprüfbaren Nachweis erbringen wollen, dass die Bescheide "nicht als unzustellbar zurückgesendet" wurden... ;)

Siehe hierzu auch aktuell tangierendes und immer wiederkehrendes Thema
Bescheide angeblich "korrekt adressiert & nicht als unzustellbar zurückgesandt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20955.0.html



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*wow*

Kaum kommen nicht die vorgefertigten Textbausteine zum Einsatz zeigt sich, dass der immer wieder propagierte "Bildungsauftrag" zumindest bei diesem BS?/SWR?-Mitarbeiter fehlschlug:  >:D

Zitat
Lieder ist dies ohne Angabe...
..., dass kein Vollstreckbarer Titel vorliegt, ...
...wurden mit Festsetzungsbescheid* vom 01.06.2015, 02.07.2015 und 03.01.2016 festgesetzt.
Keiner dieser Bescheide ist als Unzustellbar zurückgesandt worden.
..., dass ohne die bekanntgebe der Beitragsnummer...
*mehrere: Festsetzungsbescheiden

 ;D ;D ;D



Edit "Bürger":
Bitte die mangelhafte Schreibweise hier nicht weiter vertiefen, sondern eng am Kern-Thema bleiben und konstruktiv daran mitarbeiten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2016, 23:04 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Person A hat keine Antwort mehr von dem Beitragsservice nach dem letzten Schreiben bekommen.

Die von Person A gesetzte Frist von 10 Tagen ist bereits mit einer Woche überschritten. Auf die vorherigen Schreiben hat Person A immer rechtzeitig eine Antwort vom Intendanten erhalten.

GV hat sich auch nicht mehr gemeldet.

Soll Person A nun etwas unternehmen oder auf Reaktion der Beitragsservice warten?


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Nicht so leicht zu sagen.

Einerseits will Person A ja mglw. keine "schlafenden Hunde" wecken.

Andererseits könnte zumindest ein neuerlicher sachlich-freundlich-kooperativer Kontakt mit dem GV dazu verhelfen, diesem das fortwährende Bemühen der Person A zu verdeutlichen und - falls erforderlich - einen weiteren Aufschub (mglw. um mehrere Wochen oder auf unbestimmte Zeit) zu erhalten, da ARD-ZDF-GEZ "bislang noch nicht ihren Mitwirkungspflichten nachgekommen sind und zur Sachverhaltsklärung nicht beigetragen haben".

Dass ARD-ZDF-GEZ die ihnen gesetzten Fristen hoffnungslos überschreiten und oftmals ohne Erinnerung ihren Aufgaben nicht nachkommen, ist keine Neuheit... ;)
Diese Fristüberschreitung ist also nicht unbedingt als "Erledigung" der Angelegenheit zu feiern.
Bestenfalls könnte Person A über ihren GV erfahren, dass das Verfahren mglw. "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" zurückgezogen worden sei.
Ich befürchte aber aus der Erfahrung ähnlicher Fälle heraus, dass es sich schlicht um hoffnungslose Überforderung von ARD-ZDF-GEZ handeln könnte.
Bitte berichten.


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