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Autor Thema: Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)  (Gelesen 51338 mal)

B
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und auf die Stellungnahme  erst ...... ;)


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

ich trete politische für die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein. Nach meiner Ansicht sollten die Rundfunkanstalten der Länder privatisiert werden, damit endlich die mit dem Grundgesetz unvereinbare Einflussnahme der gerade in einem Bundesland regierenden Parteien auf diese Anstalten ein Ende hat.

Eine solche Einflussnahme würde sich auch nicht dadurch ändern, wenn irgendeine Protestpartei in die Regierungsverantwortung geraten würde. Es würden die Mitglieder des Rundfunkrates und der Intendant lediglich durch die eigenen Leute ausgetauscht, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts anderes ist, als ein billiges und williges Medium der Verbreitung von Ansichten einer sich gerade im Amt befindlichen Zusammensetzung von politischen Parteien, wofür der RBStV selbst und seine Durchsetzung der beste Beweis ist.

Eine Umwandlung der Rundfunkanstalten in Aktiengesellschaften würde diesem Spuk ein Ende bereiten, da dadurch den echten Interessenten an diesem Medium eine Möglichkeit der Teilnahme und Teilhabe gegeben würde. Es sollte hier so etwas wie ein Volksaktie geben, wodurch die unerwünschte Einflussnahme der politischen Parteien abgeschafft werden würde.

Im Übrigen würde ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch keine Träne nachweinen, wenn man sie ganz abschaffen würde. Sie sind für mich nicht mehr zeitgemäß, weshalb sie ins Museum gehören und nicht durch einen Zwangsbeitrag subventioniert werden sollten.

Zudem haben sie für mich durch die massive Verfolgung von Kritikern ihre Existenzberechtigung verloren, da sie meiner Ansicht nach im Sinne von Art. 18 Grundgesetz ihr Recht auf Art. 5 Abs. 1 GG verloren haben; also das Recht auf jenen Artikel des Grundgesetzes, auf den sie sich bei ihrem Finanzierungsirrsinn berufen.

Dies habe ich mit denselben Worten bereits Ihrem Beitragsservice geschrieben, so dass Sie mir hier nicht vorwerfen können, dass ich Ihnen hier in anonymisierter Weise schreiben würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2016, 20:49 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Es darf darauf gewettet werden, ob von jenem, von dem hier zuletzt die Rede war, überhaupt nur eine der an ihn gestellten Fragen zeitnah, fachkompetent und sachgerecht beantwortet wird.
Dies ist sehr wohl zu bezweifeln, er spielt ein seltsames Spiel.
Ich vergleiche diesen gewissen Herrn Eicher mit Zeitgenossen, mit denen man es tagtäglich auch in anderen Bereichen des täglichen Lebens im Kampf um sein Recht zu tun hat.
Es wird sich gewunden und getrickst, dass sich die Balken biegen. Ohne Rechtsschutz geht gar nichts mehr.
Wir sollten diesen Herrn Eicher nicht all zu sehr ernst nehmen, bevor tatsächlich etwas echt handfestes und greifbar verwertbares von ihm ausgeht.
Momentan ist er nur billige Makulatur in der breiten Masse...
Ich lege keinen Wert darauf, dass er sich hier wieder zu Wort meldet.
Welchen Wert sollte dies denn darstellen....
Viel geredet und nichts gesagt hatten wir schon oft genug..


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Es wird sich gewunden und getrickst, dass sich die Balken biegen.
In der Politik sei dieses wohl unumgänglich, wahrscheinlich aber auch bei denen, die um ihre Pfründe fürchten?

Das von der Politik gesetzt Recht gilt aber für alle, wobei gemäß GG Art 31 und EuGH bekanntermaßen das höhere das niedere Recht überstimmt.

Das Land kann beschließen, was es will, kollidiert das Beschlossene mit Bundesrecht, ist es gegenstandslos; auch in der sog. kollidierenden Gesetzgebung. Wäre dem nicht so, bräuchte es keinen Art 31 GG.

Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kann beschließen, was sie will; im Bereich der auf den EU-Binnenmarkt auswirkenden Regeln, die alleine von der EU bestimmt werden dürfen, sind die nationalen Regeln gegenstandslos, wenn hier das EU-Recht etwas anderes festlegt.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist rechtsverbindlich bei Umsetzung europäischen Rechts einzuhalten!

Art 11 der Charta zur Meinungs- und Informationsfreiheit bestimmt, daß es keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben darf.

Datenschutzrecht, Rundfunkrecht sind europäisches Recht, weil der EuGH abschließend für den EU-Raum darin auf Recht befindet.

Es ist der Arroganz nationaler Politiker bzw. Parlamentarier geschuldet, die hier schon vorab nicht stärker auf nationale Interessen geschaut haben.

Da die in alleiniger EU-Regelungsbefugnis stehenden EU-Binnenmarktbestimmungen alle Lebensbereiche tangieren, bspw. Datenschutzrecht, ist nationales Recht heute schon in den meisten Bereichen im Grunde fast gegenstandslos. Siehe das vom EuGH gekippte ehemalige EU-Amerika-Datenschutzabkommen. Die Bundesrepublik Deutschland wie auch ihre Regionen können nur verlieren, wenn sie EU-Recht, auch tlw., weiterhin nachhaltig mißachten oder sich vorab im EU-Rechtssetzungsprozess nicht stärker, bspw. parlamentarisch, auf EU-Ebene einbringen.

Mag evtl. eine EU-Nation bestechlich sein, alle beim EuGH vertretenen EU-Nationen sind es nicht nur nicht, sondern schon gar nicht zugunsten der dt. Seite.

Alleine ein EU-Bürger des EU-Landes Tschechien wäre in der Lage, auf EU-Ebene auch das dt. Rundfunkfinanzierungssystems zu kippen, wenn er die Geltung der Charta zur Sprache bringt.

Die Flüchtlings"problematik" zeigt insgesamt zudem eindeutig, daß es naiv ist, anzunehmen, die anderen EU-Nationen würden Interessen der Bundesrepublik Deutschland automatisch berücksichtigen.

Insofern sind alle dt. EU-Abgeordneten bzw. EU-Parlamentarier geraten, im gesamten EU-Gesetzgebungsprozess wach und anwesend zu sein, um dem EU-Rechtssetzungprozess aufmerksam folgen zu können und weder zu phonieren, noch Zeitung zu lesen oder Rätsel zu lösen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2016, 19:48 von pinguin«
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G
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Erwartet Ihr vom "Eicher", dass er hier dem örR abschwört? Natürlich nicht. Er muß hier vielleicht mitmachen, das ist ihm wahrscheinlich von oben befohlen worden. Um nach außen den Anschein zu erwecken, der Rundfunk würde sich um andere Meinungen scheren. Seid vorsichtig.


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M
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Sehe ich ganz genauso. Der Rundfunk hat "eigentlich" hier überhaupt kein Mitspracherecht, die Abschaffung dieses mittlerweile unnützen Dinosauriers ist Sache der Politik. Keine Ahnung, was Herr Dr. Eicher hier will.

Die Politik hat dem Rundfunk überlassen, das Finanzierungsmodell zu entwickeln. Wir kennen zwar die Floskel von Kirchhof, dass er zusammen mit den Rundfunkanstalten das Beitrags-Modell entwickelte, auch die Dankbarkeit der Ex-Intendantin des RBB gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin, weil es das Modell der Rundfunkanstalten zu Gesetz machte, aber das sind nicht Nebensächlichkeiten: die Rundfunkanstalten bekamen offiziell den Auftrag aus der Politik. Wir wissen auch aus der Presse, dass Hermann Eicher maßgebend an der Entwicklung des Beitrags beteiligt war.

Höchstwahrscheinlich war es so, dass die Rundfunkanstalten, vertreten durch Herrn Eicher, beschrieben, was sie wollten: "wir wollen einfach Geld bei allen Haushalten kassieren, endlich ohne mal ihre Geschichten über Geräte hören zu müssen, ohne mal bei Ihnen an der Tür zu klopfen". Und dann kam der Professor aus Heidelberg und schrieb sein Traktat über den Rundfunkbeitrag. Die MP der Länder machten ihren Staatsvertrag auf dieser Grundlage, die Landesparlamente sagten Ja, die Gerichte nennen es Recht. Alle Staatsgewalten einstimmig. Demokratieabgabe.

Ach, und das Bundesverfassungsgericht? Ein allgemeiner Verweis von Dr. Eicher auf seine Rechtsprechung genügt. (Damit wird aber unsere eindimensionale Bewertung der Sache nicht weggewischt).

Wie schön, im Forum jemanden zu haben, der irgendwie über alle Staatsgewalten steht!

Herzlich Willkommen, Herr Eicher!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. August 2016, 21:31 von MichaelEngel«

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Die Politik hat dem Rundfunk überlassen, das Finanzierungsmodell zu entwickeln.
Nun, denke mal weiter und versuche zu erkennen, daß genau das beabsichtigt war, um dem dt. ÖRR den Garaus zu bereiten? Wie sollte es denn anders gelingen, als dadurch, den ÖRR selber für ihn gültiges europäisches Recht mißachten zu lassen? Evtl. wusste die europäische Politik ja vorher, daß der dt. ÖRR, zumal als weltgrößter ÖRR von allen Seiten mißtrauisch beargwöhnt, hier bei freier Hand unersättlich werden würde und nicht der Selbstdisziplinierung fähig ist?

Es sei nochmals daran erinnert, daß die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedsland der Europäischen Union diese europäischen Regeln mit beschlossen hat.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Na Ja, Herr Dr. Eicher lernt ja auch hier im Forum kräftig dazu  :police: und das beitragslos!  8)
Eigentlich gehört er ja zu dem Kreis, die einen Vorteil durch das Forum haben, oder ist es schon die Mehrheit?

Laut Herrn Eicher:

Zitat Tagesspiegel:
“Mit dem Urteil in Leipzig ist das letzte Wort sowieso nicht gesprochen. „Entschieden wird diese Frage letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagte SWR-Justiziar Hermann Eicher, innerhalb der ARD federführend beim Thema Beitragsrecht. Die Kläger haben die Möglichkeit, sich an die Richter in Karlsruhe zu wenden. Es spricht vieles dafür, dass sie das auch tun werden.“
Quelle:  www.tagesspiegel.de › Medien 18.03.2016   
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=hermann%20eicher%20%20bundesverwaltungsgericht%3A%20entschieden%20wird%20diese%20frage%20letztlich%20vor%20dem%20bundesverfassungsgericht&source=web&cd=2&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwiN-NvxyOTNAhXqPZoKHfJ7DnEQFggnMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.tagesspiegel.de%2Fmedien%2Fbundesverwaltungsgericht-rundfunkgebuehr-ist-rechtens%2F13339096.html&usg=AFQjCNHjZZ3ZSHeDhoJk2_K4DVkQQT400A

Herr Dr. Eicher und seine Mitverfechter warten nur noch darauf, bis die richtigen Richter am Verfassungsgericht sitzen.  >:D Igendwo habe ich gelesen, das ein wechsel der Richter beim Verfassungsgericht in nächster Zeit statt finden soll.

Sonniges WE

Ohmanoman


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Herr Dr. Eicher und seine Mitverfechter warten nur noch darauf, bis die richtigen Richter am Verfassungsgericht sitzen.  >:D Igendwo habe ich gelesen, das ein wechsel der Richter beim Verfassungsgericht in nächster Zeit statt finden soll.
Dann würde der EuGH dergleichen Praxis gleich für alle kippen.


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G
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Zitat
Dann würde der EuGH dergleichen Praxis gleich für alle kippen.

Hoffentlich hast Du mit Deinem Vertrauen auf den EuGH Recht.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Na ja, dann warten sie eben bis die richtigen Richter beim EuGH thronen!  ::)

Und wenn morgenfrüh die Sonne scheint, ist alles wieder gut!  (#)

Ohmmmist


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K
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Na klar, weil beim Bundesverfassungsgericht auch ein Kirchhof sitzt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/Vizepraesident-Prof-Dr-Kirchhof/vizepraesident-prof-dr-kirchhof_node.html

"Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof"


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ich wiederhole... ;)

Hat man bei der Verfassungsbeschwerde auch bedacht, dass der Vizepräsident und Vorsitzende des ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht Herr Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof heisst? Zur Erinnerung: Ferdinand Kirchhof ist der jüngere Bruder von Prof. Dr. jur. Paul Kirchhof, der als "Vater" und "Erfinder" des neuen Rundfunkbeitrages gilt. [...]

Achtung - diese Frage wurde schon andernorts im Forum behandelt - und da kam es u.a. zu dieser Erkenntnis ;)
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg89805.html#msg89805
Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof muss als Bruder von Prof. Paul Kirchhof, Richter am BVerfG a.D., nicht unbedingt "nachteilig" sein...
...immerhin stammt das dem "RBStV" zugrundegelegte Gutachten von letzterem - und es wurden entscheidende Punkte des Gutachtens nicht umgesetzt - incl. der "Widerlegbarkeit der Regelvermutung", die Prof. Paul Kirchhof wohl insbesondere deshalb (Zitat aus dem Gutachten) "der Akzeptanz und Rechtssicherheit Willen geboten" sah, damit es sich wohl von einer unausweichlichen Allgemeinabgabe ("Steuer") auch tatsächlich klar unterscheiden möge... ;)
[...]

Dies daher bitte nicht weiter vertiefen - insbesondere nicht in hiesigem Thread, dessen Kern-Thema da lautet
Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Na ja, dann warten sie eben bis die richtigen Richter beim EuGH thronen!  ::)
Unwahrscheinlich; der EuGH ist paritätisch so besetzt, daß nahezu alle EU-Mitgliedsländer vertreten sind. In der aktuellen Besetzung aller Kammern hat es daher genau 1 Bürger, der aus dem deutschsprachigen Raum stammen könnte. http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_7029/de/ -> "M. Berger".

Da Deutschland eh nicht alle EU-Länder auf seiner Seite hat und vermutlich auch nimmer auf Grund seiner Wirtschaftsstärke haben wird, ist es nicht realistisch, einen Beschluß oder ein Urteil zu erwarten, das alleine an deutschen Interessen ausgerichtet ist.

Wenn die Deutschen via EU-Parlament nix bewirken, bewirken sie über den EuGH erst recht nix.


Edit "Bürger":
Auch hier nochmals die ausdrückliche Bitte, nicht in Nebendiskussionen abzudriften, sondern eng am Kern-Thema des hiesigen Threads zu bleiben welches da lautet
Dialog zwischen René Ketterer und Dr. Hermann Eicher (SWR-Justitiar)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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S
  • Beiträge: 221
Es ist schon sehr erstaunlich, dass sich ein Herr Dr. Eicher freiwillig unter einen angeblich kleinen Haufen von "Fanatikern" mischt!


Das Thema ist wieder geöffnet. Herr Eicher hat mir nach einer Anfrage per Twitter-Direktnachricht (also nicht öffentlich) bestätigt, dass er es ist.

Ich bitte euch, unsere gewohnte Gesprächskultur zu wahren: sachlich, freundlich und respektvoll

Herzlichen Dank!

René


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