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Autor Thema: Regierungssprecher Steffen Seibert: Ein Bein in Mainz (Abo)  (Gelesen 13320 mal)

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Spiegel (Abo/Ausgabe 31/2016), 30.07.2016

Medien
Ein Bein in Mainz
von Markus Brauck, Christoph Schult


Bildquelle: http://www.tagesspiegel.de/images/presse_bpk_dpa/9320032/2-format6001.jpg

Zitat
Die Staatssekretäre Steffen Seibert und Christiane Wirtz genießen in ihren Ämtern ein seltsames Privileg.

Von den 24 Regierungssprechern, die in 67 Jahren Bundesrepublik dienten, merkt man Steffen Seibert am wenigsten an, dass er mal Journalist war. Bei seinem Abschied vom ZDF im Jahr 2010 schwärmte Seibert, er gehe „mit heißem Herzen“ zu Angela Merkel. Diese Begeisterung hat er sich erhalten. Wer den 56-Jährigen mit roten Wangen über seine Chefin reden hört, kann sich nicht so recht vorstellen, dass er wieder einmal das „heute-journal“ moderieren könnte.
Seibert offenbar schon. Er hat beim ZDF nämlich nie gekündigt, sein Vertrag ruht nur. Und er ist nicht der einzige ehemalige Journalist eines öffentlich-rechtlichen Senders, der in seinem Regierungsamt eine „Rückkehroption“ zu seinem alten Arbeitgeber vereinbart hat.

Auch Seiberts bisherige Stellvertreterin Christiane Wirtz, 46, genießt dieses seltsame Privileg.
Die gelernte Journalistin wechselte im Juni als beamtete Staatssekretärin ins Bundesjustizministerium (BMJV). Dort war sie bereits Sprecherin gewesen, bevor das Deutschlandradio sie anstellte. Als sie 2014 stellvertretende Regierungssprecherin wurde, löste der Sender ihren Vertrag nicht auf, sondern gewährte ihr eine Rückkehroption.

Es ist eine merkwürdige Konstruktion. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht schon lange im Verdacht, unter der Fuchtel der Politik zu stehen, seit dem Jahr 2013 wird er zudem mit einer steuerähnlichen Zwangsabgabe finanziert. Nun stellt sich auch noch heraus, dass er ein sicherer Hafen ist für Journalisten, die einmal einen Ausflug in die Politik wagen.[..]

Weiterlesen auf (Abo) oder Spiegel 31/30.07.2016:
https://magazin.spiegel.de/SP/2016/31/146047942/index.html


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Das ist doch der perfekte Doppeljob |-


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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 <Ironie an>
Ist das nicht eine "nette Verbindung", die für einen "unabhängigen" und "umfassenden" öffentlich-rechtlichen Journalismus sorgt?
</Ironie aus>

Wie soll solche Konstellation eine kritische oder neutrale Berichterstattung hervorbringen? Sie sorgt höchstens für einen Gefälligkeitsjournalismus.

Was sagen jedoch die  Verwaltungsrichter:

"ÖRR ist unverzichtbar für das Funktionieren einer Demokratie"

Wie lange noch soll diese Verdummung noch gehen? Wie lange noch lassen wir uns das gefallen?


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Das mit Ulrike Demmer fehlt noch
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrike_Demmer

"Nach einem Studium der Rechtswissenschaft besuchte Ulrike Demmer die Berliner Journalisten-Schule. Später war sie unter anderem für das ZDF, den Spiegel und Focus tätig. Sie leitete das Hauptstadtbüro des RedaktionsNetzwerks Deutschland.[1]

Zum 13. Juni 2016 wird sie stellvertretende Regierungssprecherin und damit als Stellvertreterin von Steffen Seibert qua Amt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung leiten. Ihre Amtsvorgängerin Christiane Wirtz wechselt als Staatssekretärin in das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.[2]

Demmer war von 2013 bis 2016 ständige Teilnehmerin der politischen Gesprächssendung Thadeusz und die Beobachter im rbb Fernsehen."

https://www.google.de/search?client=opera&q=Ulrike+Demmer&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8&channel=suggest&gws_rd=ssl


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Finanznachrichten, 30.07.2016

Seibert hat Rückkehrrecht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk
von dts Nachrichtenagentur

Zitat
Regierungssprecher Steffen Seibert genießt in seinem Amt laut eines Magazinberichts das seltene Privileg, zum ZDF zurückkehren zu können.[..]

Das Verfahren entspreche der "geübten Praxis", sagte der ehemalige "heute"-Moderator dem "Spiegel". Dem widerspricht der ehemalige Regierungssprecher von Helmut Kohl, Friedhelm Ost. Er kenne keinen einzigen Regierungssprecher, der ein Rückkehrrecht zu seinem ehemaligen Sender genossen habe. "Ich habe damals alle Kontakte zum ZDF abgebrochen", sagte Ost.

Weiterlesen auf:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2016-07/38141393-seibert-hat-rueckkehrrecht-zum-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-003.htm


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Rundfunkstaatsvertrag RStV §11 (2)
Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität  und  Unparteilichkeit  der  Berichterstattung,  die  Meinungsvielfalt  sowie  die  Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Das seltsame und fragwürdige Privileg der "Rückkehroption" zeigt eindeutig die Verbindung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Regierung, dabei stellen sich mir zwei oder drei Fragen:

1. Kann eine objektive und unparteiliche Berichtertattung erfolgen, wenn eine Verbindung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Regierung besteht?

2. Kann ein Journalist nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit als Regierungssprecher beim beruflichen Wiedereinstieg oder einer Rückkehr in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine objektive und unparteiliche Berichtertattung bieten?

3. Wird der Zuschauer jemals vergessen, dass dieser "unabhängige" Berichterstatter einst viele Jahre in Lohn und Brot der Regierung stand?




ABSTIMMUNG MIT KLAGEN >:D


Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


WIR SEHEN UNS IN KARLSRUHE 03.10.2016







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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ruhen des Arbeitsverhältnisses
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Ruhen_des_Arbeitsverhaeltnisses-d165138.html

Zitat
2. Folgen
2.1 Allgemein
Wenn das Arbeitsverhältnis ruht, sind die Arbeitsvertragsparteien von ihrer Pflicht zur Ableistung der Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Entgeltzahlung) befreit, die Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis bleiben bestehen.
Beispiel:

Treuepflicht, Wettbewerbsverbot, Auskunftsansprüche etc.
Die Zeiten des Ruhens gelten grundsätzlich als Zeiten der Betriebszugehörigkeit. Etwas anderes gilt, wenn Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich einer tariflichen Anspruchs herausgenommen werden (BAG 21.05.2008 - 5 AZR 187/07).

Ruhen des Arbeitsverhältnisses
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/ruhen-des-arbeitsverhaeltnisses

Zitat
Aus dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses resultierende Folgen

Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis entfallen während das Arbeitsverhältnis ruht. Das Arbeitsverhältnis allerdings besteht inklusive aller Nebenpflichten fort, zu welchen insbesondere

- die Verpflichtung zur Unterlassung von Wettbewerb,
- Sorgfalts-, Obhuts- und Treuepflichten,
- Verschwiegenheitspflichten im Hinblick auf Betriebsgeheimnisse und
- Anzeige- und Auskunftspflichten gehören.

Auch auf die Entstehung des Anspruchs auf Urlaub hat das Ruhen des Arbeitsverhältnisses keine Auswirkungen. Da es für die Zahlung von durch Tarifvertrag vereinbarten Sonderzahlungen oder Gratifikationen zumeist auf das Bestehen des Arbeitsverhältnisses ankommt und nicht auf die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung, sind auch in dieser Hinsicht Kürzungen im Regelfall nicht rechtmäßig.

Also, Anspruch auf Urlaub ist auch vorhanden.

Zitat
Das Verfahren entspreche der "geübten Praxis", sagte der ehemalige "heute"-Moderator dem "Spiegel".
"ehemalige "heute"-Moderator" und zur Zeit Betriebszugehörige. Kein Einzelfall also, alles routiniert und geübt.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Sagt mir, wenn ich mich irre, aber: Gilt das dann nicht auch für die Rentenansprüche? Die beziehen sich doch dann auch auf die Arbeit im Land-/Bundestag und im ö.-r.R., oder? Prima, dann kassieren sie auch im Alter doppelt ab, von denen, die im Alter zuwenig haben.
Schöne neue Welt...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
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Sagt mir, wenn ich mich irre, aber: Gilt das dann nicht auch für die Rentenansprüche? Die beziehen sich doch dann auch auf die Arbeit im Land-/Bundestag und im ö.-r.R., oder? Prima, dann kassieren sie auch im Alter doppelt ab, von denen, die im Alter zuwenig haben.
Schöne neue Welt...

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Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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In der Tat ist das eine Frechheit. ÖrR-Rente plus Rente eines Staatssekretärs!!

Zitat von: RP-Online Artikel Februar 2008
[..]Wenn er mit 65 Jahren in Rente geht, bringt ihm alleine die Staatssekretärs-Tätigkeit eine Pension von mindestens 3785 Euro pro Monat. Spitzenbeamte erwerben diese Pensionsansprüche, wenn sie mindestens zwei Jahre im Amt waren.
Quelle: http://www.rp-online.de/politik/deutschland/staatssekretaere-im-alter-gut-versorgt-aid-1.2308380

Weiterhin schreibt der Spiegel in dem Artikel:
Zitat
Es gibt schon finanziell keinen Grund für das Rückkehrrecht von Seibert und Wirtz. Scheidet ein beamteter Staatssekretär nach einem Regierungswechsel aus, wird er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Nach dem Beamtenversorgungs- gesetz gut versorgt: In den ersten drei Monaten erhalten politische Beamte das volle Gehalt weiter, danach beziehen sie ein ansehnliches „Ruhegehalt“.


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