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Autor Thema: VerwG Karlsruhe: Wiederanrufung des Verfahrens nach Ruhen des Verfahrens  (Gelesen 16660 mal)

P
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Zitat
...zwei Originalschreiben des fiktiven Beklagten S...
im Prinzip Nein und die Frage wäre ist der Inhalt gleich? Nein, weil es die Möglichkeit gibt die Akte bei Gericht digital zu führen. Normal würde aber wahrscheinlich sofern der Inhalt gleich sei nur ein Exemplar weitergeleitet, so dass es ein Fehler sein kann. Auf der anderen Seite würde bei Gericht aber auch nur ein Exemplar verbleiben, so dass die Möglichkeit besteht, dass es in Summe insgesamt mehr Schreiben waren als es beteiligte Parteien gibt und somit auch genau ein Exemplar bei Gericht verblieb.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
.. die Frage wäre ist der Inhalt gleich?
Ja, der Inhalt ist der selbe und nicht unerheblich, da sich der Beklagte zu Vorschlägen des VG äußert. Sollte dem Richter diese Unterlagen nicht vorliegen, kann er nicht entscheiden, ob der Beklagte zugestimmt hat oder nicht.

Eine Digitalisierung der Dokumente wäre möglich, kann sich Person M aber in diesem fiktiven VG nicht vorstellen. Es sei denn eine Digitalisierung der Dokumente ist bei jedem VG eine Vorschrift, was zu prüfen wäre.

Um beim Thema zu bleiben, Person M wird, neben seinen Ergänzungen zur Klagebegründung, die Aussetzung des Verfahren gemäß §94 VwGO beantragen. Begründung: Revision des Beklagten gegen das Tünger Urteil und es gibt aktuell mindestens 4 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht mit den Aktenzeichen.

    1 BvR 2666/15
    1 BvR 302/16
    1 BvR 1675/16
    1 BvR 1382/16

Danke DumbTV für diesbezügliche Hinweise unter
Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20641.msg133501.html#msg133501


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2016, 21:28 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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Dann für die Weiterleitung bedanken und gleichzeitig ein Exemplar zur eigenen Entlastung dokumentiert zurück geben.


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
.. die Frage wäre ist der Inhalt gleich?
Ja, der Inhalt ist der selbe und nicht unerheblich, da sich der Beklagte zu Vorschlägen des VG äußert. Sollte dem Richter diese Unterlagen nicht vorliegen, kann er nicht entscheiden, ob der Beklagte zugestimmt hat oder nicht.

Eine Digitalisierung der Dokumente wäre möglich, kann sich Person M aber in diesem fiktiven VG nicht vorstellen. Es sei denn eine Digitalisierung der Dokumente ist bei jedem VG eine Vorschrift, was zu prüfen wäre.

Um beim Thema zu bleiben, Person M wird, neben seinen Ergänzungen zur Klagebegründung, die Aussetzung des Verfahren gemäß §94 VwGO beantragen. Begründung: Revision des Beklagten gegen das Tünger Urteil und es gibt aktuell mindestens 4 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht mit den Aktenzeichen.

    1 BvR 2666/15
    1 BvR 302/16
    1 BvR 1675/16
    1 BvR 1382/16

Danke DumbTV!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20641.msg133501.html#msg133501

Moin Moin,

so ähnlich ging es einer Person Y.

Y hat so ziemlich zum Anfang des Klageweges Aussetzung des Verfahrens nach  §94 VwGO beantragt, welches das VG um Zustimmung bei der Rundfunkanstalt gebeten hat (obwohl ja nicht nötig nach §94 VwGO). Von der  Rundfunkanstalt gab es seiner Zeit das Einverständnis, welches Y gleich in zwei Originalen zugesendet bekommen hat (Inhalt ist gleich und vom VG abgestempelt)! Das VG hat dann schließlich das “Ruhen“ und nicht die Aussetzung angeordnet. Nach dem Y wieder vom VG in Kenntnis gesetzt wurde, das Verfahren wieder anzurufen, vor dem Einzelrichter, oder per Gerichtsbeschluss zu entscheiden, weil keine Aussicht auf Erfolg blabalbal, hat Y dem widersprochen und wieder die Aussetzung nach §94 VwGO beantraget,
wegen 1 BvR 2666/15, 1 BvR 302/16, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 1382/16, und einem Einzelrichter nicht zugestimmt.

Half nichts, die mündliche Verhandlung von Y findet jetzt vor der gesamten Kammer statt! Basta!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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